Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/131: Unterschied zwischen den Versionen

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Antheil Friederich IV. bereits unterm 13. März 1713 seinem Generalsuperintendenten Dassov die Inspection in geistlichen Sachen übertragen hatte, gingen übrigens hinsichtlich des Kirchenregiments keine sonderlichen Veränderungen vor. Es blieben die Propsteien mit geringen Ausnahmen, wie sie bisher gewesen waren, und bestanden also in diesem Zeitraume deren folgende:
 
1. Die Propstei Hadersleben mit ihren 34 Kirchen. Das Amt eines Propsten blieb verbunden mit dem Hauptpastorat an der
Marienkirche zu Hadersleben. Der Propst Arendt Fischer lebte noch bis 1736 den 6. August. Dann folgte Johannes Tüchsen,
Consistorialrath, gestorben den 5. September 1750. Darauf Peter Petersen Wöldicke von 1751—1759, wo er am 14. Mai mit Tode
abging. Sein Nachfolger Johannes Lorentzen dankte 1763 ab, worauf Joachim Cretschmer ernannt wurde, welcher bis 1796 sein
Amt verwaltet hat. Aus dem Kirchspiel Thyrstrup wurde durch die Octroy, welche die Brüdergemeinde 1771 erhielt, der Platz ausgeschieden, wo dieselbe 1773 den Gemeindeort Christiansfeld anlegte, von welchem nachher noch besonders die Rede sein wird.
 
2. Die Propstei Apenrade erhielt unterm 12. Februar 1738 eine Vergrößerung durch die drei Kirchen des Amtes Lügumkloster:
Lügumkloster, Nordlügum  und Brede, so daß sie seitdem dreizehn Kirchen befaßte. Nordlügum und Lügumkloster, welche bisher einen gemeinschaftlichen Prediger gehabt hatten, wurden 1739 von einander getrennt, so daß jede Kirche ihren eigenen Prediger erhielt. Die Propstei blieb wie bisher mit dem Hauptpastorate in Apenrade verbunden, und es bekleideten dieses Amt <tt>Dr.</tt> Christian Gottlieb Koch seit 1713 bis an seinen Tod 1736, sodann von 1737 an Johannes Schmidt, Consistorialrath, gest. 1762. Demnächst seit 1763 Ludolph Konrad Bargum.
 
3. Die Propstei Sonderburg, bloß die Stadtkirche und die Kirche auf Kekenis befassend. Pröpste waren die jedesmaligen Pastoren zu Sonderburg: <tt>M.</tt> Nicolaus Thomsen seit 1694, gest. den 1. November 1739; Balthasar Petersen, von 1739—1747, nach Tondern versetzt; Wilhadus Hoyer von 1747—1748; Johann Adam Flessa 1748—1751, gest. 1775 als Superintendent zu Oldenburg und Delmenhorst; Hinrich Anton Burchardi seit dem 18. Januar 1751, gest. den 15. November 1772; Detlev Chemnitz  seit dem 1. April 1773.

Aktuelle Version vom 2. Januar 2009, 12:35 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Antheil Friederich IV. bereits unterm 13. März 1713 seinem Generalsuperintendenten Dassov die Inspection in geistlichen Sachen übertragen hatte, gingen übrigens hinsichtlich des Kirchenregiments keine sonderlichen Veränderungen vor. Es blieben die Propsteien mit geringen Ausnahmen, wie sie bisher gewesen waren, und bestanden also in diesem Zeitraume deren folgende:

1. Die Propstei Hadersleben mit ihren 34 Kirchen. Das Amt eines Propsten blieb verbunden mit dem Hauptpastorat an der Marienkirche zu Hadersleben. Der Propst Arendt Fischer lebte noch bis 1736 den 6. August. Dann folgte Johannes Tüchsen, Consistorialrath, gestorben den 5. September 1750. Darauf Peter Petersen Wöldicke von 1751—1759, wo er am 14. Mai mit Tode abging. Sein Nachfolger Johannes Lorentzen dankte 1763 ab, worauf Joachim Cretschmer ernannt wurde, welcher bis 1796 sein Amt verwaltet hat. Aus dem Kirchspiel Thyrstrup wurde durch die Octroy, welche die Brüdergemeinde 1771 erhielt, der Platz ausgeschieden, wo dieselbe 1773 den Gemeindeort Christiansfeld anlegte, von welchem nachher noch besonders die Rede sein wird.

2. Die Propstei Apenrade erhielt unterm 12. Februar 1738 eine Vergrößerung durch die drei Kirchen des Amtes Lügumkloster: Lügumkloster, Nordlügum und Brede, so daß sie seitdem dreizehn Kirchen befaßte. Nordlügum und Lügumkloster, welche bisher einen gemeinschaftlichen Prediger gehabt hatten, wurden 1739 von einander getrennt, so daß jede Kirche ihren eigenen Prediger erhielt. Die Propstei blieb wie bisher mit dem Hauptpastorate in Apenrade verbunden, und es bekleideten dieses Amt Dr. Christian Gottlieb Koch seit 1713 bis an seinen Tod 1736, sodann von 1737 an Johannes Schmidt, Consistorialrath, gest. 1762. Demnächst seit 1763 Ludolph Konrad Bargum.

3. Die Propstei Sonderburg, bloß die Stadtkirche und die Kirche auf Kekenis befassend. Pröpste waren die jedesmaligen Pastoren zu Sonderburg: M. Nicolaus Thomsen seit 1694, gest. den 1. November 1739; Balthasar Petersen, von 1739—1747, nach Tondern versetzt; Wilhadus Hoyer von 1747—1748; Johann Adam Flessa 1748—1751, gest. 1775 als Superintendent zu Oldenburg und Delmenhorst; Hinrich Anton Burchardi seit dem 18. Januar 1751, gest. den 15. November 1772; Detlev Chemnitz seit dem 1. April 1773.