Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/252: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erlaubniß des katholischen Gottesdienstes in Glückstadt gründete sich zuerst auf das Stadtprivilegium vom 30. August 1662, welches allen Partheien freie Religionsübung gestatte. Allein es war ihnen daselbst nicht größere Freiheit gegeben als in Altona, so daß sie öffentliche Religionshandlungen außer der Kirche nicht in sich faßte.
 
In Rendsburg wurde, als König Christian V. die Festung erweitern und eine neue Stadt, das sogenannte Neuwerk, in den erweiterten Festungswerken anlegen ließ, allen und jeden Religionsverwandten darin zu bauen und sich niederzulassen erlaubt, und die Freiheit zu Uebung ihrer Religion zugestanden. Am 9. October 1709 gestattete eine Königliche Resolution, daß der katholische Priester aus Glückstadt den Gottesdienst in Rendsburg, doch ohne öffentliche Ceremonien, verrichten möchte. Solche Einrichtung blleb bis 1757, da eine Königliche Resolution vom 17. Januar auf Anhalten der katholischen Mitglieder der Garnison die Erlaubniß ertheilte, daß ein Laienpriester sich in Rendsburg beständig aufhalten dürfte.
 
Die Religionsübung der Katholiken in Friedrichstadt hat zuerst ihre Begründung in dem Manifest des Herzogs Friederich III. vom 24. Februar 1625, worin zur Niederlassung in dieser neuen Stadt eingeladen und freie Religionsübung verheißen ward. Darin ist auch der Jansenisten namentlich Erwähnung gethan und ihnen dieselbe Freiheit versprochen. Ihren Gottesdienst hielten sie in einem Privathause wie in Rendsburg. Die Geistlichen waren in der Regel vormalige Jesuiten. Ihre Parochialgerechtsame erstreckten sich aber nicht über die Stadt hinaus. Der Priester wurde von der Nordischen Mission zu Münster in Vorschlag gebracht und durch den Bischof zu Hildesheim <tt>ad administranda sacra</tt> autorisirt.
 
Die katholische Gemeinde und Religionsübung auf Nordstrand ist entstanden in Folge der schrecklichen Wasserfluth i. J. 1634, welche die reiche Landschaft überschwemmte und meist vernichtete. <noinclude>
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2009, 17:35 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Geschlechts von einem lutherischen Prediger getauft und in der lutherischen Lehre erzogen werden sollten.[1] Von dieser Bedingung wurde jedoch mitunter Dispensation ertheilt.

Die Erlaubniß des katholischen Gottesdienstes in Glückstadt gründete sich zuerst auf das Stadtprivilegium vom 30. August 1662, welches allen Partheien freie Religionsübung gestatte. Allein es war ihnen daselbst nicht größere Freiheit gegeben als in Altona, so daß sie öffentliche Religionshandlungen außer der Kirche nicht in sich faßte.

In Rendsburg wurde, als König Christian V. die Festung erweitern und eine neue Stadt, das sogenannte Neuwerk, in den erweiterten Festungswerken anlegen ließ, allen und jeden Religionsverwandten darin zu bauen und sich niederzulassen erlaubt, und die Freiheit zu Uebung ihrer Religion zugestanden. Am 9. October 1709 gestattete eine Königliche Resolution, daß der katholische Priester aus Glückstadt den Gottesdienst in Rendsburg, doch ohne öffentliche Ceremonien, verrichten möchte. Solche Einrichtung blleb bis 1757, da eine Königliche Resolution vom 17. Januar auf Anhalten der katholischen Mitglieder der Garnison die Erlaubniß ertheilte, daß ein Laienpriester sich in Rendsburg beständig aufhalten dürfte.

Die Religionsübung der Katholiken in Friedrichstadt hat zuerst ihre Begründung in dem Manifest des Herzogs Friederich III. vom 24. Februar 1625, worin zur Niederlassung in dieser neuen Stadt eingeladen und freie Religionsübung verheißen ward. Darin ist auch der Jansenisten namentlich Erwähnung gethan und ihnen dieselbe Freiheit versprochen. Ihren Gottesdienst hielten sie in einem Privathause wie in Rendsburg. Die Geistlichen waren in der Regel vormalige Jesuiten. Ihre Parochialgerechtsame erstreckten sich aber nicht über die Stadt hinaus. Der Priester wurde von der Nordischen Mission zu Münster in Vorschlag gebracht und durch den Bischof zu Hildesheim ad administranda sacra autorisirt.

Die katholische Gemeinde und Religionsübung auf Nordstrand ist entstanden in Folge der schrecklichen Wasserfluth i. J. 1634, welche die reiche Landschaft überschwemmte und meist vernichtete.


  1. Callisen's Anleitung zur Kenntniß der Kirchenverordnungen. Ausg. II, S. 152.