Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/406: Unterschied zwischen den Versionen
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einen Altar fundirten und dazu 14 Stück Land und 62 Mark gaben. Was sonst von biederen Leuten zu dem Altare geschenkt wird, so bestimmt die Fundationsurkunde weiter, soll dabei bleiben. Die Belehnung mit der Pfründe wird den Edelherrn zur Lippe vorbehalten. Der Priester soll außer den vier Hochzeiten alle vier Wochen Messen lesen oder lesen lassen und durch den Altaristen vertreten werden. Letzterer soll dem Kirchherrn jährlich ½ M. zur Recognition geben, und was auf dem Altare geopfert wird, soll dem Kirchherrn verbleiben. (Lipp. Reg. I, 59 und II, 1457.) Eine fast gleichlautende Bestätigung dieser Fundation ist vom 1. Juli 1399 und eine Confirmation von Conrad Thuss, Generalvicar des Bischofs von Paderborn. Am 28. März 1400 wurde laut eines noch vorhandenen Reverses der Bruder Corel von Geseke durch Junker Simon III. zur Lippe mit dem Altar in der Kirche zu Wilbasen, sowie der dort belegenen Klause belehnt und gab das Versprechen, nach Absterben Widekinds des damaligen Klausners, als treuer Kapellan lebenslang sein Amt zu verwalten. (Lipp. Reg. II, 1476.) Lüder von Donop bestätigte am 9. November 1408 eine von seinem verstorbenen Bruder Gert an die Kapelle zu Wilbasen, in welcher derselbe begraben ist, gemachte Schenkung in Land auf dem Streitfelde zu Donop, von dessen Einkünften zu jährlich 6 Scheffel Roggen und 8 Scheffel Hafer, das Oel zu den Lampen in der Kapelle angeschafft werden soll. (Lipp. Reg. III, 1686.) Arnd Eikmann (Eikmann zu Wöbbel) '''<tt>„vir discretus“</tt>''' schenkte an den Altar St. Petri und Pauli in der Kapelle zu Wilbasen 100 Fl. zu Seelmessen für die verstorbene Elisabeth Wegek, Arnds Eltern und Andere, deren Bestätigung am 11. December 1421 durch Erzbischof Dietrich von Köln als Administrator des Bisthums Paderborn geschah. (Lipp. Reg. III, 1841.) Am 24. December 1429 vermachte Joh. von Donop ein bei dem Niederndeiche zu Maspe gelegenes, früher der Kirche zu Reelkirchen gehöriges Land, welches „Wibbelde gut“ sei und von welchem jährlich an den Spieker zu Blomberg zwei Scheffel Hafer gegeben würden, an die liebe Frau zu Willebadessen, um davon ein ewiges Licht zu den Hochzeiten zu unterhalten. Sein Sohn Heidenrich bestätigte diese Stiftung am 25. Juli 1443. (Lipp. Reg. III, 1889.) Im Jahre 1429 fand der in der Blüthe seines Lebens verstorbene Edelherr Simon IV. zur Lippe, welcher wenige Jahre mit der Herzogin Margarethe von Braunschweig vermählt und im Kirchenbanne gestorben war, in der Kapelle zu Wilbasen sein Grab. Am 10. September 1430 wurde deshalb die durch den Leib des Gebannten verunreinigte Kapelle durch den Bischof von Minden wieder geweiht, nachdem es seiner Wittwe gelungen war, durch Zahlung von 12 Gfl. der abgeschiedenen Seele Absolution zu verschaffen. „12 |
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einen Altar fundirten und dazu 14 Stück Land und 62 Mark gaben. Was sonst von biederen Leuten zu dem Altare geschenkt wird, so bestimmt die Fundationsurkunde weiter, soll dabei bleiben. Die Belehnung mit der Pfründe wird den Edelherrn zur Lippe vorbehalten. Der Priester soll außer den vier Hochzeiten alle vier Wochen Messen lesen oder lesen lassen und durch den Altaristen vertreten werden. Letzterer soll dem Kirchherrn jährlich ½ M. zur Recognition geben, und was auf dem Altare geopfert wird, soll dem Kirchherrn verbleiben. (Lipp. Reg. I, 59 und II, 1457.) Eine fast gleichlautende Bestätigung dieser Fundation ist vom 1. Juli 1399 und eine Confirmation von Conrad Thuss, Generalvicar des Bischofs von Paderborn. Am 28. März 1400 wurde laut eines noch vorhandenen Reverses der Bruder Corel von Geseke durch Junker Simon III. zur Lippe mit dem Altar in der Kirche zu Wilbasen, sowie der dort belegenen Klause belehnt und gab das Versprechen, nach Absterben Widekinds des damaligen Klausners, als treuer Kapellan lebenslang sein Amt zu verwalten. (Lipp. Reg. II, 1476.) Lüder von Donop bestätigte am 9. November 1408 eine von seinem verstorbenen Bruder Gert an die Kapelle zu Wilbasen, in welcher derselbe begraben ist, gemachte Schenkung in Land auf dem Streitfelde zu Donop, von dessen Einkünften zu jährlich 6 Scheffel Roggen und 8 Scheffel Hafer, das Oel zu den Lampen in der Kapelle angeschafft werden soll. (Lipp. Reg. III, 1686.) Arnd Eikmann (Eikmann zu Wöbbel) „vir discretus“ schenkte an den Altar St. Petri und Pauli in der Kapelle zu Wilbasen 100 Fl. zu Seelmessen für die verstorbene Elisabeth Wegek, Arnds Eltern und Andere, deren Bestätigung am 11. December 1421 durch Erzbischof Dietrich von Köln als Administrator des Bisthums Paderborn geschah. (Lipp. Reg. III, 1841.) Am 24. December 1429 vermachte Joh. von Donop ein bei dem Niederndeiche zu Maspe gelegenes, früher der Kirche zu Reelkirchen gehöriges Land, welches „Wibbelde gut“ sei und von welchem jährlich an den Spieker zu Blomberg zwei Scheffel Hafer gegeben würden, an die liebe Frau zu Willebadessen, um davon ein ewiges Licht zu den Hochzeiten zu unterhalten. Sein Sohn Heidenrich bestätigte diese Stiftung am 25. Juli 1443. (Lipp. Reg. III, 1889.) Im Jahre 1429 fand der in der Blüthe seines Lebens verstorbene Edelherr Simon IV. zur Lippe, welcher wenige Jahre mit der Herzogin Margarethe von Braunschweig vermählt und im Kirchenbanne gestorben war, in der Kapelle zu Wilbasen sein Grab. Am 10. September 1430 wurde deshalb die durch den Leib des Gebannten verunreinigte Kapelle durch den Bischof von Minden wieder geweiht, nachdem es seiner Wittwe gelungen war, durch Zahlung von 12 Gfl. der abgeschiedenen Seele Absolution zu verschaffen. „12