Adel in Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen
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Vortrag auf der monatlichen Versammlung der „Westfälischen | Vortrag auf der monatlichen Versammlung der „Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung“ im „Westfälischen Archivamt“, Jahnstraße 26, 48147 Münster, am 7.11.2001 (Leopold Schütte). – Anmerkungen sind hier nicht ausgeführt. | ||
Vor einigen Wochen | Vor einigen Wochen erreichte das Staatsarchiv die Anfrage eines Herrn N., der sich darüber beklagte, dass man seinem Groß- oder Urgroßvater das „von“ vor dem Namen per Verwaltungsakt gestrichen habe. Er schrieb: „Am 29. Juli 1914 wurde meinem Vorfahren, Herrn N. N., geboren am 24.3.1871, das Adelsprädikat „von“ überall gestrichen (anbei Kopie des Standesamtes Bochum). - Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob es Ihnen möglich ist mir mitzuteilen, warum dieses Adelsprädikat „von“ überall gestrichen worden ist. - Für Ihren Zeitaufwand bedanke ich mich im voraus“. | ||
Als Streichungsbeispiel hatte er die standesamtliche Geburtsanzeige eines N. von N. vom Jahre 1905 für seinen Sohn Josef Franz beigelegt, den seine Ehefrau N. von N. geborene N. geboren habe. Die Urkunde wird begleitet von mehreren seitlich aufgedrückten Stempeln, in die das Heirats- und das Todesdatum des Josef Franz eingetragen ist, ferner von einem weiteren großen Stempel, dessen Text selbst Urkundscharakter besitzt und vom Standesbeamten unterschrieben ist. Der Text lautet: | Als Streichungsbeispiel hatte er die standesamtliche Geburtsanzeige eines N. von N. vom Jahre 1905 für seinen Sohn Josef Franz beigelegt, den seine Ehefrau N. von N. geborene N. geboren habe. Die Urkunde wird begleitet von mehreren seitlich aufgedrückten Stempeln, in die das Heirats- und das Todesdatum des Josef Franz eingetragen ist, ferner von einem weiteren großen Stempel, dessen Text selbst Urkundscharakter besitzt und vom Standesbeamten unterschrieben ist. Der Text lautet: | ||
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Davon ist bei den westfälischen Familien, die in einzelnen Zweigen heute den Grafentitel führen, nicht die Rede: Die Grafen von Plettenberg, von Westphalen, von Landsberg, von Münster, von Galen, Droste u.A. sind niemals Herren eines selbständigen Landes im Rahmen des 1803 aufgelösten, mittelalterlichen deutschen Reiches gewesen. Sie gehörten vielmehr zum sogenannten „landsässigen“ Adel und unterstanden als solcher Landesherren. Zu diesen Landesherren gehörten in Westfalen die Bischöfe von Münster, Köln, Osnabrück, Paderborn und Minden, die Grafen von der Mark, Limburg, Tecklenburg, Bentheim, Arnsberg, Waldeck, Ravensberg, um nur die dauerhaften Familien mit wirklichen Territorien zu nennen, und außerdem einen Reihe von Edelherrenfamilien, die den Grafen faktisch ebenbürtig waren, sich aber wegen ihres meist geringeren Besitzes nur in drei Fällen in den Rang von Landesherren aufschwingen konnten. Gemeint sind die Edelherren zur Lippe, seit etwa 1600 Fürsten, die Edelherren von Steinfurt, die von den Grafen, seit 1817 Fürsten von Bentheim beerbt wurden, und die Edelherren von Gemen, deren Herrschaft später im Fürstbistum Münster aufging. Alle anderen Edelherrenfamilien, von denen es in Westfalen um 1200 etwa 70 gegeben haben mag , sterben entweder vor der Formung eines Territoriums aus oder sinken in den niederen Adel ab, der in den Quellen vor 1400 nicht als edel, lateinisch nobilis bezeichnet wird. Zu diesem gehörten in Westfalen mehrere 100 Familien, von denen nur wenige, die oben genannten Galen, Droste, Ketteler, Landsberg, Münster, ferner die Korff, Fürstenberg, Westphalen, Wrede, Plettenberg, Romberg, Kerßenbrock, Brenken, Oeynhausen, Spiegel, Amelunxen, Oer, Recke, Wendt und einige andere übrig geblieben sind. Ihre Adelsqualität wird daran sichtbar, dass sie in der frühen Neuzeit | Davon ist bei den westfälischen Familien, die in einzelnen Zweigen heute den Grafentitel führen, nicht die Rede: Die Grafen von Plettenberg, von Westphalen, von Landsberg, von Münster, von Galen, Droste u.A. sind niemals Herren eines selbständigen Landes im Rahmen des 1803 aufgelösten, mittelalterlichen deutschen Reiches gewesen. Sie gehörten vielmehr zum sogenannten „landsässigen“ Adel und unterstanden als solcher Landesherren. Zu diesen Landesherren gehörten in Westfalen die Bischöfe von Münster, Köln, Osnabrück, Paderborn und Minden, die Grafen von der Mark, Limburg, Tecklenburg, Bentheim, Arnsberg, Waldeck, Ravensberg, um nur die dauerhaften Familien mit wirklichen Territorien zu nennen, und außerdem einen Reihe von Edelherrenfamilien, die den Grafen faktisch ebenbürtig waren, sich aber wegen ihres meist geringeren Besitzes nur in drei Fällen in den Rang von Landesherren aufschwingen konnten. Gemeint sind die Edelherren zur Lippe, seit etwa 1600 Fürsten, die Edelherren von Steinfurt, die von den Grafen, seit 1817 Fürsten von Bentheim beerbt wurden, und die Edelherren von Gemen, deren Herrschaft später im Fürstbistum Münster aufging. Alle anderen Edelherrenfamilien, von denen es in Westfalen um 1200 etwa 70 gegeben haben mag , sterben entweder vor der Formung eines Territoriums aus oder sinken in den niederen Adel ab, der in den Quellen vor 1400 nicht als edel, lateinisch nobilis bezeichnet wird. Zu diesem gehörten in Westfalen mehrere 100 Familien, von denen nur wenige, die oben genannten Galen, Droste, Ketteler, Landsberg, Münster, ferner die Korff, Fürstenberg, Westphalen, Wrede, Plettenberg, Romberg, Kerßenbrock, Brenken, Oeynhausen, Spiegel, Amelunxen, Oer, Recke, Wendt und einige andere übrig geblieben sind. Ihre Adelsqualität wird daran sichtbar, dass sie in der frühen Neuzeit | ||
1. Rittergüter besaßen, | 1. Rittergüter besaßen, </br> | ||
2. genealogisch oft bis ins 13. oder gar 12. Jahrhundert zurückverfolgt werden können, | 2. genealogisch oft bis ins 13. oder gar 12. Jahrhundert zurückverfolgt werden können, </br> | ||
