Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/105: Unterschied zwischen den Versionen

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III. Zum Königlichen Antheil, zu welchem wir jetzt fortschreiten, war im Herzogthum Schleswig zuvörderst gelegt worden Stadt und Amt Flensburg. Hier bestand nun fort:
 
1. Die Propstei Flensburg, wo noch bis 1570 der verdiente Propst Gerd Slewerth lebte. Er starb am 30. November, demselben Tage, an welchem er vor 44 Jahren die erste evangelische Predigt in der Nicolai-Kirche gehalten hatte. Ihm folgte als Propst der Pastor zu S. Marien, <tt>M.</tt> Johannes Meyer, welcher bis 1584 lebte. Es gehörten zu dieser Propstei:
 
a. Die Stadt Flensburg mit den 3 Kirchen: S. Johannis, S. Nicolai und S. Marien, nachdem die S. Gertruden-Kirche, welche Friederich II. der Stadt 1566 schenkte, 1571 abgebrochen war.
 
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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zum Pastorat in Garding[1], konnte aber dasselbe noch nicht eher als 1562 antreten, da er inzwischen den Herzog auf einer Reise nach England begleiten mußte. Darauf ward 1562 als Herzoglicher Generalpropst und Oberhofprediger berufen Dr. Paul von Eitzen (geb. zu Hamburg 1521, 25. Januar, erst 1544 Rector des Gymnasiums zu Cöln an der Spree, 1547 Professor zu Rostock, 1549 Pastor am Dom zu Hamburg, 1555 Superintendent daselbst, Dr. theol. 1556). Von diesem ausgezeichneten Manne, einem Schüler Luthers und Melanchthons, wird im Verfolg noch öfter die Rede sein. Er bekam als Gehalt die 900 Mark, welche dem Bischofe anfänglich beigelegt waren, und galt als Vicarius oder Suffragan des Bischofs, der zugleich Herzog war. Er hat bis 1593 in seinen Aemtern gestanden und ist 1598 gestorben. Volquard Jonä behielt den Titel als Kirchenvisitator und Propst mit 50 Mark Zulage. 1565 im November nennt ihn Paul von Eitzen noch „Fürstl. Holsteinischen Hoffprediger und Praweste“; er hat auch noch bis 1567 im Gottorfischen und Eiderstedtischen visitirt, und in diesem Jahre erst trat Johannes Schaffenicht als Hofprediger und Propst in seine Stelle, und erst damals scheint er nach Garding sich ganz übergesiedelt zu haben, wo es ihm aber auch nicht behagte, da er es in einem Briefe einmal sein ergastululm et purgatorium nennt. Er ging 1570 als Propst nach Rendsburg, 1587 als Hofprediger nach Kiel und starb ums Jahr 1592.

III. Zum Königlichen Antheil, zu welchem wir jetzt fortschreiten, war im Herzogthum Schleswig zuvörderst gelegt worden Stadt und Amt Flensburg. Hier bestand nun fort:

1. Die Propstei Flensburg, wo noch bis 1570 der verdiente Propst Gerd Slewerth lebte. Er starb am 30. November, demselben Tage, an welchem er vor 44 Jahren die erste evangelische Predigt in der Nicolai-Kirche gehalten hatte. Ihm folgte als Propst der Pastor zu S. Marien, M. Johannes Meyer, welcher bis 1584 lebte. Es gehörten zu dieser Propstei:

a. Die Stadt Flensburg mit den 3 Kirchen: S. Johannis, S. Nicolai und S. Marien, nachdem die S. Gertruden-Kirche, welche Friederich II. der Stadt 1566 schenkte, 1571 abgebrochen war.


  1. Krafft, Husumer Kirchengesch. S. 228 ff.