Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/026: Unterschied zwischen den Versionen

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andern Reichsfürsten jene vier hohe Diener erhalten habe, die unter dem Namen »erfamptlude« bekannt sind. Allein die Grafen von Jülich haben gewiss schon lange vorher an ihrem Hofe solche fürstliche Diener gehabt. Aus dem Diplom, worin Graf Wilhelm im J. 1331 den Ritter Gerart zu seinem Erbkämmerer ernennt, geht klar und deutlich hervor, dass derselbe dies Amt schon seit längerer Zeit bei ihm bekleidete; überdies enthält es eine Andeutung, dass die drei andern Erbämter gleichfalls von älterem Datum sind: wie denn ja auch der erste Erbschenk Heinrich ein Sohn des Mundschenks Heinrich von Froitzheim genannt wird (1). Daher ist das Kaiserliche Diplom v. J. 1336 in Beziehung auf die vier Würden und ihre Träger vielmehr nur als eine Bestätigung zu betrachten. — Hier ist nun zu bemerken, dass weder Gerart, noch seine nächsten Nachkommen sich selbst Erbkämmerer geschrieben haben; der Gatte der Nella von Bergerhausen ist der erste, der sich diesen Titel selbst beilegt. So würden wir denn über Gerarts nächsten Nachfolger im Amte ganz im Unklaren sein, wenn sich nicht jene für unsere Geschichte so wichtige Urkunde erhalten hätte, worin Herzog Wilhelm im J. 1361 das dem Reynart von Schoenau Herrn zu Schoenvorst vormals verschriebene Land Caster wieder zurücknimmt, und ihm dagegen Monjoye und Cornelymünster verpfändet. Unter den Zeugen bei dieser Handlung kommen auch die damaligen vier Erbamtleute vor. Als Erbkämmerer findet sich dort der Ritter Reynart von dem Bongart (2). Derselbe ist Gerarts Sohn aus dessen Ehe mit Sybilia. Die Nachrichten über ihn sind dürftig. Vom Ritter Werner von Breidenbent kaufte er im J. 1361 Haus und Hof gelegen in Kockerel zu Aachen, genannt das Haus zum Pütz, »dat wilne was Heinrichs van dem Putz« (3). Zuletzt finde ich ihn erwähnt im J. 1373, wo er einen Erbzins  von zwei Mark aix
 
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: (1) Lacomblet Bd. III. p. 249.
 
: (2) Lacomblet Bd. III. p. 521 sqq.
 
: (3) Dies Haus kam in der Folge an den Ritter Gilys von dem Wyer, dessen beide Töchter Lette und Fya dasselbe gemeinschaftlich erbten.  Guden. Cod. Diplom. II. p. 1148. 1225.


andern Reichsfürsten jene vier hohe Diener erhalten habe, die unter dem Namen »erfamptlude« bekannt sind. Allein die Grafen von Jülich haben gewiss schon lange vorher an ihrem Hofe solche fürstliche Diener gehabt. Aus dem Diplom, worin Graf Wilhelm im J. 1331 den Ritter Gerart zu seinem Erbkämmerer ernennt, geht klar und deutlich hervor, dass derselbe dies Amt schon seit längerer Zeit bei ihm bekleidete; überdies enthält es eine Andeutung, dass die drei andern Erbämter gleichfalls von älterem Datum sind: wie denn ja auch der erste Erbschenk Heinrich ein Sohn des Mundschenks Heinrich von Froitzheim genannt wird .<ref> Lacomblet Bd. III. p. 249.</ref> Daher ist das Kaiserliche Diplom v. J. 1336 in Beziehung auf die vier Würden und ihre Träger vielmehr nur als eine Bestätigung zu betrachten. — Hier ist nun zu bemerken, dass weder Gerart, noch seine nächsten Nachkommen sich selbst Erbkämmerer geschrieben haben; der Gatte der Nella von Bergerhausen ist der erste, der sich diesen Titel selbst beilegt. So würden wir denn über Gerarts nächsten Nachfolger im Amte ganz im Unklaren sein, wenn sich nicht jene für unsere Geschichte so wichtige Urkunde erhalten hätte, worin Herzog Wilhelm im J. 1361 das dem Reynart von Schoenau Herrn zu Schoenvorst vormals verschriebene Land Caster wieder zurücknimmt, und ihm dagegen Monjoye und Cornelymünster verpfändet. Unter den Zeugen bei dieser Handlung kommen auch die damaligen vier Erbamtleute vor. Als Erbkämmerer findet sich dort der Ritter Reynart von dem Bongart.<ref>  Lacomblet Bd. III. p. 521 sqq.</ref>Derselbe ist Gerarts Sohn aus dessen Ehe mit Sybilia. Die Nachrichten über ihn sind dürftig. Vom Ritter Werner von Breidenbent kaufte er im J. 1361 Haus und Hof gelegen in Kockerel zu Aachen, genannt das Haus zum Pütz, »dat wilne was Heinrichs van dem Putz«.<ref> Dies Haus kam in der Folge an den Ritter Gilys von dem Wyer, dessen beide Töchter Lette und Fya dasselbe gemeinschaftlich erbten.  Guden. Cod. Diplom. II. p. 1148. 1225.</ref>Zuletzt finde ich ihn erwähnt im J. 1373, wo er einen Erbzins  von zwei Mark aix


