Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/158: Unterschied zwischen den Versionen

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Separatisten zeigten sich hin und wieder, und es wurden heimliche Zusammenkünfte gehalten. Da erging unterm 27. Juli 1742 an
den Generalsuperintendenten Conradi der Auftrag, seine Vorschläge zu einer zu berufenden Synode einzusenden. Er antwortete, „daß er für sich keine Propositionen zu machen habe, indem das, was der Kirche noth sei, hinlänglich aus seinen Visitationsberichten hervorgehe“. Unterm 7. September 1742 erfolgte ein Königliches Rescript: „Wir nehmen denen angezeigten Umständen nach Anstand Dich zu des <tt>Synodi</tt> wirklicher Ausschreibung vor der Hand zu autorisiren.“ Doch, heißt es weiter, solle er den Pröpsten aufgeben, die Proponenden zu einer Generalsynode zu formiren, darüber weiter berichten und die Königliche Resolution erwarten. Dies Schreiben ging an die Pröpste und durch diese an die Prediger. Es kam jedoch von den letzteren wenig Gediegenes ein. Alles wurde gesammelt und die Convolute durch Conradi nach Kopenhagen gesandt. Von dort gingen dieselben an das Oberconsistorium in Glückstadt zum Bericht. Ob dieser Bericht jemals eingegangen ist, das ist uns nicht bekannt. Aus einem Briefe des Oberhofpredigers Bluhm vom 18. März 1744 ist aber zu ersehen, daß damals das Oberconsistorium noch nicht damit fertig war, „dieses zusammengesammelte Chaos“, wie er es nennt, „zu separiren und zu determiniren.“ Es ist klar, daß Conradi die Synode nicht befördern wollte. Sie sollte vornehmlich gegen die Brüdergemeinde gerichtet sein; dieser aber war er immer mehr zugeneigt geworden, so daß er von derselben 1744 sogar zu ihrem Bischof verlangt ward. In gleichem Maße war er mit den Civilbehörden zerfallen. Es scheint, als ob darin ein Zusammenhang gewesen sei, und als ob eine mehr gefühlte als ausgesprochene Verschiedenheit hinsichtlich der Principien des Kirchenregiments damals obgewaltet habe. Die Brüdergemeinde ruht auf einer demokratischen Grundlage; diese aber stieß gegen die herrschenden Grundsätze an dem damaligen Hofe an. Dies wird sich vielleicht klarer ans Licht stellen, wenn nach hervon den Herrnhuthern die Rede sein wird. Dieses hier nur angedeutete Verhältniß mochte vermutlich auch bei einigen der damaligen Pröpste von Einfluß sein.
 
Genug, wir hören von keinen Synoden mehr, auch von keiner Klage über ihr Aufhören, oder von einer Bitte um ihre Berufung.

Aktuelle Version vom 3. Januar 2009, 13:29 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Separatisten zeigten sich hin und wieder, und es wurden heimliche Zusammenkünfte gehalten. Da erging unterm 27. Juli 1742 an den Generalsuperintendenten Conradi der Auftrag, seine Vorschläge zu einer zu berufenden Synode einzusenden. Er antwortete, „daß er für sich keine Propositionen zu machen habe, indem das, was der Kirche noth sei, hinlänglich aus seinen Visitationsberichten hervorgehe“. Unterm 7. September 1742 erfolgte ein Königliches Rescript: „Wir nehmen denen angezeigten Umständen nach Anstand Dich zu des Synodi wirklicher Ausschreibung vor der Hand zu autorisiren.“ Doch, heißt es weiter, solle er den Pröpsten aufgeben, die Proponenden zu einer Generalsynode zu formiren, darüber weiter berichten und die Königliche Resolution erwarten. Dies Schreiben ging an die Pröpste und durch diese an die Prediger. Es kam jedoch von den letzteren wenig Gediegenes ein. Alles wurde gesammelt und die Convolute durch Conradi nach Kopenhagen gesandt. Von dort gingen dieselben an das Oberconsistorium in Glückstadt zum Bericht. Ob dieser Bericht jemals eingegangen ist, das ist uns nicht bekannt. Aus einem Briefe des Oberhofpredigers Bluhm vom 18. März 1744 ist aber zu ersehen, daß damals das Oberconsistorium noch nicht damit fertig war, „dieses zusammengesammelte Chaos“, wie er es nennt, „zu separiren und zu determiniren.“ Es ist klar, daß Conradi die Synode nicht befördern wollte. Sie sollte vornehmlich gegen die Brüdergemeinde gerichtet sein; dieser aber war er immer mehr zugeneigt geworden, so daß er von derselben 1744 sogar zu ihrem Bischof verlangt ward. In gleichem Maße war er mit den Civilbehörden zerfallen. Es scheint, als ob darin ein Zusammenhang gewesen sei, und als ob eine mehr gefühlte als ausgesprochene Verschiedenheit hinsichtlich der Principien des Kirchenregiments damals obgewaltet habe. Die Brüdergemeinde ruht auf einer demokratischen Grundlage; diese aber stieß gegen die herrschenden Grundsätze an dem damaligen Hofe an. Dies wird sich vielleicht klarer ans Licht stellen, wenn nach hervon den Herrnhuthern die Rede sein wird. Dieses hier nur angedeutete Verhältniß mochte vermutlich auch bei einigen der damaligen Pröpste von Einfluß sein.

Genug, wir hören von keinen Synoden mehr, auch von keiner Klage über ihr Aufhören, oder von einer Bitte um ihre Berufung.