Einkindschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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==Familienrecht==
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Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt.
Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern (sh. [[Vorkind]]er und [[Nachkind]]er) dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt.


Niederländisch/Niederdeutsch: '''eenkindschap'''
Niederländisch/Niederdeutsch: '''eenkindschap'''
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichung]]
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[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2006, 12:28 Uhr

Familienrecht

Die Einkindschaft stellt eine vermögensrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern (sh. Vorkinder und Nachkinder) dar. Sie wurden dadurch im gleichen Maße am Erbe des gemeinsamen Elternteils berechtigt.

Niederländisch/Niederdeutsch: eenkindschap

vgl. Deutsches Rechtswörterbuch:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ei/nkin/dsch/einkindschaft.htm (05.08.2005)