3. seit dem 13. Jahrhundert über Wappen mit meist sehr einfachen Wappenbildern verfügen (je älter desto einfacher), | 3. seit dem 13. Jahrhundert über Wappen mit meist sehr einfachen Wappenbildern verfügen (je älter desto einfacher), </br> | ||
3. steuerfrei waren, | 3. steuerfrei waren, </br> | ||
4. als sogenannter „Landstand“ neben den Städten und - in fürstbischöflichen Territorien - neben dem Domkapitel zu Landtagen einberufen wurden und so als eine Art Parlament an der Landesregierung teilnahmen, | 4. als sogenannter „Landstand“ neben den Städten und - in fürstbischöflichen Territorien - neben dem Domkapitel zu Landtagen einberufen wurden und so als eine Art Parlament an der Landesregierung teilnahmen, </br> | ||
5. in die Domkapitel und einige sonstige, dem Adel vorbehaltene geistliche Einrichtungen eintreten durften. | 5. in die Domkapitel und einige sonstige, dem Adel vorbehaltene geistliche Einrichtungen eintreten durften. </br> | ||
Mit diesem niederen Adel, der irreführend auch als „Uradel“ bezeichnet wird, ist aber das untere Ende der „Fahnenstange“ noch nicht erreicht. Sie kennen alle den Ausdruck „Briefadel“. Das „Genealogische Handbuch des Adels“ und sein Vorgänger, das kurz „Gotha“ genannte adlige Taschenbuch, kannte bis vor wenige Jahre die Unterteilung in zwei Reihen, eine Reihe A für die uradligen Familien und eine Reihe B für die briefadligen oder nicht beanstandeten Familien wie die Amsberg. Schon die Tatsache, dass diese Unterteilung sinnvoll war, zeigt, dass die Zahl der briefadligen Familien derjenigen der uradligen möglicherweise kaum nachsteht. Inzwischen ist diese nützliche Unterteilung aufgegeben. | Mit diesem niederen Adel, der irreführend auch als „Uradel“ bezeichnet wird, ist aber das untere Ende der „Fahnenstange“ noch nicht erreicht. Sie kennen alle den Ausdruck „Briefadel“. Das „Genealogische Handbuch des Adels“ und sein Vorgänger, das kurz „Gotha“ genannte adlige Taschenbuch, kannte bis vor wenige Jahre die Unterteilung in zwei Reihen, eine Reihe A für die uradligen Familien und eine Reihe B für die briefadligen oder nicht beanstandeten Familien wie die Amsberg. Schon die Tatsache, dass diese Unterteilung sinnvoll war, zeigt, dass die Zahl der briefadligen Familien derjenigen der uradligen möglicherweise kaum nachsteht. Inzwischen ist diese nützliche Unterteilung aufgegeben. | ||
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* Hömberg, Albert K.: Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen. Münster 1972. | |||
* Wilhelm Honselmann, Die Westhoff zu Osthennen, ein legitimer Zweig der Familie von Westhofen. In: Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung 27 (1966), S. 87-93 (über eine "verbäuerlichte" Adelsfamilie) | |||
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Aktuelle Version vom 1. August 2018, 13:43 Uhr
Herkunft und Entwicklung des Adels in Westfalen
Vortrag auf der monatlichen Versammlung der „Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung“ im „Westfälischen Archivamt“, Jahnstraße 26, 48147 Münster, am 7.11.2001 (Leopold Schütte). – Anmerkungen sind hier nicht ausgeführt.
Vor einigen Wochen erreichte das Staatsarchiv die Anfrage eines Herrn N., der sich darüber beklagte, dass man seinem Groß- oder Urgroßvater das „von“ vor dem Namen per Verwaltungsakt gestrichen habe. Er schrieb: „Am 29. Juli 1914 wurde meinem Vorfahren, Herrn N. N., geboren am 24.3.1871, das Adelsprädikat „von“ überall gestrichen (anbei Kopie des Standesamtes Bochum). - Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob es Ihnen möglich ist mir mitzuteilen, warum dieses Adelsprädikat „von“ überall gestrichen worden ist. - Für Ihren Zeitaufwand bedanke ich mich im voraus“.
Als Streichungsbeispiel hatte er die standesamtliche Geburtsanzeige eines N. von N. vom Jahre 1905 für seinen Sohn Josef Franz beigelegt, den seine Ehefrau N. von N. geborene N. geboren habe. Die Urkunde wird begleitet von mehreren seitlich aufgedrückten Stempeln, in die das Heirats- und das Todesdatum des Josef Franz eingetragen ist, ferner von einem weiteren großen Stempel, dessen Text selbst Urkundscharakter besitzt und vom Standesbeamten unterschrieben ist. Der Text lautet:
„Bochum, am 29. Juli 1914. Auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts in Bochum vom 8. Juni 1914 Nr. 7 III 43/14 wird berichtigend vermerkt, dass bei dem Namen von N. das Adelsprädikat „von“ überall gestrichen wird - Der Standesbeamte. In Vertretung: Name“. -
In der Antwort des Staatsarchivs hieß es: Sehr geehrter Herr N.! - Der Streichung des „von“ in der von Ihnen als Kopie beigelegten Geburtsurkunde liegen ein preußisches Gesetz und entsprechende Verfügungen des Justizministeriums oder des Oberlandesgerichtes zu Grunde, mit dem der Adelstitel vor Mißbrauch geschützt werden sollte. Familien, deren Adel vom preußischen Heroldsamt nicht anerkannt wurde, durften nicht den Anschein erwecken, sie hielten sich für adlig. Dieser Verdacht entstand immer dann, wenn eine Familie oder Person sich des „von“ im Namen bediente. Bei polnischen Namen ist der Adel nicht an irgendwelchen Präpositionen zu erkennen, vor allem nicht an einem deutschen „von“. Deshalb war, wenn das „von“ ohne Nachweis einer Erhebung in den deutschen Adel oder Anerkennung als deutscher Adel verwendet wurde, bei polnischen Namen der Verdacht des Mißbrauchs gegeben, und das „von“ musste gestrichen werden. Das heißt nicht, dass die Familie in Polen - selbstverständlich ohne „von“ - nicht doch als adlig galt.
Dies zum Interesse an adligen Namen heute. Es ist zweifellos vorhanden und wird langfristig auf Grund des neuen Namenrechtes wahrscheinlich zu einer Zunahme adliger Namen führen, da Männer – aus welchen Motiven auch immer – möglicherweise bei der Eheschließung gerne den adligen Namen ihrer Ehefrau annehmen werden. Fälle dieser Art sind bekannt.
