Komtur: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Komtur ist ein Ordensritter, welchem eine [[Kommende]], auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde. | Ein Komtur (mlat. commendator = Verwalter) ist ein Ordensritter, welchem eine [[Kommende]], auch Komturei genannt, zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesen wurde. Mehrere Komtureien bildeten eine [[Ballei]]. | ||
* Quelle: MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] |