Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/390: Unterschied zwischen den Versionen

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zugleich Pastor der Gemeinde und die übrigen Geistlichen Gehülfen in der Seelsorge sein sollten <sup>1</sup>). Die Stiftungsurkunde ist noch vorhanden. In derselben wird das Kloster frei von allen weltlichen und bürgerlichen Lasten, als Steuern, Zehnten und persönlichen Diensten, erklärt. 1491 bestätigte der Bischof von Lüttich und 1492 Papst Alexander VI. die Stiftung. Durch eine besondere Vollmacht des Erzbischofes von Köln war der Prior zugleich Pastor von Wickrathberg als Missionarius des Erzbischofes.
zugleich Pastor der Gemeinde und die übrigen Geistlichen Gehülfen in der Seelsorge sein sollten.<ref>Das Kloster  ward genannt <tt>Conventus regularium  canonicorum  St. Crucis seu crucigerorum. Cf. Dumont, Descriptio, 36.</tt> Siehe Niederrheinischer Geschichtsfreund, Jahrgang 1881, Nro. 17.</ref> Die Stiftungsurkunde ist noch vorhanden. In derselben wird das Kloster frei von allen weltlichen und bürgerlichen Lasten, als Steuern, Zehnten und persönlichen Diensten, erklärt. 1491 bestätigte der Bischof von Lüttich und 1492 Papst Alexander VI. die Stiftung. Durch eine besondere Vollmacht des Erzbischofes von Köln war der Prior zugleich Pastor von Wickrathberg als Missionarius des Erzbischofes.


Die Landesherrn von Wickrath, die von Quadt, wandten sich der Reformation zu und wußten sich auf Grund des bei der Incorporation cedirten Patronates in Besitz der Kirche zu setzen. Von Recklinghausen (Reformationsgeschichte I 218) sagt: „Der katholische Gottesdienst wurde 1557—1559 in Wickrath wirklich eingestellt. Weil die Klosterkirche der Kreuzbrüder zugleich die Pfarrkirche war, deswegen fand sie bei ihrem Ordensmeister, Theoderich von Uebach, starken Vorstand. Dieser sandte 1560 den Prior der Kreuzbrüder zu Köln, Johann von Bongart, nach Wickrath, dem es gelang, das dortige Kloster nebst der Kirche seinem Orden und seiner Confession zu erhalten <sup>2</sup>). Die Tradition sagt, daß die Klostergeistlichen den Gottesdienst in den großen Räumen des Klosters fortgesetzt und so einen Theil von Wickrath dem katholischen Glauben erhalten hätten. Die Pastoren von Wickrathberg und Schwanenberg, welche Orte auch dem Freiherrn von Quadt gehörten, waren dem Landesherrn willfährig und nahmen die neue Lehre an. Anders aber die Kreuzherren unter dem Schutze ihres Wappens, des h. Kreuzes. Gestützt auf den Passauer Vertrag vom 16. Juli 1552 und den Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555, wandten sie sich an ihren Ordensgeneral zu Huy, Theoderich von Uebach. Dieser schickte 1559 den Prior der Kreuzbrüder zu Köln, Johann von Bongart, einen Mann, wie Ge-lenius, <tt>de magnitudine Coloniae pag. 501</tt> sagt, von edeler Herkunft, edler durch seine Geistesgaben, Ausdauer in der Arbeit und Glaubenseifer, als Prior nach Wickrath. Derselbe setzte sich wie eine Mauer für das Haus Gottes den Gewaltstreichen entgegen und erhielt den Convent und die Pfarre in der Gemeinschaft des römisch-katholischen Glaubens.
Die Landesherrn von Wickrath, die von Quadt, wandten sich der Reformation zu und wußten sich auf Grund des bei der Incorporation cedirten Patronates in Besitz der Kirche zu setzen. Von Recklinghausen (Reformationsgeschichte I 218) sagt: „Der katholische Gottesdienst wurde 1557—1559 in Wickrath wirklich eingestellt. Weil die Klosterkirche der Kreuzbrüder zugleich die Pfarrkirche war, deswegen fand sie bei ihrem Ordensmeister, Theoderich von Uebach, starken Vorstand. Dieser sandte 1560 den Prior der Kreuzbrüder zu Köln, Johann von Bongart, nach Wickrath, dem es gelang, das dortige Kloster nebst der Kirche seinem Orden und seiner Confession zu erhalten.<ref>Bei Ennen, Geschichte der Stadt Köln, IV 864, heißt es: „Aus den Berichten der Thurmmeister — c. 1570 — erfuhr der Rath, die Wittwe von Wickrath in Sittards Haus in der Trankgasse, so die Kreuzbrüder zu Wickrath ausgetrieben, läßt <tt>sectarie</tt> predigen."
</ref> Die Tradition sagt, daß die Klostergeistlichen den Gottesdienst in den großen Räumen des Klosters fortgesetzt und so einen Theil von Wickrath dem katholischen Glauben erhalten hätten. Die Pastoren von Wickrathberg und Schwanenberg, welche Orte auch dem Freiherrn von Quadt gehörten, waren dem Landesherrn willfährig und nahmen die neue Lehre an. Anders aber die Kreuzherren unter dem Schutze ihres Wappens, des h. Kreuzes. Gestützt auf den Passauer Vertrag vom 16. Juli 1552 und den Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555, wandten sie sich an ihren Ordensgeneral zu Huy, Theoderich von Uebach. Dieser schickte 1559 den Prior der Kreuzbrüder zu Köln, Johann von Bongart, einen Mann, wie Gelenius, <tt>de magnitudine Coloniae pag. 501</tt> sagt, von edeler Herkunft, edler durch seine Geistesgaben, Ausdauer in der Arbeit und Glaubenseifer, als Prior nach Wickrath. Derselbe setzte sich wie eine Mauer für das Haus Gottes den Gewaltstreichen entgegen und erhielt den Convent und die Pfarre in der Gemeinschaft des römisch-katholischen Glaubens.


