Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/133: Unterschied zwischen den Versionen

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Heinrich Ranzau mit Consens des Hamburger Domcapitels und des Erzbischofs verkauft. 1680 ist davon die Rede, es sei Bremisches Lehn. Die Familie von Kurtzrock, welche es nachher besaß, machte wegen desselben den Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit; 1806 aber kaufte der König es über den Werth an, um allen Prätensionen ein Ende zu machen.
 
In näherer Verbindung stand mit Holstein das Domcapitel zu Hamburg, theils wegen der geistlichen Jurisdiction, welche der Dompropst und der Dechant über einen großen Theil des Landes übten, theils wegen der in Stormarn belegenen Capitelsgüter. Die Jurisdiction des Capitels in Hamburg und in den Landdistricten erlosch in Folge der Reformation, ohne daß es dem Capitel möglich war, dieselbe länger zu behaupten. Es ist vorhin schon erwähnt, daß, nachdem aller geistlicher Einfluß des Propsten oder seines Officials factisch aufgehört hatte, die kirchliche Aufsicht in Holstein 1542 durch die Kirchenordnung unabhängig vom Capitel landesherrlich angeordnet wurde, auch für die Schauenburgischen Kirchen die Reformation eintrat, wie denn auch die Stadt Hamburg mit ihrem Gebiet sich gänzlich der Aufsicht des Capitels entzog. Mit der Stadt aber gab es nicht geringe Streitigkeiten, die sich sehr in die Länge zogen, als dieselben an das Reichskammergericht gelangten. Mit Holstein war hauptsächlich wegen der Capitelsgüter Streit, die dort lagen.
 
Aus einem Schreiben des Lübecker Dechanten Joh. Parper vom Januar 1535<ref>Archiv f. St. u. K.-Gesch. V. S. 253.</ref> ersieht man beiläufig, indem er dadurch die Lübecker Domherren warnen will, daß dem Hamburger Capitel, welches die letzte hohe Schatzung nicht rechtzeitig bezahlt hatte, dessen Güter abgenommen worden, und der Vogt (Amtmann) zu Trittau die Häuer, mehr als 8000 Mark, davon erhoben habe. Jedoch hat, wie man sieht, das Capitel sich zur Zahlung verstanden und die Güter wieder erhalten. Zuletzt gedieh die Sache zum Vergleich; die Domherren standen 1557 auf 100 Jahre gegen eine jährliche Pension 14 Dörfer ab, die der Herzog zum Amte Trittau legte, bei welchem sie auch verblieben sind<ref>S. oben S. 74.</ref>. Das Hamburger Domcapitel, welches übrigens gleichwie das Lübecker bloß eine Versorgungsanstalt
 
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Aktuelle Version vom 23. Juli 2008, 15:02 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Heinrich Ranzau mit Consens des Hamburger Domcapitels und des Erzbischofs verkauft. 1680 ist davon die Rede, es sei Bremisches Lehn. Die Familie von Kurtzrock, welche es nachher besaß, machte wegen desselben den Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit; 1806 aber kaufte der König es über den Werth an, um allen Prätensionen ein Ende zu machen.

In näherer Verbindung stand mit Holstein das Domcapitel zu Hamburg, theils wegen der geistlichen Jurisdiction, welche der Dompropst und der Dechant über einen großen Theil des Landes übten, theils wegen der in Stormarn belegenen Capitelsgüter. Die Jurisdiction des Capitels in Hamburg und in den Landdistricten erlosch in Folge der Reformation, ohne daß es dem Capitel möglich war, dieselbe länger zu behaupten. Es ist vorhin schon erwähnt, daß, nachdem aller geistlicher Einfluß des Propsten oder seines Officials factisch aufgehört hatte, die kirchliche Aufsicht in Holstein 1542 durch die Kirchenordnung unabhängig vom Capitel landesherrlich angeordnet wurde, auch für die Schauenburgischen Kirchen die Reformation eintrat, wie denn auch die Stadt Hamburg mit ihrem Gebiet sich gänzlich der Aufsicht des Capitels entzog. Mit der Stadt aber gab es nicht geringe Streitigkeiten, die sich sehr in die Länge zogen, als dieselben an das Reichskammergericht gelangten. Mit Holstein war hauptsächlich wegen der Capitelsgüter Streit, die dort lagen.

Aus einem Schreiben des Lübecker Dechanten Joh. Parper vom Januar 1535[1] ersieht man beiläufig, indem er dadurch die Lübecker Domherren warnen will, daß dem Hamburger Capitel, welches die letzte hohe Schatzung nicht rechtzeitig bezahlt hatte, dessen Güter abgenommen worden, und der Vogt (Amtmann) zu Trittau die Häuer, mehr als 8000 Mark, davon erhoben habe. Jedoch hat, wie man sieht, das Capitel sich zur Zahlung verstanden und die Güter wieder erhalten. Zuletzt gedieh die Sache zum Vergleich; die Domherren standen 1557 auf 100 Jahre gegen eine jährliche Pension 14 Dörfer ab, die der Herzog zum Amte Trittau legte, bei welchem sie auch verblieben sind[2]. Das Hamburger Domcapitel, welches übrigens gleichwie das Lübecker bloß eine Versorgungsanstalt


  1. Archiv f. St. u. K.-Gesch. V. S. 253.
  2. S. oben S. 74.