Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/135: Unterschied zwischen den Versionen

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Sundewith eine Herzogliche Verordnung erlassen, worin es unter Anderm hieß: „Da in unserem Sonnewittschen District sich sehr Viele aufhalten, welche der Dänischen Sprache entweder gar nicht oder doch so weit nicht kundig sind, daß sie die dänischen Predigten verstehen können, so sollen allemahl am dritten Sonntage <tt>a dato insinuationis</tt> dieser Unserer Verfügung an zu rechnen in Unseren Kirchen zu Broacker, Ulderup, Satrup und Nübel die Predigten in deutscher Sprache gehalten, und solchergestalt beständig fortgefahren, auch die Jugend in denen Schulen sowohl in deutscher als in dänischer Sprache unterrichtet werden, als wornach, und daß darüber gehalten werde, Unser Probst zu sehen sich äußersten Fleißes angelegen sein wird.“
 
Wir gehen nun über zu Holstein, um den dortigen Königlichen Antheil in Betracht zu nehmen.
 
Mit Episcopalhoheit, gleichwie im Schleswigschen der Glücksburgische District, bestand hier der Plönische, bis derselbe 1761 dem Könige zufiel. Die Herzoge hatten die kirchliche Aufsicht durch ihre Hofprediger als Superintendenten führen lassen. Es entstand nun aus diesem Landestheil 1761 die Königliche Propstei Plön.
 
Gelegentlich sei hier erwähnt, daß in dem Plönischen Fürstenthume eigene Synoden vorgekommen sind. Diese bestanden in einem Convente aller Prediger, wie es in dem kleinen Territorium leicht zu bewerkstelligen war, und zwar unter Leitung des verdienstvollen Superintendenten Peter Hansen. Die erste Synode fand am 9. Juli 1733 statt in Gegenwart des regierenden Herzogs und seines ganzen Hofstaats. Es wurden in der Versammlung theologische Disputationen gehalten. Die andere Synode war am 7. August 1737, und von weiteren hat man nicht vernommen.
 
13. Die Propstei Segeberg befaßte noch immer sehr von einander entlegene Kirchen, indem zu derselben namentlich alle Kirchen in Wagrien gelegt waren, über welche dem Könige die Episcopalhoheit zustand. So verblieb dieser Propstei noch immer in dem äußersten nordöstlichen Winkel von Holstein die Kirche zu Großen-Brode.
 
Die Propsteien zu Rendsburg, zu Münsterdorf, in Süder-Dithmarschen, in Pinneberg, zu Altona und zu Ranzau blieben unverändert. In der letztgenannten Propstei wurde 1738 Gottfried Grüner, bisheriger Pastor zu Harbke im Magdeburgischen, als

Aktuelle Version vom 2. Januar 2009, 13:08 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Sundewith eine Herzogliche Verordnung erlassen, worin es unter Anderm hieß: „Da in unserem Sonnewittschen District sich sehr Viele aufhalten, welche der Dänischen Sprache entweder gar nicht oder doch so weit nicht kundig sind, daß sie die dänischen Predigten verstehen können, so sollen allemahl am dritten Sonntage a dato insinuationis dieser Unserer Verfügung an zu rechnen in Unseren Kirchen zu Broacker, Ulderup, Satrup und Nübel die Predigten in deutscher Sprache gehalten, und solchergestalt beständig fortgefahren, auch die Jugend in denen Schulen sowohl in deutscher als in dänischer Sprache unterrichtet werden, als wornach, und daß darüber gehalten werde, Unser Probst zu sehen sich äußersten Fleißes angelegen sein wird.“

Wir gehen nun über zu Holstein, um den dortigen Königlichen Antheil in Betracht zu nehmen.

Mit Episcopalhoheit, gleichwie im Schleswigschen der Glücksburgische District, bestand hier der Plönische, bis derselbe 1761 dem Könige zufiel. Die Herzoge hatten die kirchliche Aufsicht durch ihre Hofprediger als Superintendenten führen lassen. Es entstand nun aus diesem Landestheil 1761 die Königliche Propstei Plön.

Gelegentlich sei hier erwähnt, daß in dem Plönischen Fürstenthume eigene Synoden vorgekommen sind. Diese bestanden in einem Convente aller Prediger, wie es in dem kleinen Territorium leicht zu bewerkstelligen war, und zwar unter Leitung des verdienstvollen Superintendenten Peter Hansen. Die erste Synode fand am 9. Juli 1733 statt in Gegenwart des regierenden Herzogs und seines ganzen Hofstaats. Es wurden in der Versammlung theologische Disputationen gehalten. Die andere Synode war am 7. August 1737, und von weiteren hat man nicht vernommen.

13. Die Propstei Segeberg befaßte noch immer sehr von einander entlegene Kirchen, indem zu derselben namentlich alle Kirchen in Wagrien gelegt waren, über welche dem Könige die Episcopalhoheit zustand. So verblieb dieser Propstei noch immer in dem äußersten nordöstlichen Winkel von Holstein die Kirche zu Großen-Brode.

Die Propsteien zu Rendsburg, zu Münsterdorf, in Süder-Dithmarschen, in Pinneberg, zu Altona und zu Ranzau blieben unverändert. In der letztgenannten Propstei wurde 1738 Gottfried Grüner, bisheriger Pastor zu Harbke im Magdeburgischen, als