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kaufte und denselben zu Behuf  einer  Ampel  in den beiden Kirchen von Simpelfeld  und Bocholtz  verwendete (1).  Ritter Reynart mag verheirathet gewesen  sein;  aber  männliche Leibeserben hat er  sicherlich  nicht  hinterlassen. — Wohl nicht gar lange nach 1321  ist Reynarts  Vater zur zweiten Ehe geschritten mit Gertrud von Vlodorf,  die  eine Tochter des Ritters Gerart von Vlodorf und der Gertrud von Nievenheim zu sein scheint (2). Ritter Gerart von dem Bongart und seine Gattin begannen, gegen  die Mitte des Jahrhunderts, in der damaligen Vorstadt, jetzigen Franzstrasse zu Aachen auf ihrem Grund und  Boden den  Bau eines  Oratoriums (3) und eines Klosters, das zur  Aufnahme  von  zwölf Nonnen vom Orden der h. Clara bestimmt war.  Der Bau war aber noch nicht beendigt, und das Kloster noch nicht  dotirt,  da starb Ritter Gerart.  Er wurde  in dem  Oratorium beerdigt.  Gemäss handschriftlichen Notizen aus dem Archiv des Karmeliten-Klosters zu Aachen nahm seine Gattin Gertrud den Schleier und wurde Karmelitessin.  Dieselbe hat sich  um den Orden Mariae vom Berge Carmel ein besonderes Verdienst erworben. Da sie sah, dass die Brüder dieses Ordens,  der  bereits hin und wieder in Deutschland und  andern Ländern blühte, gerade in Aachen noch kein  Haus besassen,  so  bot  sie mit Einwilligung ihrer Söhne, die schon grossjährig waren, beides, Oratorium und Kloster,  denselben  zum  Geschenk  an.  Der Provinzial der Niederdeutschen Provinz,  Pater Heinrich von Dolendorp an den sich Gertrud deshalb  gewendet hatte, ernannte den Pater Roland von Odendorp Prior zu Mainz, zum Commissarius in dieser Angelegenheit:  welcher sich sogleich nach Aachen verfügte, und die Schenkung im Namen seines Ordens entgegennahm;  und  wurde am  10. November 1353
 
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: (1) Chr. Quix: Die Pfarre zum h. Kreuz p. 64 sq.
 
: (2) Lacomblet Bd. III. p. 9.
 
: (3) nämlich zu Ehren des h. Martyrers und Papstes Clemens, und zwar ''»ob notabilem Reliquiarum eiusdem Sancti partem ibi dem asservatam:« ''was anzudeuten scheint, dass schon ein Oratorium sich dort befand, das aber, weil es vielleicht baufällig geworden, zu Ehren jenes Heiligen neu gebaut wurde.

Aktuelle Version vom 1. April 2008, 08:26 Uhr

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andern Reichsfürsten jene vier hohe Diener erhalten habe, die unter dem Namen »erfamptlude« bekannt sind. Allein die Grafen von Jülich haben gewiss schon lange vorher an ihrem Hofe solche fürstliche Diener gehabt. Aus dem Diplom, worin Graf Wilhelm im J. 1331 den Ritter Gerart zu seinem Erbkämmerer ernennt, geht klar und deutlich hervor, dass derselbe dies Amt schon seit längerer Zeit bei ihm bekleidete; überdies enthält es eine Andeutung, dass die drei andern Erbämter gleichfalls von älterem Datum sind: wie denn ja auch der erste Erbschenk Heinrich ein Sohn des Mundschenks Heinrich von Froitzheim genannt wird .[1] Daher ist das Kaiserliche Diplom v. J. 1336 in Beziehung auf die vier Würden und ihre Träger vielmehr nur als eine Bestätigung zu betrachten. — Hier ist nun zu bemerken, dass weder Gerart, noch seine nächsten Nachkommen sich selbst Erbkämmerer geschrieben haben; der Gatte der Nella von Bergerhausen ist der erste, der sich diesen Titel selbst beilegt. So würden wir denn über Gerarts nächsten Nachfolger im Amte ganz im Unklaren sein, wenn sich nicht jene für unsere Geschichte so wichtige Urkunde erhalten hätte, worin Herzog Wilhelm im J. 1361 das dem Reynart von Schoenau Herrn zu Schoenvorst vormals verschriebene Land Caster wieder zurücknimmt, und ihm dagegen Monjoye und Cornelymünster verpfändet. Unter den Zeugen bei dieser Handlung kommen auch die damaligen vier Erbamtleute vor. Als Erbkämmerer findet sich dort der Ritter Reynart von dem Bongart.[2]Derselbe ist Gerarts Sohn aus dessen Ehe mit Sybilia. Die Nachrichten über ihn sind dürftig. Vom Ritter Werner von Breidenbent kaufte er im J. 1361 Haus und Hof gelegen in Kockerel zu Aachen, genannt das Haus zum Pütz, »dat wilne was Heinrichs van dem Putz«.[3]Zuletzt finde ich ihn erwähnt im J. 1373, wo er einen Erbzins von zwei Mark aix


  1. Lacomblet Bd. III. p. 249.
  2. Lacomblet Bd. III. p. 521 sqq.
  3. Dies Haus kam in der Folge an den Ritter Gilys von dem Wyer, dessen beide Töchter Lette und Fya dasselbe gemeinschaftlich erbten. Guden. Cod. Diplom. II. p. 1148. 1225.