Ich erinnere mich, dass schon mein Vater mir als 12-14-Jährigem das Interesse weckte, indem er bei irgendeiner Gelegenheit sagte, der und der Graf sei überhaupt kein richtiger Graf. Er habe nie eine Grafschaft besessen und sei erst irgendwann vor 100 oder 150 Jahren in den Grafenstand erhoben worden, und der deutsche Reichskanzler Bismarck, der ja bekanntlich für seine Verdienste um die Teil-Einigung des deutschen Reiches 1871 zum Fürsten erhoben worden ist, stamme aus einer Stendaler Heringshändlerfamilie. Auf meine ungläubige Nachfrage korrigierte er dann die offensichtlich an die Vorstellung eines Bismarckherings angelehnte Behauptung dahingehend, dass der Familie zubilligte, zu einer der führenden Stendaler Patrizierfamilien gehört zu haben. Die Bismarcks seien reiche Bürger gewesen, die sich vermöge ihres Geldes Rittergüter kaufen und adlige Frauen heiraten konnten. Genau dies kann man im Genealogischen Handbuch des Adels nachlesen.
Noch ein Beispiel für die Möglichkeit, den Adel zu erwerben: Der niederländische Prinzgemahl Claus stammt aus einer Pfarrerfamilie, die sich seit dem 17. Jahrhundert des „von“ vor dem Namen bedient, irgendwie an Gutsbesitz kommt und gleichfalls Frauen aus adligen Familien heiratet. Als Ehefrauen Amsberg kommen vor: die niedersächsischen Schulenburg und die aus Westfalen stammenden von dem Bussche. Den Amsbergs ist – wohl mit Rücksicht auf die verschwägerten Familien – die Führung des „von“ lediglich nicht beanstandet worden. So steht es im Adelshandbuch.
Im Übrigen reicht das „von“ als Adelszeichen in keiner Weise aus. Meine zeitweiligen Nachbarn von der Kuhlen und von dem Driesch sind genausowenig adlig wie ein Komponist namens van/von Beethoven. Andererseits gibt es noch heute Familien, die die Führung des „von“ ablehnen. Es sind z.B. die Knigge, Hahn und Grote in Niedersachsen. Darüber hinaus gibt es im Mittelalter Dutzende von Familien, die einfach gar nicht darauf gekommen sind, sich „von“ zu schreiben, da sie sich nicht nach einem Ort nennen, sondern eine Tätigkeitsbezeichnung oder ein Eigenschaftswort als Namen führen. Wenn eine Person, die sich auf die Kunst des Kesselns versteht, was auch immer das ist, sich „von Ketteler“ nennt, so ist das sprachlich der reine Unfug. Die Vorfahren der Ketteler werden kaum Kesselflicker gewesen sein. Sie hießen ursprünglich „von Hüsten“. Eins der Familienmitglieder hat - vielleicht – die besondere Fähigkeit besessen, mit seinem Schwert auf dem Helm des Gegners ein Geräusch zu erzeugen, das wir in schwächerer Form von dem bei Kindergeburtstagen beliebten Topfschlagen kennen. Andere Adlige werden von ihren Zeitgenossen – genau wie auch ihre bürgerlichen Zeitgenossen – nach ihrer Wesensart Wrede (‘der Wilde’) oder Unvorsagede (‘der Unverzagte’), oder nach einem Körperdefekt Schele, d.h. ‘der Schielende’ genannt, und im Namen der Familie Ledebur steckt das Wort „Bauer“. Die Vorfahren der Ledebur mögen „ledige buren“, d.h. freie Bauern gewesen sein. Alle diese Familien brauchen das „von“ ebensowenig wie diejenigen, die ihre landsmannschaftliche Herkunft oder Stammeszugehörigkeit mit ihrem Namen dokumentieren wie die adligen Herren Wend(t) (latein. gelegentlich „Slavus“), Westfal oder Sasse. Die Sasse, Burgleute in Nienborg, sind ausgestorben, bevor die „von“-Mode einsetzte, die Wendt führen heute das „von“, aber die Westfal haben sich nicht darauf beschränkt, sich des „von“ zu bedienen, sie haben auch ihren Namen verändert in “von Westphalen“. Heute sind sie sogar „Grafen von Westphalen“, was im Grunde eine gewaltige Anmaßung ist, mit der sie den ehemaligen wirklichen Herren von Westfalen, etwa dem Erzbischof von Köln als Herzog von Westfalen scheinbar Konkurrenz machen. Die Westfal waren nie Landesherren. Sie haben immer nur einzelne Adelsgüter besessen, unter anderem noch heute das Gut Fürstenberg (bei Büren). Dieser Name, Fürstenberg, kommt gleichfalls bei einer heute noch blühenden Familie vor, die sich allerdings nach einem anderen Fürstenberg (bei Neheim) schreibt. Heute heißt sie natürlich „von Fürstenberg“ mit einem zusätzlichen Freiherrn-Titel. In ihren Anfängen hieß sie aber zunächst „von Binolen“, dann aber jahrhundertelang einfach „Fürstenberg“ , merkwürdigerweise fast immer ohne „von“. Eine erstaunliche und mir im Moment noch unerklärte Tatsache.
Manch einem unter Ihnen mag bekannt sein, dass es auch Grafen von Fürstenberg gibt. Diese sitzen an der obersten Donau und haben mit den westfälischen Fürstenberg nichts zu tun. Sie sind zudem von jeher Grafen, und zwar solche Grafen, die im Mittelalter auch zu deutschen Königen gewählt werden konnten wie der Graf Rudolf von Habsburg, Graf Adolf von Nassau oder die Grafen von Zollern in der engsten Nachbarschaft der Grafen von Fürstenberg, die auf dem Umweg über die Burggrafschaft Nürnberg und die Markgrafschaft Brandenburg es zu Königen in Preußen (dem späteren Ost-Preußen) von polnischen Gnaden, dann zu Königen von Preußen und schließlich zu deutschen Kaisern bringen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich schon im 10. oder 11. Jahrhundert im Besitz des Grafenamtes und im Besitz von Herrschaftsrechten befinden, aus denen sie nach und nach Herrschaftsgebiete formen.
