Gadem: Unterschied zwischen den Versionen
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Zuletzt kommt der Begriff in den Steuerlisten der Napoleonszeit vor, ist aber danach im Verlauf des 19. Jahrhunderts, nicht mehr gebräuchlich. | |||
"Gadem" (Mehrzahl: "Gaedeme", stets Betonung auf der ersten Silbe) ist in deutschen Wörterbüchern ein Wort unbekannter Herkunft. Ein Hinweis ist Berchtesgaden als "Berchtoldes gadem" gedeutet und das Engadin, dann als "Gadem des Inn' gehörte demnach ebenfalls hierhin . | |||
Ein Gadamer, Gademer war ein "Beisitzer", "Einwohner", in der Stadt | Bedeutung: Gadem ist in der Regel ein kleines Häuschen minderer Qualität, eine hölzerene Hütte, Scheune, eine Einraumwohnung, ein [[Vorhaus]], eine Ladenwerkstatt oder auch nur ein Zimmer. Gemeint ist eine einfache, mit geringerer Steuer belegte Feuerstätte in einem geringeren Wohnhaus oder geringerem Wohnbäude. | ||
===Auf dem Land=== | |||
Im Regelfall auf dem Lande ein minimales Nebengebäude oder Scheunenanbau als Einraumwohnung für einen Heuerling, verheirateten Knecht oder verarmte Verwandte oder Nachbarn. Für ein KLEINES(!) Einraum-Kötterhaus (Einraumkate, Bentheimer Torfhaus) kann das Wort in Einzelfällen wohl auch Verwendung finden, sicherlich aber nicht für ein "normales", das ja eine ganze Bauernwirtschaft beherbergen muss. | |||
===Stadt und Land=== | |||
Ein Gadamer, Gademer war ein "Beisitzer", "Einwohner", in der Stadt, ein "geringer Bürger". Später gab es noch eine "Gadenfrau", er einen "Gadenmann" wenn diese einen Kleinsthandel in ihrer Einraumwohnung betrieben. | |||
* 1765 [[Lippramsdorf]]: Gathüßer (=Gademhüser) | |||
===Gademherr=== | |||
1590 Stadt [[Hamm]]: [[Gadem|Gademherren]] (Finanzbeamte) bedurften zu ihrer Wahl der Zustimmung der Richtleute der geschworenen Ämter. | |||
===Grafschaft Tecklenburg=== | ===Grafschaft Tecklenburg=== | ||
In der Grafschaft Tecklenburg war ein "Gadum", "Gahm" oder "Gahdem" ein minimales Nebengebäude als Einraumwohnung, meistens als Anbau an ein Wohnhaus oder einen Speicher. Diese Einraumgebäude wurden von Knechten, Dienstboten, alleinstehenden Personen oder Wittwen mit Kindern bewohnt. | In der Grafschaft Tecklenburg war ein "Gadum", "Gahm" oder "Gahdem" ein minimales Nebengebäude als Einraumwohnung, meistens als Anbau an ein Wohnhaus oder einen Speicher. Diese Einraumgebäude wurden von Knechten, Dienstboten, alleinstehenden Personen oder Wittwen mit Kindern bewohnt. | ||
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Aktuelle Version vom 21. April 2022, 16:44 Uhr
Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...
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Amtssprache
Zuletzt kommt der Begriff in den Steuerlisten der Napoleonszeit vor, ist aber danach im Verlauf des 19. Jahrhunderts, nicht mehr gebräuchlich.
"Gadem" (Mehrzahl: "Gaedeme", stets Betonung auf der ersten Silbe) ist in deutschen Wörterbüchern ein Wort unbekannter Herkunft. Ein Hinweis ist Berchtesgaden als "Berchtoldes gadem" gedeutet und das Engadin, dann als "Gadem des Inn' gehörte demnach ebenfalls hierhin .
Bedeutung: Gadem ist in der Regel ein kleines Häuschen minderer Qualität, eine hölzerene Hütte, Scheune, eine Einraumwohnung, ein Vorhaus, eine Ladenwerkstatt oder auch nur ein Zimmer. Gemeint ist eine einfache, mit geringerer Steuer belegte Feuerstätte in einem geringeren Wohnhaus oder geringerem Wohnbäude.
Auf dem Land
Im Regelfall auf dem Lande ein minimales Nebengebäude oder Scheunenanbau als Einraumwohnung für einen Heuerling, verheirateten Knecht oder verarmte Verwandte oder Nachbarn. Für ein KLEINES(!) Einraum-Kötterhaus (Einraumkate, Bentheimer Torfhaus) kann das Wort in Einzelfällen wohl auch Verwendung finden, sicherlich aber nicht für ein "normales", das ja eine ganze Bauernwirtschaft beherbergen muss.
Stadt und Land
Ein Gadamer, Gademer war ein "Beisitzer", "Einwohner", in der Stadt, ein "geringer Bürger". Später gab es noch eine "Gadenfrau", er einen "Gadenmann" wenn diese einen Kleinsthandel in ihrer Einraumwohnung betrieben.
- 1765 Lippramsdorf: Gathüßer (=Gademhüser)
Gademherr
1590 Stadt Hamm: Gademherren (Finanzbeamte) bedurften zu ihrer Wahl der Zustimmung der Richtleute der geschworenen Ämter.
Grafschaft Tecklenburg
In der Grafschaft Tecklenburg war ein "Gadum", "Gahm" oder "Gahdem" ein minimales Nebengebäude als Einraumwohnung, meistens als Anbau an ein Wohnhaus oder einen Speicher. Diese Einraumgebäude wurden von Knechten, Dienstboten, alleinstehenden Personen oder Wittwen mit Kindern bewohnt.