Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/122: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Versionen) |
(OCR-Text eingefügt) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4|121|125|123| | <noinclude>{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4|121|125|123|unkorrigiert}}</noinclude> | ||
Candidaten halten ließ, während der Pastor zu Eken ihr Beichtvater war. | |||
Im Jahre 1671 wurde vom Könige durch einen Vergleich mit dem Hause Plön an letzteres gegen Entsagung der Ansprüche auf Oldenburg und Delmenhorst das Nordburgische abgetreten, und des Herzogs Joachim Ernst von Plön zweiter Sohn August trat 1676 die Regierung der Nordburgischen Lande an. Wegen der kirchlichen Verhältnisse wurde bestimmt, daß über die vier Kirchen, an welchen dem Herzoge nur das Patronat gehörte, der Bischof von Odensee das Visitations- und Ordinationsrecht behalten, solches aber alle Zeit von dem Fürstlich Plönischen Propsten als dafür eigens bestellten bischöflichen Vicarius ausgeübt werden sollte. Unter solchen Umständen wurden nun Herzogliche Pröpste angeordnet und zwar zuerst, nachdem am 7. Juli 1676 die Geistlichkeit dem Herzoge den Eid der Treue geleistet hatte, der Pastor Johannes Brand zu Eken. Dieser Zustand dauerte bis 1730. Ein Theil von Aerroe war freilich auch Nordburgisch, doch blieben dort wie früher die Königlichen Pröpste unter Oberaufsicht des Odenseer Bischofs. | |||
Hiebei ist noch des Glücksburgischen Districtes zu erwähnen. So weit derselbe auf Aerroe lag, fand das eben bemerkte Verhältniß Statt, aber in Angeln und auf Sundewitt übte der Herzog die Episcopalhoheit aus über seine Kirchen Munkbrarup, Neukirchen, Broacker, Nübel, Satrup und Ulderup, besetzte hier die Predigerstellen, ließ ein eigenes Consistorium halten, und bestellte zu Pröpsten seine Hofprediger. Nachdem <tt>M.</tt> Christoph Jäger 1660 removirt war, und <tt>M.</tt> Nicolaus Moht zu Brarup einige Jahre die Propsteigeschäfte verwaltet hatte, wurde der Hofprediger Henning Petersen 1664 zum Propsten ernannt, nach seinem Ableben 1693 der seit 1687 adjungirte Hofprediger Heinrich Hammerich, dem 1710 Johannes Dätry folgte bis 1722. | |||
Indem wir im Zusammenhange mit den Landestheilen der abgetheilten Fürsten uns nun wieder nach Holstein wenden, erwähnen wir | |||
4. zuerst des Antheils der Plönischen Linie<ref>Hansen, Nachricht von den holstein-ploenschen Landen. H. Eggers, Schloß und Stadt Ploen. Kiel 1877.</ref>, und bemerken zuvörderst, daß die Aemter Plön, Ahrensboek, Traventhal, Reinfeld <noinclude> | |||
---- | |||
<references/> | |||
</noinclude> |
Aktuelle Version vom 1. Januar 2009, 17:10 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 3. Band | |
4. Band | Inhalt des 4. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [121] |
Nächste Seite>>> [123] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu | |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Candidaten halten ließ, während der Pastor zu Eken ihr Beichtvater war.
Im Jahre 1671 wurde vom Könige durch einen Vergleich mit dem Hause Plön an letzteres gegen Entsagung der Ansprüche auf Oldenburg und Delmenhorst das Nordburgische abgetreten, und des Herzogs Joachim Ernst von Plön zweiter Sohn August trat 1676 die Regierung der Nordburgischen Lande an. Wegen der kirchlichen Verhältnisse wurde bestimmt, daß über die vier Kirchen, an welchen dem Herzoge nur das Patronat gehörte, der Bischof von Odensee das Visitations- und Ordinationsrecht behalten, solches aber alle Zeit von dem Fürstlich Plönischen Propsten als dafür eigens bestellten bischöflichen Vicarius ausgeübt werden sollte. Unter solchen Umständen wurden nun Herzogliche Pröpste angeordnet und zwar zuerst, nachdem am 7. Juli 1676 die Geistlichkeit dem Herzoge den Eid der Treue geleistet hatte, der Pastor Johannes Brand zu Eken. Dieser Zustand dauerte bis 1730. Ein Theil von Aerroe war freilich auch Nordburgisch, doch blieben dort wie früher die Königlichen Pröpste unter Oberaufsicht des Odenseer Bischofs.
Hiebei ist noch des Glücksburgischen Districtes zu erwähnen. So weit derselbe auf Aerroe lag, fand das eben bemerkte Verhältniß Statt, aber in Angeln und auf Sundewitt übte der Herzog die Episcopalhoheit aus über seine Kirchen Munkbrarup, Neukirchen, Broacker, Nübel, Satrup und Ulderup, besetzte hier die Predigerstellen, ließ ein eigenes Consistorium halten, und bestellte zu Pröpsten seine Hofprediger. Nachdem M. Christoph Jäger 1660 removirt war, und M. Nicolaus Moht zu Brarup einige Jahre die Propsteigeschäfte verwaltet hatte, wurde der Hofprediger Henning Petersen 1664 zum Propsten ernannt, nach seinem Ableben 1693 der seit 1687 adjungirte Hofprediger Heinrich Hammerich, dem 1710 Johannes Dätry folgte bis 1722.
Indem wir im Zusammenhange mit den Landestheilen der abgetheilten Fürsten uns nun wieder nach Holstein wenden, erwähnen wir
4. zuerst des Antheils der Plönischen Linie[1], und bemerken zuvörderst, daß die Aemter Plön, Ahrensboek, Traventhal, Reinfeld
- ↑ Hansen, Nachricht von den holstein-ploenschen Landen. H. Eggers, Schloß und Stadt Ploen. Kiel 1877.