Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/024: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 20:56 Uhr

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Wenden und ein kleiner Theil des Fürstenthums Rostock, namentlich das Amt Doberan von der Linie Schwerin besessen wurde, der größere östliche Theil des Fürstenthums Wenden aber, die Herrschaft Rostock und der stargard'sche Kreis, von der Linie Güstrow.

Damals, als diese mecklenburgische Verfassung sich consolidirte, führte das Haus Mecklenburg im Reichsfürstenrathe am deutschen Reichstage vier Stimmen, wegen der beiden Herzogthümer Schwerin und Güstrow und wegen der beiden secularisirten Stifter Schwerin, das der Linie Schwerin, und Ratzeburg, das der Linie Güstrow zugewiesen war. Hof und Land hatten die Reformation angenommen und bekannten sich, wie Sachsen, Würtemberg und Hessen-Darmstadt, zur lutherischen Confession und zwar zum schärfsten Ausdruck derselben: die sächsische Concordienformel ward 1580 unterschrieben.

Das Land, ein zwar kleines, aber reiches, gesegnetes Kornland, mit ausgedehnten Forsten und Domainen, ansehnlichen Handelsstädten, worunter Rostock und Wismar, alte Hansestädte, an der Küste der Ostsee hervorragen, und einer zahlreichen auf Hunderten von Vasallenhöfen sitzenden theils slavischen, theils deutschen Ritterschaft, erlitt allerdings in den großen Kriegen der drei letzten Jahrhunderte, in dem dreißigjährigen, dem nordischen und dem siebenjährigen Kriege von Außen her schwere Noth und Drangsal, erholte sich aber doch immer wieder bald durch seine reichen Hülfsquellen: weit schwerer drückten die inneren Verhältnisse. Man hätte meinen sollen, daß das reiche Land von Alters her auch einen