Davon ist bei den westfälischen Familien, die in einzelnen Zweigen heute den Grafentitel führen, nicht die Rede: Die Grafen von Plettenberg, von Westphalen, von Landsberg, von Münster, von Galen, Droste u.A. sind niemals Herren eines selbständigen Landes im Rahmen des 1803 aufgelösten, mittelalterlichen deutschen Reiches gewesen. Sie gehörten vielmehr zum sogenannten „landsässigen“ Adel und unterstanden als solcher Landesherren. Zu diesen Landesherren gehörten in Westfalen die Bischöfe von Münster, Köln, Osnabrück, Paderborn und Minden, die Grafen von der Mark, Limburg, Tecklenburg, Bentheim, Arnsberg, Waldeck, Ravensberg, um nur die dauerhaften Familien mit wirklichen Territorien zu nennen, und außerdem einen Reihe von Edelherrenfamilien, die den Grafen faktisch ebenbürtig waren, sich aber wegen ihres meist geringeren Besitzes nur in drei Fällen in den Rang von Landesherren aufschwingen konnten. Gemeint sind die Edelherren zur Lippe, seit etwa 1600 Fürsten, die Edelherren von Steinfurt, die von den Grafen, seit 1817 Fürsten von Bentheim beerbt wurden, und die Edelherren von Gemen, deren Herrschaft später im Fürstbistum Münster aufging. Alle anderen Edelherrenfamilien, von denen es in Westfalen um 1200 etwa 70 gegeben haben mag , sterben entweder vor der Formung eines Territoriums aus oder sinken in den niederen Adel ab, der in den Quellen vor 1400 nicht als edel, lateinisch nobilis bezeichnet wird. Zu diesem gehörten in Westfalen mehrere 100 Familien, von denen nur wenige, die oben genannten Galen, Droste, Ketteler, Landsberg, Münster, ferner die Korff, Fürstenberg, Westphalen, Wrede, Plettenberg, Romberg, Kerßenbrock, Brenken, Oeynhausen, Spiegel, Amelunxen, Oer, Recke, Wendt und einige andere übrig geblieben sind. Ihre Adelsqualität wird daran sichtbar, dass sie in der frühen Neuzeit
1. Rittergüter besaßen,
2. genealogisch oft bis ins 13. oder gar 12. Jahrhundert zurückverfolgt werden können,
3. seit dem 13. Jahrhundert über Wappen mit meist sehr einfachen Wappenbildern verfügen (je älter desto einfacher),
3. steuerfrei waren,
4. als sogenannter „Landstand“ neben den Städten und - in fürstbischöflichen Territorien - neben dem Domkapitel zu Landtagen einberufen wurden und so als eine Art Parlament an der Landesregierung teilnahmen,
5. in die Domkapitel und einige sonstige, dem Adel vorbehaltene geistliche Einrichtungen eintreten durften.
Mit diesem niederen Adel, der irreführend auch als „Uradel“ bezeichnet wird, ist aber das untere Ende der „Fahnenstange“ noch nicht erreicht. Sie kennen alle den Ausdruck „Briefadel“. Das „Genealogische Handbuch des Adels“ und sein Vorgänger, das kurz „Gotha“ genannte adlige Taschenbuch, kannte bis vor wenige Jahre die Unterteilung in zwei Reihen, eine Reihe A für die uradligen Familien und eine Reihe B für die briefadligen oder nicht beanstandeten Familien wie die Amsberg. Schon die Tatsache, dass diese Unterteilung sinnvoll war, zeigt, dass die Zahl der briefadligen Familien derjenigen der uradligen möglicherweise kaum nachsteht. Inzwischen ist diese nützliche Unterteilung aufgegeben.
Das Wort „Brief“ steht für die Urkunde, durch die eine Person in den Adel erhoben wird oder eine Standeserhöhung erfährt. Ich ahne nicht, wann die erste ausdrückliche Erhöhung stattgefunden hat, nehme aber an, dass in Deutschland die Augsburger Kaufmannsfamilie Fugger zu den ganz frühen gehört, die ind den Adel regelrecht erhoben wurden. Der erste Fugger wurde 1506 von Kaiser geadelt und 1514 nach dem Erwerb reichsunmittelbarer Territorien sogar in den Grafenstand mit voller Landeshoheit erhoben. Bis 1806, bis zum Anfall der Territorien an Bayern waren sie Reichsfürsten. Den Titel Fürst führen sie noch heute. Es versteht sich von selbst, dass die Fugger niemals ein „von“ vor dem Namen geführt haben.
Vorgänge dieser Art, Erwerb des Adels durch Reichtum, hat es mehrfach gegeben. Eine dieser Familien, die skandalumwitterte Seeräuberfamilie Grimaldi, regiert noch heute ein selbständiges Fürstentum an der Riviera. - Das nur am Rande. - Die Nachfolgebände des sogenannten Isenburg, einer Sammlung von Stammtafeln dynastischer, hochadliger Familien enthalten mehrere Tafeln von Familien, die - wie dir Fugger - durch Geld, oder aber durch Territorialbesitz, den sie auf unterschiedliche Weise erworben hatten, in den hochadligen Stand aufgestiegen sind, zum Teil, ohne ausdrücklich erhoben worden zu sein. Ich nenne die Grafen Schlick zu Passaun, bei denen man an den Heiraten genau sehen kann, wie sie sich im 16. Jahrhundert nach oben gearbeitet haben. Einen anderen Weg hat eine Familie beschritten, die sich seit etwa 1300 nach einem unserer europäischen Brudervölker als „Russen“ bezeichnet, die thüringische Familie Reuß. Sie gehörte zum niederen Adel (Reichsministerialen, dazu unten), konnte sich aber durch die Übernahme von erblich werdenden Funktionsstellen und Verwaltungsaufgaben und durch entsprechende Heiraten in den dynastischen Adel aufschwingen. Auch aus dieser Kategorie gibt es mehrer Familien, wie z.B. die Herren von Hanau-Münzenberg und die Familie Truchseß von Waldburg, die uns hier in Westfalen einen Kölner Erzbischof beschert hat, der sich der lutherischen Reformation angeschlossen hatte. Alle diese sind reichsunmittelbar geworden, unterstehen also nur dem Kaiser. Ebenbürtig mit diesen war aber auch eine Reihe von Familien niederadliger Herkunft, innerhalb der habsburgisch-österreichischen Länder, die heute z.T. Fürsten sind. Zu ihnen gehören die Liechtenstein, die gleichfalls heute noch ein selbständiges Land regieren, die Dietrichstein oder die Starhemberg, die mit einer Erbtochter die alte Grafschaft Schaunberg erheirateten, und einige nichtdeutsche wie die ungarischen Esterházy, die böhmischen Lobkowitz und die Kaunitz, die die westfälische Grafschaft Rietberg erbten. Und damit zurück nach Westfalen. Fälle von Aufstieg in den Hochadel gibt es hier nicht, dafür jedoch zwei Wege, den niederen Adel zu erwerben.