Die Beschwerdeschrift über die vom Jahre 1743—1747 infligirten Religions-Gravamina sagt von der Vergewaltigung, daß im Jahre 1558
Die Beschwerdeschrift über die vom Jahre 1743—1747 infligirten Religions-Gravamina sagt von der Vergewaltigung, daß im Jahre 1558


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:<sup>1</sup>) Das Kloster  ward genannt <tt>Conventus regularium  canonicorum  St. Crucis seu crucigerorum. Cf. Dumont, Descriptio, 36.</tt> Siehe Niederrheinischer Geschichtsfreund, Jahrgang 1881, Nro. 17.
:<sup>2</sup>) Bei Ennen, Geschichte der Stadt Köln, IV 864, heißt es: „Aus den Berichten der Thurmmeister — c. 1570 — erfuhr der Rath, die Wittwe von Wickrath in Sittards Haus in der Trankgasse, so die Kreuzbrüder zu Wickrath ausgetrieben, läßt <tt>sectarie</tt> predigen."

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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zugleich Pastor der Gemeinde und die übrigen Geistlichen Gehülfen in der Seelsorge sein sollten.[1] Die Stiftungsurkunde ist noch vorhanden. In derselben wird das Kloster frei von allen weltlichen und bürgerlichen Lasten, als Steuern, Zehnten und persönlichen Diensten, erklärt. 1491 bestätigte der Bischof von Lüttich und 1492 Papst Alexander VI. die Stiftung. Durch eine besondere Vollmacht des Erzbischofes von Köln war der Prior zugleich Pastor von Wickrathberg als Missionarius des Erzbischofes.

Die Landesherrn von Wickrath, die von Quadt, wandten sich der Reformation zu und wußten sich auf Grund des bei der Incorporation cedirten Patronates in Besitz der Kirche zu setzen. Von Recklinghausen (Reformationsgeschichte I 218) sagt: „Der katholische Gottesdienst wurde 1557—1559 in Wickrath wirklich eingestellt. Weil die Klosterkirche der Kreuzbrüder zugleich die Pfarrkirche war, deswegen fand sie bei ihrem Ordensmeister, Theoderich von Uebach, starken Vorstand. Dieser sandte 1560 den Prior der Kreuzbrüder zu Köln, Johann von Bongart, nach Wickrath, dem es gelang, das dortige Kloster nebst der Kirche seinem Orden und seiner Confession zu erhalten.[2] Die Tradition sagt, daß die Klostergeistlichen den Gottesdienst in den großen Räumen des Klosters fortgesetzt und so einen Theil von Wickrath dem katholischen Glauben erhalten hätten. Die Pastoren von Wickrathberg und Schwanenberg, welche Orte auch dem Freiherrn von Quadt gehörten, waren dem Landesherrn willfährig und nahmen die neue Lehre an. Anders aber die Kreuzherren unter dem Schutze ihres Wappens, des h. Kreuzes. Gestützt auf den Passauer Vertrag vom 16. Juli 1552 und den Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555, wandten sie sich an ihren Ordensgeneral zu Huy, Theoderich von Uebach. Dieser schickte 1559 den Prior der Kreuzbrüder zu Köln, Johann von Bongart, einen Mann, wie Gelenius, de magnitudine Coloniae pag. 501 sagt, von edeler Herkunft, edler durch seine Geistesgaben, Ausdauer in der Arbeit und Glaubenseifer, als Prior nach Wickrath. Derselbe setzte sich wie eine Mauer für das Haus Gottes den Gewaltstreichen entgegen und erhielt den Convent und die Pfarre in der Gemeinschaft des römisch-katholischen Glaubens.

Die Beschwerdeschrift über die vom Jahre 1743—1747 infligirten Religions-Gravamina sagt von der Vergewaltigung, daß im Jahre 1558


  1. Das Kloster ward genannt Conventus regularium canonicorum St. Crucis seu crucigerorum. Cf. Dumont, Descriptio, 36. Siehe Niederrheinischer Geschichtsfreund, Jahrgang 1881, Nro. 17.
  2. Bei Ennen, Geschichte der Stadt Köln, IV 864, heißt es: „Aus den Berichten der Thurmmeister — c. 1570 — erfuhr der Rath, die Wittwe von Wickrath in Sittards Haus in der Trankgasse, so die Kreuzbrüder zu Wickrath ausgetrieben, läßt sectarie predigen."