Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/141: Unterschied zwischen den Versionen

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Dänen sehr bezeichnend sagen, ein „Enevolds“-König, ein Alleinherrscher, sein. Sehr leicht übertrug sich aber nun diese Auffassung auch auf die Besitzungen desselben Herrschers außerhalb des Reichsgebietes, wo seine Alleinherrschaft rechtlich galt, hier auf den Antheil des Königs an den Herzogthümern, wo die Alleinherrschaft dem Rechte nach nicht galt. Aber Holstein? Da konnte freilich das Wort Souveränetät keine solche Anwendung finden. Das Herzogthum war ein Theil des Deutschen Reiches und blieb unverändert im Reichsverbande. Dies wollte jedoch seit dem Westfälischen Frieden von 1648 in der That nicht viel sagen. Dieser Friedensschluß hatte die Landeshoheit der Reichsfürsten in einer Weise anerkannt, daß es nur ein lockeres Band war, durch welches das Reich fortan umschlungen und eigentlich kaum mehr zusammen gehalten ward. Die Unabhängigkeit der Fürsten im Reiche von einander und von dem Reichsoberhaupte selbst mußte nothwendig immer weiter dahin führen, daß jedes einzelne Reichsland sich in sich selbst abzuschließen und zu kräftigen strebte, und was im Innern sich dieser Kräftigung unter einer starken Fürstengewalt widersetzte, zu schwächen und niederzuwerfen. Dies Schicksal traf die Stände, die schon längst aufgehört hatten, eine eigentliche Volksvertretung zu sein. Dieses noch immer widerstrebende Element mußte folgerecht in immer engere Schranken eingeschlossen werden, wofern es auch nicht gelang, dasselbe gänzlich zu beseitigen. Hierin lagen die inneren Kämpfe in den deutschen Reichsländern seit dem Westfälischen Frieden, und aus diesen Kämpfen ging fast überall die Fürstengewalt mehr oder minder siegreich hervor.
 
Am leichtesten und mit dem geringsten Widerstande geschah dies bei uns in den kleinen Fürstenthümern. Die abgetheilten Fürsten dieser Lande, die Herzoge zu Nordburg, Sonderburg, Plön, Glücksburg, lebten und walteten in der That wie große Gutsbesitzer mit gewissen Vorrechten. Ihr Stammvater, Herzog Johann der Jüngere, hatte bereits dazu die Bahn angewiesen. An diesen kleinen Höfen bildete sich, wie dies in der Natur der Verhältnisse selbst lag, frühzeitig und ohne allen Widerstand die Concentration in der Verwaltung völlig aus. Es gab hier nicht viel zu regieren, desto mehr wurde bis in das Einzelnste hinein regiert. Was das Kirchenwesen betraf, so lag dasselbe einzig in der Hand der Hofprediger. Für diese kam es aber darauf an, sich zu halten im

Aktuelle Version vom 2. Januar 2009, 17:47 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Dänen sehr bezeichnend sagen, ein „Enevolds“-König, ein Alleinherrscher, sein. Sehr leicht übertrug sich aber nun diese Auffassung auch auf die Besitzungen desselben Herrschers außerhalb des Reichsgebietes, wo seine Alleinherrschaft rechtlich galt, hier auf den Antheil des Königs an den Herzogthümern, wo die Alleinherrschaft dem Rechte nach nicht galt. Aber Holstein? Da konnte freilich das Wort Souveränetät keine solche Anwendung finden. Das Herzogthum war ein Theil des Deutschen Reiches und blieb unverändert im Reichsverbande. Dies wollte jedoch seit dem Westfälischen Frieden von 1648 in der That nicht viel sagen. Dieser Friedensschluß hatte die Landeshoheit der Reichsfürsten in einer Weise anerkannt, daß es nur ein lockeres Band war, durch welches das Reich fortan umschlungen und eigentlich kaum mehr zusammen gehalten ward. Die Unabhängigkeit der Fürsten im Reiche von einander und von dem Reichsoberhaupte selbst mußte nothwendig immer weiter dahin führen, daß jedes einzelne Reichsland sich in sich selbst abzuschließen und zu kräftigen strebte, und was im Innern sich dieser Kräftigung unter einer starken Fürstengewalt widersetzte, zu schwächen und niederzuwerfen. Dies Schicksal traf die Stände, die schon längst aufgehört hatten, eine eigentliche Volksvertretung zu sein. Dieses noch immer widerstrebende Element mußte folgerecht in immer engere Schranken eingeschlossen werden, wofern es auch nicht gelang, dasselbe gänzlich zu beseitigen. Hierin lagen die inneren Kämpfe in den deutschen Reichsländern seit dem Westfälischen Frieden, und aus diesen Kämpfen ging fast überall die Fürstengewalt mehr oder minder siegreich hervor.

Am leichtesten und mit dem geringsten Widerstande geschah dies bei uns in den kleinen Fürstenthümern. Die abgetheilten Fürsten dieser Lande, die Herzoge zu Nordburg, Sonderburg, Plön, Glücksburg, lebten und walteten in der That wie große Gutsbesitzer mit gewissen Vorrechten. Ihr Stammvater, Herzog Johann der Jüngere, hatte bereits dazu die Bahn angewiesen. An diesen kleinen Höfen bildete sich, wie dies in der Natur der Verhältnisse selbst lag, frühzeitig und ohne allen Widerstand die Concentration in der Verwaltung völlig aus. Es gab hier nicht viel zu regieren, desto mehr wurde bis in das Einzelnste hinein regiert. Was das Kirchenwesen betraf, so lag dasselbe einzig in der Hand der Hofprediger. Für diese kam es aber darauf an, sich zu halten im