Der eine- frühere - geht - wie bei den Fuggern - über das Geld, der andere - spätere - wie bei den Reußen - über die Übernahme von herrschaftlichen Funktionärs- oder Beamtenstellen. Den ersten haben mehrere stadtmünstersche Geschlechter und mindestens eine Dortmunder und - weniger entschieden und weniger erfolgreich - auch Soester und Osnabrücker Familien beschritten. Auch Warburger Familien haben Versuche unternommen. Ich nenne für Münster die Grael, Travelmann, Kerckerinck, Droste, Schenckink, Harde, von der Wick usw., die sämtlich zu den sog. „Erbmännern“ gehörten, also zu einer Schicht von durch den Fernhandel reich gewordenen Familien, die oft reicher waren als die benachbarten Adligen und ziemlich nach Belieben ihre Töchter dort unterbringen konnten und ihrerseits adlige Töchter heirateten. Sie erwarben Rittergüter und wurden dadurch zum Teil landtagsfähig. Das einzige, was man ihnen - auf die Dauer allerdings ohne Erfolg - bestritt, war der Zugang zum Domkapitel Münster. Den darum geführten Prozeß gewannen sie nach mehr als 100 Jahren. Diesen Erbmännern des 13. Jahrhunderts folgt 200 Jahre später, als die Erbmänner sich überwiegend aus dem Handel zurückgezogen haben und auf ihren Gütern sitzen, eine zweite Schicht reich gewordener Kaufleute, von denen z.B. die Plönnies um 1500 in Münster Bürgermeister stellen und später gleichfalls Rittergüter erwerben und sich „von Plönnies“ nennen. Von den erbmännergleichen Familien ist für Dortmund die Familie von der Berswordt zu nennen, die auch im Landadel aufgeht, und für Soest die von Bockum genannt Dolphs, die Krane, die Lilien. Zu der späteren Gruppe gehören hier auch die Klocke und Michels, deren Reichtum zum Teil auf der Salzproduktion in Werl beruht.
Der zweite Weg über die Administration beginnt erst im 17. oder 18. Jahrhundert und führt in Westfalen in der Regel nur noch bis zum „von“ nicht mehr zum Vollbesitz adliger Rechte - schon einfach auch deswegen, weil die Zeit dafür vorbei war und Rittergüter nur noch Prestigeobjekte waren und Landtage seit der Zeit des Absolutismus nicht mehr viel bedeuteten. Es kann eine ganze Reihe von Familien oder auch von Einzelpersonen ohne erwähnenswerte Nachkommenschaft aufgezählt werden: Vagedes, Schelver, von Hamm, Olfers, Druffel, Heistermann, Tönnemann, von Diest, Esselen, Viebahn, Schmitz, Schlechtendal, Omphal, ein bürgerlicher Zweig der v. Mallinckrodt, die Delius, Consbruch usw. Sie sind der eigentliche Briefadel, wobei auch bei ihnen nicht jede ausdrücklich in den Adel erhoben worden sein muss, vielmehr manch einer die Führung des „von“ - wie bei den von Amsberg - einfach nicht beanstandet worden ist. In diese späte Zeit, genauer gesagt in das 19. Jahrhundert, in dem Westfalen überwiegend preußisch wurde, fallen auch ein paar Standeserhöhungen, von denen ich nur die eines Zweiges der Freiherren von Landsberg zu Grafen nennen möchte. Dieser Titel wurde ihnen vom preußischen König zuteil, nachdem sie die früher reichsunmittelbare Herrschaft Gemen erworben hatten, obwohl diese vorher niemals eine Grafschaft gewesen war. Und diese Herren von Gemen sind es, die eigentlich im Mittelpunkt meines eigenen Interesses an den Verhältnissen des Adels stehen.
Zuvor müssen wir uns aber noch mit der Frage beschäftigen, woher denn dieser niedere Adel kam, dem im Mittelalter so konsequent das Attribut nobilis ‘edel’ verweigert wurde. Er verdankt seine Entstehung der Gunst hoher Herren, die sich zur Verwaltung ihrer Güter und für Funktionen in ihrer nächsten Umgebung mit einer besonders qualifizierten Dienerschaft umgaben. Ein Graf, ein Bischof, ein König konnte unmöglich allein mit einem Stab von ortsansässigen Beamten oder Funktionären seine umfangreichen und oft weit entfernt liegenden Besitzungen und Rechte verwalten oder wahrnehmen. Zudem brauchte er für den Fall, dass er für einen Feldzug aufgeboten wurde, eine Kriegerschar, die seinem Ansehen und seinen Verpflichtungen im Reich entsprach. An stehende Heere war damals nicht zu denken, aber es gab, ein Überbleibsel aus der Völkerwanderungszeit, die Gefolgschaft. Daraus entwickelte sich schon im Frühmittelalter zunächst das Lehnswesen, indem der König seinen Gefolgsleuten Besitzungen und Rechte zuwies, von denen sie in eigener Regie ihren Verpflichtungen gegenüber dem König genügen konnten. Diese Besitzungen wurden diesen Leuten geliehen, daher das Wort „Lehen“, wurden bald in der Sohneslinie erblich, konnten also nur bei söhnelosem Tod des letzten Lehnsträgers oder im Falle von Untreue oder sonstigen Verstößen gegen den Herrn von diesem wieder eingezogen werden. Diese Lehnsleute, meist mindestens im Grafenrang, hatten ihrerseits meist Lehnsleute minderen Ranges, edle Herren von geringerem Einfluss . Ihrer aller Hauptaufgabe war der Kriegsdienst.
Damit und mit der Wahrnehmung von Gerichtsrechten im Namen des Königs erschöpften sich die Funktionen der ehem. Gefolgsleute, aus denen sich schnell der Reichsfürstenstand entwickelte. Dabei wurde für sie der Besitz von Gerichtsrechten besonders wichtig als Zeichen einer später zur Landesherrschaft werdenden Hoheit und als Herrschaftsinstrument.
Für die Verwaltung königlichen Besitzes waren diese edlen Gefolgsleute nicht geeignet. Besitz war damals immer Grundbesitz und bei mächtigen Herren, zu denen auch hohe Geistliche wie Erzbischöfe und Bischöfe zählten, Großgrundbesitz. Dieser letztere war seit der Karlingenzeit im Frankenreich und – leicht abgewandelt – auch in England in Villikationen organisiert, d.h. in einem Mischsystem von selbstbewirtschaftetem Zentralgut, dem Hof, der seinen gesamten Ertrag an den Herrn abliefern musste, und einer Mehrzahl von an Bauern erblich ausgegebenen Hufen, die dem Hof zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsdienste und bzw. oder Abgaben leisten mussten.
Die hohen adligen Herren besaßen in der Regel viele solcher Villikationen, die sie natürlich nicht persönlich bewirtschaften konnten, sondern für diesen Zweck und auch für ihren persönlichen Bedarf bei der Zentralverwaltung und für die Versorgung und Organisation des Hofstaats eine Truppe von besonders qualifizierten Dienern gebrauchten.
