Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/157: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf der letzten Synode in Rendsburg von 1737 waren zugegen: Schrader aus Tondern, Krafft aus Husum, Kirchhoff aus Itzehoe, Ottens aus Segeberg, Lundius aus Flensburg, Schmidt aus Apenrade, Tychsen aus Hadersleben, Thomsen von Fehmern. Der 75jährige Propst Thomsen aus Sonderburg konnte nicht kommen. Ueber die Abschaffung des Exorcismus war man einstimmig. Dieser Gegenstand wurde gründlich behandelt, und dabei der Weg einzuschlagen angerathen, eine öffentliche Belehrung vorangehen zu lassen. Man berieth ferner über die Herausgabe eines allgemeinen Gesangbuches, und vereinigte sich dahin, das Tonder'sche dabei zu Grunde zu legen. Die Arbeit wurde dem Propsten Schrader in Tondern übertragen; er sollte sie der nächsten Synode vorlegen. Aber diese Synode war die letzte. Sie hat uns indeß eine andere schöne Frucht gebracht. Dies ist die herrliche Ansprache von wahrhaft apostolischem Geiste und Inhalte, an alle Geistlichen des Landes gerichtet. Sie ist abgefaßt von dem Consistorialrath und Propsten Schrader in Tondern, welcher dazu von der Synode 1734 den Auftrag bekommen hatte. Sein Entwurf wurde dem König Christian V. vorgelegt, darauf dem Generalsuperintendenten Conradi zur Revision übersandt, dann am 22. Mai 1737 auf der Synode in Rendsburg vorgelesen, von der Versammlung geprüft und mit wenigen Veränderungen angenommen, von den Synodalen unterschrieben, endlich mit Königlicher Genehmigung zum Druck befördert. Der Propst Schrader besorgte die Herausgabe unter diesem Titel: „Des Königlichen <tt>Synodi</tt> zu Rendsburg wohlgemeinte und herzliche Ansprache an sämmtliche Lehrer der beiden Herzogthümer Schleswig und Holstein auf Ihro Königl. Maj. allergnädigsten Befehl und mit Dero Allerhöchsten Approbation verfasset und in Druck gegeben. (1737.)“ Zugleich bei der Publication wurde verfügt, daß jedem Tentanden und Ordinanden ein Exemplar davon sollte mitgetheilt werden. Doch solche Verfügung ist in diesem Jahrhundert nicht mehr befolgt worden. Nach hundert Jahren aber besorgte der Propst Callisen (Pastor zu Friedrichsberg in Schleswig) eine neue Auflage.
 
Indessen wurde noch einmal an die Haltung einer Synode gedacht, die aber nicht zu Stande kam. Mancherlei Bewegungen und Streitigkeiten standen im Wege. Mährische Brüder waren ins Land gekommen, und über die Brüdergemeinde war viel Streit.

Aktuelle Version vom 3. Januar 2009, 13:22 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Auf der letzten Synode in Rendsburg von 1737 waren zugegen: Schrader aus Tondern, Krafft aus Husum, Kirchhoff aus Itzehoe, Ottens aus Segeberg, Lundius aus Flensburg, Schmidt aus Apenrade, Tychsen aus Hadersleben, Thomsen von Fehmern. Der 75jährige Propst Thomsen aus Sonderburg konnte nicht kommen. Ueber die Abschaffung des Exorcismus war man einstimmig. Dieser Gegenstand wurde gründlich behandelt, und dabei der Weg einzuschlagen angerathen, eine öffentliche Belehrung vorangehen zu lassen. Man berieth ferner über die Herausgabe eines allgemeinen Gesangbuches, und vereinigte sich dahin, das Tonder'sche dabei zu Grunde zu legen. Die Arbeit wurde dem Propsten Schrader in Tondern übertragen; er sollte sie der nächsten Synode vorlegen. Aber diese Synode war die letzte. Sie hat uns indeß eine andere schöne Frucht gebracht. Dies ist die herrliche Ansprache von wahrhaft apostolischem Geiste und Inhalte, an alle Geistlichen des Landes gerichtet. Sie ist abgefaßt von dem Consistorialrath und Propsten Schrader in Tondern, welcher dazu von der Synode 1734 den Auftrag bekommen hatte. Sein Entwurf wurde dem König Christian V. vorgelegt, darauf dem Generalsuperintendenten Conradi zur Revision übersandt, dann am 22. Mai 1737 auf der Synode in Rendsburg vorgelesen, von der Versammlung geprüft und mit wenigen Veränderungen angenommen, von den Synodalen unterschrieben, endlich mit Königlicher Genehmigung zum Druck befördert. Der Propst Schrader besorgte die Herausgabe unter diesem Titel: „Des Königlichen Synodi zu Rendsburg wohlgemeinte und herzliche Ansprache an sämmtliche Lehrer der beiden Herzogthümer Schleswig und Holstein auf Ihro Königl. Maj. allergnädigsten Befehl und mit Dero Allerhöchsten Approbation verfasset und in Druck gegeben. (1737.)“ Zugleich bei der Publication wurde verfügt, daß jedem Tentanden und Ordinanden ein Exemplar davon sollte mitgetheilt werden. Doch solche Verfügung ist in diesem Jahrhundert nicht mehr befolgt worden. Nach hundert Jahren aber besorgte der Propst Callisen (Pastor zu Friedrichsberg in Schleswig) eine neue Auflage.

Indessen wurde noch einmal an die Haltung einer Synode gedacht, die aber nicht zu Stande kam. Mancherlei Bewegungen und Streitigkeiten standen im Wege. Mährische Brüder waren ins Land gekommen, und über die Brüdergemeinde war viel Streit.