Schnade: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Westmünsterland war die „Schneed“ oder „Schnaid“ (später auch abgeschliffen „Scheed“ oder „Schaid“) auch Marken-, Flur- und Ackergrenze. Daher auch der Ausspruch: „Et is öewwer`t Schneed (Scheed) gaohn“ wenn jemand über seine Grenze hinweg gepflügt hatte. Daher | ==Schnade = Trennschnitt = Grenze== | ||
** Schnaodsteen = Schneedsteen = Grenzsteen | Schnad, Schnat, Schnate, Schnait, „de snaeth“ auch „den snaeth“, in Lippe „schnât, schneôt“, im Münsterland „schnaod“, an der Oberweser und Diemel „schnât“, „die snaat beteen“, die Grenze beziehen=besetzen (zwischen zwei Parteien), „die schnait (schnat) begehen, (heute (2008) noch erhaltene Tradition in [[Balve]] in Form der Begehung einer alten Grenze der Stadtflur). Die Schnade als "Trennschnitt" wurde festgemacht an den Schnadsteinen, welche meist dort eingegraben waren, wo die Grenze ihren jeweiligen geraden Verlauf wechselte. Der ordentliche Sitz dieser Schnadesteine wurde bei der jährlichen Schnadebehung geprüft. | ||
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* Im Westmünsterland war die „Schneed“ oder „Schnaid“ (später auch abgeschliffen „Scheed“ oder „Schaid“) auch Marken-, Flur- und Ackergrenze. Daher auch der Ausspruch: „Et is öewwer`t Schneed (Scheed) gaohn“ wenn jemand über seine Grenze hinweg gepflügt hatte. Daher die folgenden Begriffe: | |||
** Schnaodsteen = Schneedsteen = Malstein = Malzeichen als Grenzsteen | |||
** Schnaodgraoben = Schneedgraawen = Grenzgraben | |||
** Schnaodfoore = Schneedfuure = tiefer gelegte Grenzfurche zwischen benachbarten Äckern. | ** Schnaodfoore = Schneedfuure = tiefer gelegte Grenzfurche zwischen benachbarten Äckern. | ||
==Scheidsteine== | |||
* 1662 [[Haltern am See]]: Die ordentlich gesetzten Scheidsteine zur Abgrenzung seiner Länderei vor den Stadtmauern hatt sich jeder Pastor bei seiner Amtseinsetzung zeigen zulassen. | |||
==Auf Befehl des Domkapitels== | |||
* 09.07.1652 Protokoll über den auf Befehl des Domkapitels zu Münster vorgenommenen Schnatgang im Gogericht Telgte. | |||
==Fohrgänge== | |||
Grenzbegehungen im Bereich des [[Amt Bochum (historisch)|Amtes Bochum]] nannte man im 18. Jahrhundert "Fohrgänge". | |||
==Quellenbeispiele== | ==Quellenbeispiele== | ||
1664 wurde eine Vereinbarung mit dem Herren Albert Gisbert Huchtenbrock zu Gartrop über den Gerichtsbann und den Schnad der Blutrönne zwischen Hünxe und Bühl und Absteckung des Jagdlimiten getroffen | 1664 wurde eine Vereinbarung mit dem [[Hüchtenbrock zu Gartrop, von|Herren Albert Gisbert Huchtenbrock zu Gartrop]] über den Gerichtsbann und den Schnad der Blutrönne zwischen [[Hünxe]] und Bühl und Absteckung des Jagdlimiten getroffen | ||
* Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Gesamtarchiv von Landsberg-Velen, Akten, Nr. 10510 | * Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Gesamtarchiv von Landsberg-Velen, Akten, Nr. 10510 | ||
1696 Zeugenverhör über die Schnad der Plaggenmat des Hauses Hopen sowie der Buerschaften Mühlen (Kspl. Steinfeld) und Südlohne (Kspl. Lohne) im gemeinen Felde bei dem Hambrock. | 1696 Zeugenverhör über die Schnad der Plaggenmat des Hauses Hopen sowie der Buerschaften Mühlen (Kspl. Steinfeld) und Südlohne (Kspl. Lohne) im gemeinen Felde bei dem Hambrock. | ||
* Quelle: Archiv Haus Assen, Bestand Drostenamt Vechta | * Quelle: Archiv [[Haus Assen]], Bestand Drostenamt Vechta | ||
1651-1652 Streitigkeiten zwischen Kurköln und der waldeckischen Regierung wegen der von der Stadt Winterberg bis an das Dorf Lichtenscheid (Altastenberg) gezogenen Schnad und gewaltsamer Übergriffe. | 1651-1652 Streitigkeiten zwischen Kurköln und der waldeckischen Regierung wegen der von der Stadt [[Winterberg]] bis an das Dorf Lichtenscheid ([[Altastenberg (Winterberg)| Altastenberg]]) gezogenen Schnad und gewaltsamer Übergriffe. | ||
* Staatsarchiv Münster, Bestand Herzogtum Westfalen | * Staatsarchiv Münster, Bestand [[Herzogtum Westfalen]] | ||
1692 – 1781 Das Gehege im Amt Sparrenberg und dessen Schnad. | 1692 – 1781 Das Gehege im [[Amt Sparrenberg]] und dessen Schnad. | ||
* Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Kriegs- und Domainenkammer Minden | * Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Kriegs- und Domainenkammer Minden | ||
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Inbegriff Briloner Brauchtums und Traditionspflege ist der Schnadezug, mit dem die [[Brilon|Briloner]] Bürger im zweijährigen Rhythmus in insgesamt fünf Abschnitten ihre Grenzen kontrollierend abgehen. | |||
Der erste überlieferte Schnadezug fand am 24. Juni 1388 statt, wobei die [[Brilon|Stadt Brilon]] mit der [[Grafschaft Waldeck]] einen Vertrag über die Grenzziehung zwischen der Keffliker und der Willinger Mark abschloss. Spätestens seitdem werden die durch Steine markierten Grenzen regelmäßig kontrolliert, lange Zeit alle vier Jahre, seit etwa 1770 (gesichert überliefert ab 1824) alle zwei Jahre. | |||
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Aktuelle Version vom 27. November 2021, 16:52 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Malleute
Schnade = Trennschnitt = Grenze
Schnad, Schnat, Schnate, Schnait, „de snaeth“ auch „den snaeth“, in Lippe „schnât, schneôt“, im Münsterland „schnaod“, an der Oberweser und Diemel „schnât“, „die snaat beteen“, die Grenze beziehen=besetzen (zwischen zwei Parteien), „die schnait (schnat) begehen, (heute (2008) noch erhaltene Tradition in Balve in Form der Begehung einer alten Grenze der Stadtflur). Die Schnade als "Trennschnitt" wurde festgemacht an den Schnadsteinen, welche meist dort eingegraben waren, wo die Grenze ihren jeweiligen geraden Verlauf wechselte. Der ordentliche Sitz dieser Schnadesteine wurde bei der jährlichen Schnadebehung geprüft.
- Im Westmünsterland war die „Schneed“ oder „Schnaid“ (später auch abgeschliffen „Scheed“ oder „Schaid“) auch Marken-, Flur- und Ackergrenze. Daher auch der Ausspruch: „Et is öewwer`t Schneed (Scheed) gaohn“ wenn jemand über seine Grenze hinweg gepflügt hatte. Daher die folgenden Begriffe:
- Schnaodsteen = Schneedsteen = Malstein = Malzeichen als Grenzsteen
- Schnaodgraoben = Schneedgraawen = Grenzgraben
- Schnaodfoore = Schneedfuure = tiefer gelegte Grenzfurche zwischen benachbarten Äckern.
Scheidsteine
- 1662 Haltern am See: Die ordentlich gesetzten Scheidsteine zur Abgrenzung seiner Länderei vor den Stadtmauern hatt sich jeder Pastor bei seiner Amtseinsetzung zeigen zulassen.
Auf Befehl des Domkapitels
- 09.07.1652 Protokoll über den auf Befehl des Domkapitels zu Münster vorgenommenen Schnatgang im Gogericht Telgte.
Fohrgänge
Grenzbegehungen im Bereich des Amtes Bochum nannte man im 18. Jahrhundert "Fohrgänge".
Quellenbeispiele
1664 wurde eine Vereinbarung mit dem Herren Albert Gisbert Huchtenbrock zu Gartrop über den Gerichtsbann und den Schnad der Blutrönne zwischen Hünxe und Bühl und Absteckung des Jagdlimiten getroffen
- Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Gesamtarchiv von Landsberg-Velen, Akten, Nr. 10510
1696 Zeugenverhör über die Schnad der Plaggenmat des Hauses Hopen sowie der Buerschaften Mühlen (Kspl. Steinfeld) und Südlohne (Kspl. Lohne) im gemeinen Felde bei dem Hambrock.
- Quelle: Archiv Haus Assen, Bestand Drostenamt Vechta
1651-1652 Streitigkeiten zwischen Kurköln und der waldeckischen Regierung wegen der von der Stadt Winterberg bis an das Dorf Lichtenscheid ( Altastenberg) gezogenen Schnad und gewaltsamer Übergriffe.
- Staatsarchiv Münster, Bestand Herzogtum Westfalen
1692 – 1781 Das Gehege im Amt Sparrenberg und dessen Schnad.
- Quelle: Staatsarchiv Münster, Bestand Kriegs- und Domainenkammer Minden
Beispiel der Traditionspflege
Inbegriff Briloner Brauchtums und Traditionspflege ist der Schnadezug, mit dem die Briloner Bürger im zweijährigen Rhythmus in insgesamt fünf Abschnitten ihre Grenzen kontrollierend abgehen.
Der erste überlieferte Schnadezug fand am 24. Juni 1388 statt, wobei die Stadt Brilon mit der Grafschaft Waldeck einen Vertrag über die Grenzziehung zwischen der Keffliker und der Willinger Mark abschloss. Spätestens seitdem werden die durch Steine markierten Grenzen regelmäßig kontrolliert, lange Zeit alle vier Jahre, seit etwa 1770 (gesichert überliefert ab 1824) alle zwei Jahre.