Diese vom Herrn strikt abhängige „jüngere Gefolgschaft“ lebte entweder am Hofe des Herrn oder aber auf den ihnen zugewiesenen Villikationshöfen. Sie übernahmen in Friedenszeiten Dienste und Verwaltungsaufgaben. In Kriegszeiten zogen sie mit ihrem Herrn ins Feld. Sie wurden als ministeriales ‘Ministeriale’, d.h. als Diener oder Dienstleute bezeichnet, die für ihren Unterhalt Dienstlehen oder Dienstmannsgut empfingen. Sie waren unfrei und konnten sich weder beliebig anderen Herren zur Verfügung stellen, noch ohne Erlaubnis heiraten. Sie wurden ausgewechselt wie eigenhörige Bauern . Dabei bestand zu Anfang ein Unterschied zwischen Ministerialen bei Hofe, die meist die vier klassischen Hofämter Truchseß oder (niederdeutsch) Droste, Marschall, Kämmerer und Mundschenk innehatten, und solchen Ministerialen, die ihren Herrn bei der Verwaltung seines Grundbesitzes vertraten, der in Villikationen oder Hofesverbänden organisiert war. Die Hofbeamten standen ihrem Herrn näher, waren seine Vertrauten und Berater und kamen leichter in den Genuß seiner Gunst. Königliche und bischöfliche Ministerialen in Hofämtern und auf Stellvertreterposten waren oft Abkömmlinge edler Familien, die sich gegen Überlassung reicherer Lehen in die Unfreiheit begeben hatten und trotz ihres unfreien Standes dem Kreis ihrer edlen Herkunftsfamilien verbunden blieben und dort ihre Frauen suchten.
In Westfalen gibt es einige Beispiele dafür. Sowohl der König als auch die Bischöfe von Köln und Paderborn, sogar derAbt von Corvey hatten für Sonderfunktionen Ministerialen, bei denen teils die Gewißheit, teils der Verdacht besteht, dass sie edler Herkunft sind.
Am wenigsten deutlich ist es bei den Grafen von Dortmund, die als Reichsministeriale Vertreter des Königs in der einzigen Reichsstadt Westfalens waren. Die Bezeichnung „Graf“ ist ebensowenig wie das „von“ ein sicheres Zeichen für einen adligen Rang. „Graf“ ist eine Bezeichnung für beliebige Personen mit Leitungsfunktionen, meist verbunden mit dem Richteramt. Ein Deichgraf überwacht die Sicherheit der Deiche an der Nordseeküste, ein Holzgraf ist in Westfalen der Mann, der dem Holz- oder Markengericht vorsitzt, ein Gograf der Richter im Gogericht, ein Stadt- oder Wikgraf der Richter des Stadtherrn, so in Höxter, Marsberg, Minden, Paderborn und – wie gesagt - in Dortmund. Diese Stadtgrafen waren ministerialisch. Nur in Paderborn haben zeitweilig Mitglieder der edelfreien Familie von Ösede die Stadtgrafschaft inne. Das zeigt zugleich den Rang, den die Stadtgrafen haben. Ein königlicher Dortmunder Stadtgraf bringt es fertig, einem wirklichen Grafen von Rietberg seine Tochter als Ehefrau zu überlassen, ohne dass der Rietberger oder seine Kinder dadurch eine Standesminderung erfahren, und die Stadtgrafen von Marsberg aus der Familie von Horhusen heiraten als Corveyer Ministeriale wenigstens einmal eine Edelherrentochter (v. Itter) und wählen sonst ihre Frauen aus dem gehobenen Kreis der Corveyer Hofamtsministerialen, von denen die v. Amelunxen als Truchsesse einmal eine Grafentochter (v. Everstein), einmal die Tochter eines thüringischen Reichsministerialen aus der Familie des Deutschordenshochmeisters Hermann von Salza und einmal eine Tochter aus der Familie von Brakel heiratet, die in ihren ersten Generationen noch zu den nobiles, den Edlen gehört, sich dann aber unter Wahrung ihres Ansehens und ihres gehobenen Heiratskreises in die Paderborner Ministerialität begeben hatte.
Sowohl die v. Amelunxen, als auch die v. Horhusen und die v. Brakel verschwägern sich mit den Kölner Ministerialen v. Padberg, die zwar bisher noch nicht sicher mit den ihnen vorausgehenden Edelherren oder den noch älteren Grafen von Padberg in Verbindung gebracht werden konnten, die aber auf jeden Fall in der Frühzeit bevorzugt edle Frauen heiraten.
Die Padberg hatten den östlichsten Vorposten der kölnischen Herrschaft in Westfalen, im Diemeltal inne. Sie sind offenbar eine von den edlen Familien, die der Erzbischof von Köln als Ministeriale um sich versammeln konnte. Die bedeutendste und langlebigste von ihnen sind die von Volmarstein, die - wie die v. Brakel - noch als Ministeriale als edel bezeichnet werden. Weniger, d.h. zeitlich kürzer in Erscheinung treten die Edelvögte von Soest, die den Edelvögten von Köln ranggleich sind, und die ältesten Herrn von Romberg, die möglicherweise ein Seitenzweig der Vögte von Soest sind. Sie alle stehen in ihren Frühphasen dem edelfreien Adel näher als dem gewöhnlichen ministerialischen.
Dieser, der gewöhnliche ministerialische Adel, war nicht über Sonderfunktionen oder Hofämter aufgestiegen, sondern in der Regel über das Amt des herrschaftlichen Schulten oder Meiers, d.h. Guts- oder Villikationsverwalters. Er entstammte wohl weit überwiegend dem Bauernstand. Bewährte sich ein Bauer in der Funktion des Meiers oder Schulten und leistete er die ihm auferlegten Abgaben, wurde er reicher ausgestattet, so, dass er sich eine Rüstung, Waffen und ein Streitroß leisten und als Ritter mit dem Herrn ins Feld ziehen konnte. Bewährte er sich auch dort oder bei sonstigen Aufgaben und verstand er es, seine Kinder oder doch wenigstens einen Sohn als Nachfolger auszubilden und aufzubauen, war der Herr leicht geneigt, diesen Sohn als Nachfolger des Vaters im Amt zu akzeptieren. Vielen von ihnen gelang es, genau wie den Hofamtsministerialen, sehr bald die Erblichkeit ihrer Güter, Ämter und Rechte zu erreichen. Im 12. Jahrhundert war dieser Vorgang so weit fortgeschritten, dass es vielerorts zu Auseinandersetzungen zwischen den Herren und unbotmäßigen Ministerialen kam, die so einflussreich geworden waren, dass sie sich Übergriffe gegen ihre Herren erlauben konnten.
