Schriftstück: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2007, 16:54 Uhr
Als Schriftstück bezeichnet man geschriebene Dokumente, die üblicher Weise in Papierform vorliegen. Allgemein gebräuchlich ist dieser Ausdruck im juristischen Bereich bzw. in der Geschäftswelt. Mehrere Schriftstücke zu einem Themenbereich nennt man Konvolut.
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