Pfahlbürger: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Stadtsassen)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Pfahlbürger'''
'''[[Pfahlbürger]]''': historisch – familienkundliche Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung, Sprache, Kirche, biografische Aspekte, Archive, Quellen, Hinweise...


Pfahlbürger (westf. Pohlbürger) nennt man diejenigen Bewohner des Landes vor den Mauern einer Stadt, welche ein bürgerrechtsähnlichen Verhältnis zur Stadt hatten. Sie wohnten manchmal in einer geschlossenen Bauerschaft (z.B. Stadt Recklinghausen mit den Pfahlbürgern in Hillen). Es handelte sich dabei durchschnittlich um wohlhabende Leute, die aber meist einem Herren (Stadtbürger, dann als Bürgergüter) hörig waren und daher nicht unter das lokale Bürgerrecht der Stadt fielen.
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Bundesrepublik Deutschland]] > [[Nordrhein-Westfalen]] > [[Image:Westfalenprovp-wap.jpg|20px|]] - [[Portal:Westfalen-Lippe]] >  [[Pfahlbürger]]


Die Pfahlbürger genossen den Schutz der Stadtnähe und den erleichterten Zugang zum städtischen Markt. Diese Anbindung war auch im Interesse der Stadt. Der Sonderstatus der Pfahlbürger wird in frühen Steuerlisten der Landesherren deutlich, welche die Steuerpflichtigen eines Ortes getrennt nach Bewohnern des Kirchspiels und den Bürgern der Stadt erfassten. Die Pfahlbürger erscheinen danach als separate Gruppe in der Liste der Stadtbürger.
===Bedeutung===
(1574) '''paelburgere''' (mhd.) = '''Pfahlbürger''' = '''Butenbürger''' = '''Minderbürger''' = '''[[Schutzbürger]]'''


Wegen der Kollision mit den Rechten von Leibherren wurde der Status der Pfahlbürger im Mittelalter durch Reichsgesetze verboten, so unter anderem im Reichsfrieden von 1298, im Jahre 1333 durch Ludwig den Bayern, weiter 1340 und 1341 und 1356 in der Goldenen Bulle Karls IV. (cap.XVI).  
'''Pfahlbürger''' (westf. ''Pohlbürger'', "Paelbuern")  nennt man diejenigen Bewohner des Landes vor den Mauern einer Stadt, welche zwischen der Mauer und den Friedenspfählen in der Stadtflur, vor der nächsten Landwehr, angesiedelt worden waren. Sie standen als Außenbürger und Schutzgenossen in einem bürgerrechtsähnlichen Verhältnis zur Stadt. Sie wohnten manchmal in einer geschlossenen [[Bauerschaft]] (z.B. Stadt [[Recklinghausen]] mit den Pfahlbürgern in [[Hillen]], oder [[Ahaus]] mit den Pfahlbürgern in [[Ammeln]]).  


Bei Stadtgründungen im 13. und 14. Jahrhundert auf Haupthöfen des Landesherrn lagen Sohlstätten von Landsassen des Landesherrn plötzlich auf dem Gebiet der neuen Stadt, sie blieben leibeigene Stadtbauern. Andere Landsassen erwarben vielfach - wie es ihnen die Goldene Bulle alternativ aufgibt - die Vollbürgerschaft der Stadt und gingen nur noch zur Erntezeit auf das Land oder blieben bei ihrem städtischen Leibherren. Aus dieser Gruppe enstanden die Pfahlbürger. So spiegeln sich ab dem 16. Jhdt. Hausnahmen der Pfahlbürger gehäuft in den Verzeichnissen und Bürgerbüchern von Städten wieder.  
Es handelte sich dabei durchschnittlich um wohlhabende Leute, die auch einem Herren (Stadtbürger, dann als Bürgergüter) hörig sein konnten und dann eben nicht unter das lokale Bürgerrecht der Stadt fielen. In anderen Fällen wurden diesen Siedlern bereits zum Ende des Mittelalters durch den zuständigen Landesherrn die gleichen oder ähnliche Rechte verliehen, wie den lokalen Stadtbürgern (z.B. in [[Unna]]).


Kategorie:Historischer Begriff
Die Pfahlbürger genossen den Schutz der Stadtnähe und den erleichterten Zugang zum städtischen Markt. Diese Anbindung war auch im Interesse der Stadt. Der Sonderstatus der Pfahlbürger wird in frühen [[Steuerliste]]n der Landesherren deutlich, welche die Steuerpflichtigen eines Ortes getrennt nach Bewohnern des Kirchspiels und den Bürgern der Stadt erfassten. Die Pfahlbürger erscheinen danach als separate Gruppe in der Liste der Stadtbürger.
 