Diese, insbesondere der Abt des sehr reich ausgestatteten Klosters Corvey, konnten sich nur mühsam und unter Verlusten an Gut und Geld wieder von den Ministerialen befreien . Diese bleiben zwar dem Range nach Ministeriale und stehen als künftiger Niederadel über den Bauern, doch werden sie von ihren Dienstämtern und Verwalterstellen abgefunden. Oft behalten sie die Zentralhöfe der Villikationen, die sie bisher verwaltet hatten, verlieren aber jeden Einfluß auf die Bauern, die nunmehr in Teilen Ostwestfalens und Niedersachsens wie die adlig werdenden bisherigen Villikationsmeier selbst zu Meiern, latein. villicus, werden und in ein direktes Unterstellungsverhältnis zum Herrn treten. Besonderes Gewicht wurde dabei auf die Wiederherstellung der Absetzbarkeit der Meier gelegt, da der Verzicht darauf einer der Kernfehler des bisherigen Villikationssystems mit Ministerialen gewesen war. Dieses bäuerliche Meierrecht bleibt auf Ostwestfalen/Niedersachsen beschränkt. Im größeren westlichen Teil Westfalens, d.h. im Münsterland und südlich der Lippe setzt es sich nicht durch. Der Meierbegriff im ostwestfälischen Sinne ist hier unbekannt. Was dort latein. villicus, deutsch Meier ist, ist im Westen gleichfalls villicus, aber mit der deutschen Entsprechung Schulte.
Im Münsterland bleibt ja bekanntlich die Schultenbezeichnung für die Besitzer von besonderen, meist größeren Bauernstätten bis heute erhalten. Der wichtigste Landesherr, der mächtige Bischof von Münster, hatte offenbar mehr Durchsetzungskraft als sein Paderborner Kollege und als der Abt von Corvey. Von Ärger mit den Ministerialen hört man hier nicht viel. Das Meierrecht wird nicht eingeführt. Viele Hofesverbände oder Villikationen bleiben bis etwa 1800 erhalten. Auch hier sind die gewöhnlichen Ministerialen über das Amt des herrschaftlichen Villikationsverwalters aus dem Bauernstand in den Adel aufgestiegen, doch wurden sie hier eher unmerklich aus diesen Ämtern verdrängt und auf ihre Güter verwiesen, die ihnen entweder schon immer gehörten oder ihnen vom Bischof zu ihrem Unterhalt übergeben worden waren. Die Grundherrschaft des Bischofs selbst, der im 15. Jahrhundert über 12 große Villikationen mit Zentralhof, oft mit vier Tegederhöfen, manchmal mit Unterschultenhöfen und mit zahlreichen abhängigen Bauernhufen verfügte, ist jedenfalls mit bäuerlichen Erbschulten organisiert. Diese werden allerdings spätestens im Laufe des 16. Jahrhunderts in ihrer Verwaltungsfunktion von den Rentmeistern der Territorialämter abgelöst, werden zu normalen Bauern und behalten nur ihren Titel.
In den dem Bistum Köln gehörenden und stark auf das Rheinland ausgerichtenen Teil Westfalens südlich der Lippe ist der Adel ebenso strukturiert wie im übrigen Westfalen. Neben fünf hochadligen Familien mit eigener Landesherrschaft, den Grafen von der Mark, von Limburg, von Arnsberg, von Waldeck und den Edelherren von Bilstein gibt es hier einige Edelherrenfamilien, die es nicht zu einer Landesherrschaft bringen, die Stecke, die Sobbe, die von Ardey, von Altena, von Opherdicke, von der Mark, von Störmede, von Hachen, von Rüdenberg und von Grafschaft, dann die edlen Ministerialen von Volmarstein und die Vögte von Soest, und darunter die übliche breite Schicht eines Kleinadels, der weit überwiegend ministerialisch ist. Bei den Familien v. Sümmern, v. Oer, v. Eickel und anderen kann man deutlich die Herkunft aus dem Schultenamt erkennen, da sie sich z.T. jahrhundertelang als Inhaber der gleichnamigen Villikationen des Domkapitels Köln und des Stifte St. Pantaleon in Köln zeigen. In Südwestfalen scheinen aber auch Familien altfrei-bäuerlicher Herkunft ohne den Umweg über die Ministerialität in den niederen Adel gelangt zu sein. Sie erscheinen nicht im Gefolge von hohen Herren und tauchen (deshalb) auch nicht in Zeugenlisten und somit erst spät in den Quellen auf. Von der Familie von dem Westhove hört man zum Beispiel zuerst um 1450, als ein Sohn die Erbtochter eines Zweiges der märkischen Ministerialenfamilie von Letmathe heiratet und damit deren Stammgut Letmathe erwirbt.
Mein Interesse an der Genealogie ging eigentlich immer nur so weit, wie sei mir einen persönlichen, sozusagen privaten Zugang zur allgemeinen Geschichte eröffnet hat. Und das geschah auf genau dem Wege, der heute mit einer gewissen Berechtigung die Mißbilligung einer nicht nur auf Abstammungsnachweise gerichteten Genealogie findet. Ich habe einfach Ahnen gesammelt, ohne mir Arbeit damit zu machen, also selbst zu forschen. Für meine näheren Vorfahren konnte ich auf die Aufzeichnungen meines Vaters zurückgreifen, der einiges zusammengebracht hatte. So waren mir dann die historischen Zustände in der Grafschaft Mark, insbesondere in der Gegend um Iserlohn bald vertraut. Er war über die Iserlohner Richterfamilie zur Megede durch die Ehe mit einer v. Romberg um 1650 in den örtlichen Adel geraten. Schon dadurch hatte ich als Jugendlicher gelernt, dass der Adel nicht am „von“ zu erkennen ist, denn die Mutter der v. Romberg hieß einfach Wrede, und unter den weiteren Vorfahren kamen die Adligen Varnhagen, Tork und Huin vor, aber auch eine Margarete von der Fontein, die trotz des „von“ bürgerlich war. Über diese Familien, die in der Sammlung meines Vaters alle schon nach wenigen Generationen abbrachen, konnte ich von dem Dorf aus, in dem wir wohnten, nichts in Erfahrung bringen. Außer dem Iserlohner Urkundenbuch, das wir im Hause hatten, gab es keine Hilfsmittel. Aber genau aus diesem Urkundenbuch, das ich schon als junger Mensch von vorn bis hinten studiert habe, konnte ich erfahren, was ein Drost war, was ein Rentmeister, wie eine Richterbestallung oder eine Eheberedung aussah und was überhaupt so in Urkunden steht. Das ist ja an sich spannend genug, hat mich aber nicht davor bewahrt, weiterhin darauf aus zu sein, meine Ahnenliste zu ergänzen, und als während meines Studiums nach und