Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/104: Unterschied zwischen den Versionen

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als erzwungen, also nichtig. Der König ließ nun den Herzoglichen Antheil von Schleswig besetzen und am 19. December 1676 sequestriren, und hat denselben darauf bis gegen Ende des Jahres 1679 inne behalten. Erst in Folge des Friedensschlusses von Fontainebleau wurde 1679 der Herzog restituirt und ihm sein Land mit der Souveränetät wieder eingeräumt.<ref>Hegewisch S. 262.</ref> Jedoch bei den bald wieder erwachenden Controversen und in den gewechselten Schriften trat der König mit solcher Anmaßung auf, „daß er sich die alleinige Leitung der Landesdefension und aus diesem Grunde auch die Erhebung der Steuern zueignete“, also eine vollständige Hegemonie in Anspruch nahm. Der Herzog widersprach diesen Anforderungen. Darauf ließ der König das Herzogliche Schleswig einziehen vermittelst eines Patents vom 30. Mai 1684. Solche Sequestration dauerte bis zum 20. Juni 1689, indem damals ein Vergleich zu Altona geschlossen ward, welcher den Herzog in seine früheren Rechte wieder einsetzte, und erst am 17. Juli 1689 wurde das Herzogliche Land wieder geräumt. Die Sequestration führte für die Eingesessenen des Gottorfischen Antheils im Herzogthume Schleswig nicht wenige Ungerechtigkeiten und Drangsale mit sich. Der Herzog kehrte nun von Hamburg, wo er seit 1675 verweilt hatte, in sein Land zurück, und es war jetzt Ruhe zwischen den Landesherren bis zum Tode des Herzogs Christian Albrecht am 27. December 1694. Ihm folgte sein Sohn, Herzog Friederich IV. Alsbald kam es wieder zu Feindseligkeiten, und die Disharmonie nahm sehr zu, als der Herzog sich 1698 mit der Schwester Karls XII. vermählte, und schwedische Truppen ihm halfen, in seinem Lande Schanzen zu bauen bei Husum und in Stapelholm, welche aber der König sehr balb demoliren ließ. Der Herzog verbündete sich mit Hannover wie mit Holland, und der Krieg schien bevorzustehen, ja, es rückten schwedische, hannoversche und holländische Hülfstruppen des Herzogs in Holstein ein, während fremde Mächte den Ausbruch der Feindseligkeiten zu verhindern suchten. Während dieser Umstände ging König Christian V. mit Tode ab den 25. August 1699, und sein Nachfolger König Friederich IV. ließ im folgenden Jahre die Herzoglichen Schanzen schleifen, das Schloß Gottorf einnehmen und Tönningen belagern. Da machte Karl XII. eine Landung auf Seeland am <noinclude>
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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als erzwungen, also nichtig. Der König ließ nun den Herzoglichen Antheil von Schleswig besetzen und am 19. December 1676 sequestriren, und hat denselben darauf bis gegen Ende des Jahres 1679 inne behalten. Erst in Folge des Friedensschlusses von Fontainebleau wurde 1679 der Herzog restituirt und ihm sein Land mit der Souveränetät wieder eingeräumt.[1] Jedoch bei den bald wieder erwachenden Controversen und in den gewechselten Schriften trat der König mit solcher Anmaßung auf, „daß er sich die alleinige Leitung der Landesdefension und aus diesem Grunde auch die Erhebung der Steuern zueignete“, also eine vollständige Hegemonie in Anspruch nahm. Der Herzog widersprach diesen Anforderungen. Darauf ließ der König das Herzogliche Schleswig einziehen vermittelst eines Patents vom 30. Mai 1684. Solche Sequestration dauerte bis zum 20. Juni 1689, indem damals ein Vergleich zu Altona geschlossen ward, welcher den Herzog in seine früheren Rechte wieder einsetzte, und erst am 17. Juli 1689 wurde das Herzogliche Land wieder geräumt. Die Sequestration führte für die Eingesessenen des Gottorfischen Antheils im Herzogthume Schleswig nicht wenige Ungerechtigkeiten und Drangsale mit sich. Der Herzog kehrte nun von Hamburg, wo er seit 1675 verweilt hatte, in sein Land zurück, und es war jetzt Ruhe zwischen den Landesherren bis zum Tode des Herzogs Christian Albrecht am 27. December 1694. Ihm folgte sein Sohn, Herzog Friederich IV. Alsbald kam es wieder zu Feindseligkeiten, und die Disharmonie nahm sehr zu, als der Herzog sich 1698 mit der Schwester Karls XII. vermählte, und schwedische Truppen ihm halfen, in seinem Lande Schanzen zu bauen bei Husum und in Stapelholm, welche aber der König sehr balb demoliren ließ. Der Herzog verbündete sich mit Hannover wie mit Holland, und der Krieg schien bevorzustehen, ja, es rückten schwedische, hannoversche und holländische Hülfstruppen des Herzogs in Holstein ein, während fremde Mächte den Ausbruch der Feindseligkeiten zu verhindern suchten. Während dieser Umstände ging König Christian V. mit Tode ab den 25. August 1699, und sein Nachfolger König Friederich IV. ließ im folgenden Jahre die Herzoglichen Schanzen schleifen, das Schloß Gottorf einnehmen und Tönningen belagern. Da machte Karl XII. eine Landung auf Seeland am


  1. Hegewisch S. 262.