Wegen der Kollision mit den Rechten von Leibherren wurde der Status der Pfahlbürger im Mittelalter durch Reichsgesetze verboten, so unter anderem im Reichsfrieden von 1298, im Jahre 1333 durch Ludwig den Bayern, weiter 1340 und 1341 und 1356 in der Goldenen Buhle Karls IV. (cap.XVI).
 
Bei Stadtgründungen im 13. und 14. Jahrhundert auf Haupthöfen des Landesherrn lagen [[Sohlstätte|Sohlstätten]] von [[Landsasse]]n des Landesherrn plötzlich auf dem Gebiet der neuen Stadt, sie blieben leibeigene Stadtbauern. Andere Landsassen erwarben vielfach - wie es ihnen die Goldene Bulle alternativ aufgibt - die Vollbürgerschaft der Stadt und gingen nur noch zur Erntezeit auf das Land oder blieben bei ihrem städtischen Leibherren. Aus dieser Gruppe entstanden die Pfahlbürger. So spiegeln sich ab dem 16. Jhdt. [[Hausname]]n der Pfahlbürger gehäuft in den Verzeichnissen und [[Bürgerbuch|Bürgerbüchern]] von Städten wieder.
 
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 5. Juni 2022, 15:19 Uhr

Pfahlbürger: historisch – familienkundliche Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung, Sprache, Kirche, biografische Aspekte, Archive, Quellen, Hinweise...

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Pfahlbürger

Bedeutung

(1574) paelburgere (mhd.) = Pfahlbürger = Butenbürger = Minderbürger = Schutzbürger

Pfahlbürger (westf. Pohlbürger, "Paelbuern") nennt man diejenigen Bewohner des Landes vor den Mauern einer Stadt, welche zwischen der Mauer und den Friedenspfählen in der Stadtflur, vor der nächsten Landwehr, angesiedelt worden waren. Sie standen als Außenbürger und Schutzgenossen in einem bürgerrechtsähnlichen Verhältnis zur Stadt. Sie wohnten manchmal in einer geschlossenen Bauerschaft (z.B. Stadt Recklinghausen mit den Pfahlbürgern in Hillen, oder Ahaus mit den Pfahlbürgern in Ammeln).

Es handelte sich dabei durchschnittlich um wohlhabende Leute, die auch einem Herren (Stadtbürger, dann als Bürgergüter) hörig sein konnten und dann eben nicht unter das lokale Bürgerrecht der Stadt fielen. In anderen Fällen wurden diesen Siedlern bereits zum Ende des Mittelalters durch den zuständigen Landesherrn die gleichen oder ähnliche Rechte verliehen, wie den lokalen Stadtbürgern (z.B. in Unna).

Die Pfahlbürger genossen den Schutz der Stadtnähe und den erleichterten Zugang zum städtischen Markt. Diese Anbindung war auch im Interesse der Stadt. Der Sonderstatus der Pfahlbürger wird in frühen Steuerlisten der Landesherren deutlich, welche die Steuerpflichtigen eines Ortes getrennt nach Bewohnern des Kirchspiels und den Bürgern der Stadt erfassten. Die Pfahlbürger erscheinen danach als separate Gruppe in der Liste der Stadtbürger.

Wegen der Kollision mit den Rechten von Leibherren wurde der Status der Pfahlbürger im Mittelalter durch Reichsgesetze verboten, so unter anderem im Reichsfrieden von 1298, im Jahre 1333 durch Ludwig den Bayern, weiter 1340 und 1341 und 1356 in der Goldenen Buhle Karls IV. (cap.XVI).

Bei Stadtgründungen im 13. und 14. Jahrhundert auf Haupthöfen des Landesherrn lagen Sohlstätten von Landsassen des Landesherrn plötzlich auf dem Gebiet der neuen Stadt, sie blieben leibeigene Stadtbauern. Andere Landsassen erwarben vielfach - wie es ihnen die Goldene Bulle alternativ aufgibt - die Vollbürgerschaft der Stadt und gingen nur noch zur Erntezeit auf das Land oder blieben bei ihrem städtischen Leibherren. Aus dieser Gruppe entstanden die Pfahlbürger. So spiegeln sich ab dem 16. Jhdt. Hausnamen der Pfahlbürger gehäuft in den Verzeichnissen und Bürgerbüchern von Städten wieder.