nach die Veröffentlichungen von Wilhelm Honselmann in mein Blickfeld gerieten, der aus meinem Nachbardorf im Kreise Iserlohn stammt und sich in zahlreichen musterhaften kleinen Arbeiten mit mehreren der Familien befaßte, die auch die Vorfahren der Frau zur Megede geb. v. Romberg waren, konnte ich reiche Ahnenernte einfahren. Darüberhinaus gab die Universitätsbibliothek in Göttingen, wo ich zunächst studierte, alle möglichen Auskünfte und Hinweise, denen man nachgehen konnte. So wurde irgendwo hingewiesen auf die genealogischen Sammlung Spaen, die beim Hooge Raad van Adel in ‘s Gravenhage liegen sollte. Von dort bekam ich eine umfangreiche Genealogie der Familie Huin van Amstenradt, zu der die eben schon erwähnte Person Huin, Ehefrau eines v. Romberg gehörte. Die Mutter dieser Emerentia Huin van Amstenradt war nun eine Anna v. Raesfeld aus dem Hause Lüttinghof. Und die Raesfeld sind eine landsässig gewordene Seitenlinie der Edelherren von Gemen. Sie waren im Niederadel aufgegangen, hatten aber vermöge ihrer Herkunft und ihres reichen Besitzes die Verbindungen zum alten edelfreien Adel nicht verloren. Das sieht man an ihren Eheschließungen von den älteren Zeiten bis etwa 1550. Die Mutter der Anna war eine Anna v. der Lippe gen. Hoen, von deren Vorfahren ich nichts weiß. Die Großmutter ist Clara v. Bronckhorst, aus einem in den Niederlanden begüterten ursprünglich ministerialischen Geschlecht, das es aber durch Erbschaften zu eigenen Landesherrschaften (Borkeloe, Anholt und zeitweilig Steinfurt) gebracht hatte und praktisch nur edle Frauen bis hin zu Grafentöchtern heiratet. Die Frau des Urgroßvaters Raesfeld hieß Heilwig v. Haeften aus einer Familie, für die Ähnliches gilt wie für die Bronckhorst. Und so geht es weiter mit einer Ururgroßmutter v. Hoemot und in der nächsten Generation um 1400 mit einer v. Wisch, die gleichfalls zu diesen kleinen niederländischen edelfrei versippten Familien gehört.
Mit den frühen v. Raesfeld - etwa vor 1550 - fassen wir den Ostrand einer Adelswelt, die ganz anders ist als die deutsche. Es gibt in Frankreich nur das Lehnswesen, aber nicht die Ministerialität. Und dies Phänomen setzt sich in Abstufungen bis in die Niederlande fort. Unter den dortigen mächtigen Grafenfamilien von Flandern, Brabant, Geldern und Holland gibt es eine Schicht hochrangigen Adels, dessen erbende Söhne zwar gelegentlich Grafentöchter heiraten dürfen, dessen Töchter aber niemals Ehefrauen von Grafen werden können. Zu dieser Schicht gehören nun auch einzelne Familien in den östlichen Niederlanden, insbesondere im Gebiet des ehemaligen Herzogtums, der heutigen Provinz Geldern, deren ältere Vertreter nun doch als Ministerialen bezeichnet werden, wie z.B. die Bronckhorst. Diese Erscheinung ist für die Niederlande so ungewöhnlich, dass eine Forscherin, Johanna Maria van Winter, in einer Arbeit über „Ministerialiteit en ridderschap“ in Geldern eigens versucht hat, das Wesen dieses Unterschieds deutlich zu machen. Diese Schicht, gleichgültig, ob ministerialisch oder edelfrei, bleibt so ziemlich unter sich. Zu ihr haben im Münsterland die Edelherren von Gemen, von Steinfurt, aber auch die ministerialisch gewordenen frühen von Botzlar, von Galen, von Raesfeld und wenige andere Kontakt, die sich daneben, vor allem später, allerdings auch mit dem münsterländischen Kleinadel versippen, demselben, den sie, wenn er niederländisch ist, verschmähen. Neben der gehobenen Schicht in den Niederlanden gibt es dort nämlich auch einen lokalen Kleinadel, über dessen Entstehung ich nichts gelesen habe, aber denke, dass es sich - wie in Friesland - um eine Art von reichen Bauern handelt, die in der frühesten Zeit so etwas wie eine Häuptlingsrolle gespielt haben oder aber in die Kategorie der Altfreien gehören wie die eben erwähnten von dem Westhove. Wahrscheinlich gehören die inzwischen durch Erbheiraten in Westfalen ansässigen Twickel zu diesem niederländischen Kleinadel.
Das war es, was ich Ihnen sagen wollte. Es ist vielleicht nicht deutlich geworden, was mein eigentliches Interesse an diesen Adelsfragen ist. Es war erst mein Problem mit der Heringshändlerfamilie Fürst Bismarck. Ich habe mich daraufhin schon früh gefragt, woran man denn nun den Unterschied zwischen richtigen Adligen mit alter Familie und solchen, die nur in den Adel erhoben worden waren erkennen kann. Insbesondere ging es mir damals darum, in Erfahrung zu bringen, ob die Mutter meiner Mutter, eine bereits 1913 verstorbene Josefa von Bredow nun wirklich adlig war oder nicht. Man kann es nicht erkennen. Man muss es wissen und erwirbt sich im Laufe ständiger genealogischer Sammeltätigkeit und der Beschäftigung mit allgemeiner Geschichte ein Instrumentarium von Merkmalen, die mir heute die Entscheidung leichter machen. Dazu kam dann später die Beobachtung des merkwürdigen Heiratsverhaltens der Raesfeld, die mir schlagartig die großen Familien der Niederlande bis hin zu den holländischen Grafen und darüber hinaus die ganze Welt des hochmittelalterlichen europäischen Adels in die Ahnentafel meines Vaters brachten. Das hat mir den ersten Zugang zur Geschichte und damit auch zu meinem Archivarsberuf geöffnet.
Dass mir inzwischen auch das westfälische Bauerntum nicht ganz fremd ist, ist eine andere Schiene, die mir gleichfalls mein Vater gewiesen hat. Sie geht über die intensive Beschäftigung mit dem Niederdeutschen, mit Ortsnamen, Siedlungsgeschichte und mit Verfassungs- und Sozialverhältnissen des Mittelalters, deren Spuren man, z.B. in den Namen „Schulte“ oder „Tegeder/Thier“, noch heute findet.
Bibliografie
- Hömberg, Albert K.: Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen. Münster 1972.
- Wilhelm Honselmann, Die Westhoff zu Osthennen, ein legitimer Zweig der Familie von Westhofen. In: Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgebung 27 (1966), S. 87-93 (über eine "verbäuerlichte" Adelsfamilie)