Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/080: Unterschied zwischen den Versionen
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:V. Heinrich Hoen von dem Pesch Ritter des Hubertus-Tages, heirathete im J. 1448 Margaretha von Palant, und nach deren 1466 erfolgtem kinderlosen Absterben, 1470 Metza von Melich | :V. Heinrich Hoen von dem Pesch Ritter des Hubertus-Tages, heirathete im J. 1448 Margaretha von Palant, und nach deren 1466 erfolgtem kinderlosen Absterben, 1470 Metza von Melich .<ref> Dies Geschlecht trägt seinen Namen von einem Dorfe, das heutzutag Millich geschrieben wird, und bei Ratheim gelegen ist.</ref> Er lebte noch 1502, und hat mithin ein hohes Alter erreicht. Sein Sohn Goedert vom Pesch hat keine Leibeserben hinterlassen. Seine älteste Tochter Adelheid heirathete Werner von Schoenrode Herrn zur Heyden. Von einer jüngern Tochter findet sich keine Nachricht vor. | ||
Die Hinterlassenschaft des Ritters Heinrich Hoen wurde der Gegenstand eines langen und wie man sonst zu sagen pflegte, kostbahren Prozesses. Wie wir gehört, so hat der Canonicus Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen, und sich mit Maria von Reifferscheid in den Ehestand begeben. Derselben vermachte er bald nachher durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Pesch mit allen dazu gehörenden Gütern und Gerechtigkeiten. Diese Schenkung erlangte zwar höhere, ja die höchste Bestätigung; gleichwohl scheint sie aller Rechtskraft zu entbehren. In dem Ehevertrage seines Bruders Franz ist nämlich also bedingt: »Würde Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen und mit Rath der Freunde heirathen, so solle er nach Tod seiner Eltern zu seinem Kindtheil haben und behalten für sich und seine Erben das Haus und Gut zu dem Pesche mit allem seinem Zubehör und Gerechtigkeit und mit allen anklebenden Höfen, so wie die Frau von dem Pesche (Wittwe des Heinrich Hoen) dieselben Güter auf heutigen Tag besitze und gebrauche«. Demgemäss konnte Johann von Schoenrode vor der Eltern Tod nicht über die Pescher Güter letztwillig verfügen. Dass er sie aber ohne Einwilligung des Vaters verschenkt habe, geht daraus hervor, dass dieser, und nach ihm sein Sohn Franz gegen die Schenkung Protest eingelegt haben. Maria von Reifferscheid starb schon im J. 1548. Ihre Schwester | Die Hinterlassenschaft des Ritters Heinrich Hoen wurde der Gegenstand eines langen und wie man sonst zu sagen pflegte, kostbahren Prozesses. Wie wir gehört, so hat der Canonicus Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen, und sich mit Maria von Reifferscheid in den Ehestand begeben. Derselben vermachte er bald nachher durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Pesch mit allen dazu gehörenden Gütern und Gerechtigkeiten. Diese Schenkung erlangte zwar höhere, ja die höchste Bestätigung; gleichwohl scheint sie aller Rechtskraft zu entbehren. In dem Ehevertrage seines Bruders Franz ist nämlich also bedingt: »Würde Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen und mit Rath der Freunde heirathen, so solle er nach Tod seiner Eltern zu seinem Kindtheil haben und behalten für sich und seine Erben das Haus und Gut zu dem Pesche mit allem seinem Zubehör und Gerechtigkeit und mit allen anklebenden Höfen, so wie die Frau von dem Pesche (Wittwe des Heinrich Hoen) dieselben Güter auf heutigen Tag besitze und gebrauche«. Demgemäss konnte Johann von Schoenrode vor der Eltern Tod nicht über die Pescher Güter letztwillig verfügen. Dass er sie aber ohne Einwilligung des Vaters verschenkt habe, geht daraus hervor, dass dieser, und nach ihm sein Sohn Franz gegen die Schenkung Protest eingelegt haben. Maria von Reifferscheid starb schon im J. 1548. Ihre Schwester | ||
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- V. Heinrich Hoen von dem Pesch Ritter des Hubertus-Tages, heirathete im J. 1448 Margaretha von Palant, und nach deren 1466 erfolgtem kinderlosen Absterben, 1470 Metza von Melich .[1] Er lebte noch 1502, und hat mithin ein hohes Alter erreicht. Sein Sohn Goedert vom Pesch hat keine Leibeserben hinterlassen. Seine älteste Tochter Adelheid heirathete Werner von Schoenrode Herrn zur Heyden. Von einer jüngern Tochter findet sich keine Nachricht vor.
Die Hinterlassenschaft des Ritters Heinrich Hoen wurde der Gegenstand eines langen und wie man sonst zu sagen pflegte, kostbahren Prozesses. Wie wir gehört, so hat der Canonicus Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen, und sich mit Maria von Reifferscheid in den Ehestand begeben. Derselben vermachte er bald nachher durch eine Donatio inter vivos das Haus zum Pesch mit allen dazu gehörenden Gütern und Gerechtigkeiten. Diese Schenkung erlangte zwar höhere, ja die höchste Bestätigung; gleichwohl scheint sie aller Rechtskraft zu entbehren. In dem Ehevertrage seines Bruders Franz ist nämlich also bedingt: »Würde Johann von Schoenrode den geistlichen Stand verlassen und mit Rath der Freunde heirathen, so solle er nach Tod seiner Eltern zu seinem Kindtheil haben und behalten für sich und seine Erben das Haus und Gut zu dem Pesche mit allem seinem Zubehör und Gerechtigkeit und mit allen anklebenden Höfen, so wie die Frau von dem Pesche (Wittwe des Heinrich Hoen) dieselben Güter auf heutigen Tag besitze und gebrauche«. Demgemäss konnte Johann von Schoenrode vor der Eltern Tod nicht über die Pescher Güter letztwillig verfügen. Dass er sie aber ohne Einwilligung des Vaters verschenkt habe, geht daraus hervor, dass dieser, und nach ihm sein Sohn Franz gegen die Schenkung Protest eingelegt haben. Maria von Reifferscheid starb schon im J. 1548. Ihre Schwester
- ↑ Dies Geschlecht trägt seinen Namen von einem Dorfe, das heutzutag Millich geschrieben wird, und bei Ratheim gelegen ist.