Christliche Hausschule 1781/037: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(unkorrigiert)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Christliche Hausschule 1781|036|38|038|unkorrigiert}}
{{Christliche Hausschule 1781|036|38|038|fertig}}


; 1780.
; 1780.
Zeile 10: Zeile 10:
Die Ruth und Straf giebt Weißheit: Aber ein Kind / dem sein Will gelassen wird, verschämet seine Mutter. Sprüch Salomonis 29, 15.
Die Ruth und Straf giebt Weißheit: Aber ein Kind / dem sein Will gelassen wird, verschämet seine Mutter. Sprüch Salomonis 29, 15.


Es ist besser / daß dich diene Kinder bitten / als daß du deinen Kindern in de Hände sehen sollest. Syrach 33, 17.
Es ist besser / daß dich deine Kinder bitten / als daß du deinen Kindern in die Hände sehen sollest. Syrach 33, 17.


; 1767.
; 1767.

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2008, 15:47 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Christliche Hausschule 1781
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[036]
Nächste Seite>>>
[038]
Datei:Christliche Hausschule.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.



1780.
N. 106.
Henrich Arez, 24.
Adelheid Klings, v Wedeshoven.

Gubesrath.

Denk-Sprüche.

Die Ruth und Straf giebt Weißheit: Aber ein Kind / dem sein Will gelassen wird, verschämet seine Mutter. Sprüch Salomonis 29, 15.

Es ist besser / daß dich deine Kinder bitten / als daß du deinen Kindern in die Hände sehen sollest. Syrach 33, 17.

1767.
N. 107.
Anna Catharina Kremers, 24.
Bartholomäus Mausberg, v. Langw. 32.
1770.
N. 108.
Maria Antonetta Offermanns, 25.