Christliche Hausschule 1781/012: Unterschied zwischen den Versionen

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und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.
und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.


=== Vierter Vortrag. ===
=== Vierter Vortrag. ===
Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigung-Art und Strafe behandelt werden. - -
Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigungs-Art und Strafe behandelt werden. - -


Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhalft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -  
Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhaft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -  


Für ein von Natur furcht- und gerhorsamwillig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.  
Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.
 
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Aktuelle Version vom 16. August 2008, 11:26 Uhr

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und die Besserung gegen eine gelindere Buß verbürgen.

Vierter Vortrag.

Alle Kinder können und müssen nicht nach einer Züchtigungs-Art und Strafe behandelt werden. - -

Für ein ehrgeitziges und lob-begieriges Gemüth ist die Verachtung und Schand eine Strafe. - Für einen lebhaft-aufgeklärten und muntern Geist ist die Untersagung des Spielens; Einschränkung der Freyheit eine harte Bestrafung. -

Für ein von Natur furcht- und gerhorsam, willig- und gar nicht halstarriges Kind ist die fühlbare Straf-Ruth unrechtsam; es seye dann, daß es die gütliche Abmahnung nicht achte, und befolge: Doch muß nicht mit harten Worten, Schänden, Fluchen und Wünschen ausgefahren werden. Diese allzugemeine Züchtigung ist ein Höllen-Sprach, so die Kinder geschickter den Eltern ablernen, als das Vatter unser und Glauben.