Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/307: Unterschied zwischen den Versionen

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Landleute über die bevorstehende Einführung der neuen Kirchenagende. Schwollmann sandte seinen Entwurf an die Schleswig-Holsteinische Kanzlei zu Kopenhagen, wo man sie von dem Professor Moldenhawer und <tt>Dr.</tt> Münter durchsehen ließ, und darauf wurde dieser Entwurf einer neuen Liturgie zur definitiven Abfassung dem Generalsuperintendenten von Schleswig <tt>Dr.</tt> Adler übertragen, dem aber aufgegeben war, wegen seiner Arbeit Rücksprache zu nehmen mit dem Generalsuperintendenten von Holstein <tt>Dr.</tt> Callisen in Rendsburg. Als die neue Agende mit der Königlichen Bestätigung an das Licht trat, machte sie wegen der dadurch herbeigeführten vielen und großen Veränderungen ein ungemeines Aufsehen. Das über sie gefällte Urtheil unter den Theologen wie im Publikum war je nach dem theologischem Standpunkte ein ganz verschiedenes und ist es in der That noch jetzt. Der Graf Stolberg behauptete, es sei der Staatsminister von Bernstorf mit der Agende überrascht worden durch die politisch revolutionäre und irreligiöse Propaganda, während dagegen Voß im Sophronizon von 1819 es gerühmt hat, daß man bei der Abfassung derselben sogar die Anordnungen der Theophilanthropen berücksichtigt habe. Besonders wurde die Aufregung in der Stadt Altona groß, wo mehrere der bezüglichen Flugschriften herausgekommen waren, welche auch eine Untersuchung darüber anstellten, ob eine neue Kirchenagende, ohne Einwilligung der Eingepfarrten eingeführt werden dürfe, und wie weit das Recht des Landesherrn in dieser Beziehung gehe. 500 Einwohner daselbst gaben eine Petition ein, in welcher um Aufhebung der neuen Agende gebeten ward, weil sie in vielen Stücken von dem reinen Bibelgeiste abweiche. In mehreren anderen Gemeinden des Landes (z. B. zu Bau bei Flensburg und zu Rellingen bei Pinneberg) führte die Aufregung zu Unruhen, welche durch Polizeigewalt unterdrückt werden mußten. Man hörte vielfach von schlichten Landleuten die Aeußerung: man dürfe den alten Glauben nicht mehr singen, das alte Vaterunser nicht mehr beten, den alten Segen nicht mehr empfangen, man solle nichts mehr von Teufel und Hölle wissen, die Nothtaufe werde für Vorurtheil erklärt, bald würde man auch Taufe, Abendmahl und Bibel ganz abschaffen und das Volk zu Heiden machen, wie die Franzosen wären.<ref>Peter v. Kobbe, Schlesw.-Holst. Gesch. v. 1694–1808. S. 263 ff.</ref> Wir bemerken dabei, daß <noinclude>
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2009, 16:54 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Landleute über die bevorstehende Einführung der neuen Kirchenagende. Schwollmann sandte seinen Entwurf an die Schleswig-Holsteinische Kanzlei zu Kopenhagen, wo man sie von dem Professor Moldenhawer und Dr. Münter durchsehen ließ, und darauf wurde dieser Entwurf einer neuen Liturgie zur definitiven Abfassung dem Generalsuperintendenten von Schleswig Dr. Adler übertragen, dem aber aufgegeben war, wegen seiner Arbeit Rücksprache zu nehmen mit dem Generalsuperintendenten von Holstein Dr. Callisen in Rendsburg. Als die neue Agende mit der Königlichen Bestätigung an das Licht trat, machte sie wegen der dadurch herbeigeführten vielen und großen Veränderungen ein ungemeines Aufsehen. Das über sie gefällte Urtheil unter den Theologen wie im Publikum war je nach dem theologischem Standpunkte ein ganz verschiedenes und ist es in der That noch jetzt. Der Graf Stolberg behauptete, es sei der Staatsminister von Bernstorf mit der Agende überrascht worden durch die politisch revolutionäre und irreligiöse Propaganda, während dagegen Voß im Sophronizon von 1819 es gerühmt hat, daß man bei der Abfassung derselben sogar die Anordnungen der Theophilanthropen berücksichtigt habe. Besonders wurde die Aufregung in der Stadt Altona groß, wo mehrere der bezüglichen Flugschriften herausgekommen waren, welche auch eine Untersuchung darüber anstellten, ob eine neue Kirchenagende, ohne Einwilligung der Eingepfarrten eingeführt werden dürfe, und wie weit das Recht des Landesherrn in dieser Beziehung gehe. 500 Einwohner daselbst gaben eine Petition ein, in welcher um Aufhebung der neuen Agende gebeten ward, weil sie in vielen Stücken von dem reinen Bibelgeiste abweiche. In mehreren anderen Gemeinden des Landes (z. B. zu Bau bei Flensburg und zu Rellingen bei Pinneberg) führte die Aufregung zu Unruhen, welche durch Polizeigewalt unterdrückt werden mußten. Man hörte vielfach von schlichten Landleuten die Aeußerung: man dürfe den alten Glauben nicht mehr singen, das alte Vaterunser nicht mehr beten, den alten Segen nicht mehr empfangen, man solle nichts mehr von Teufel und Hölle wissen, die Nothtaufe werde für Vorurtheil erklärt, bald würde man auch Taufe, Abendmahl und Bibel ganz abschaffen und das Volk zu Heiden machen, wie die Franzosen wären.[1] Wir bemerken dabei, daß


  1. Peter v. Kobbe, Schlesw.-Holst. Gesch. v. 1694–1808. S. 263 ff.