Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/094: Unterschied zwischen den Versionen
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mit der Stadt und dem Amte, das Amt Törning, Stadt und Amt Tondern mit Osterland-Föhr, Lügum-Kloster, Nordstrand, Rendsburg, wozu die drei vom Amte Gottorf getrennten Dörfer Borgstedt, Lembek und Campen gelegt wurden; Fehmern und das bisherige Kloster Bordesholm. | |||
Prälaten und Ritterschaft blieben, wie vorhin schon bemerkt, ungetheilt. Bei solcher Zertheilung kam es nun freilich überaus häufig vor, daß verschiedene Herren in demselben Kirchspiele Unterthanen hatten, weil längst nicht mehr die weltliche und geistliche Eintheilung mit einander übereinstimmten; indessen es stellte sich bald hinsichtlich des Kirchenregiments der Grundsatz fest, daß es entscheidend werde, auf wessen Grunde die Kirche lag. Unzählige Mißhelligkeiten und Unzuträglichkeiten sind davon die Folge gewesen. Eine andere üble Folge davon war die, daß diejenigen Kirchen, die auf dem den Prälaten und der Ritterschaft zuständigen Grunde lagen, von der Ordnung, welche in den Gebieten der Fürsten getroffen wurde, mit Ausnahme weniger, ausgeschlossen blieben, ja selbst in einigen sich die Reformation verzögerte. | |||
Wir wollen nun eine Uebersicht der kirchlichen Einrichtungen geben, wie dieselben sich in Folge der Landestheilung gestalteten. | |||
:I. In dem Antheil des Herzogs Johann bestanden bereits<br> | |||
:1. eine Propstei oder Superintendentur zu Hadersleben.<br> | |||
Dieselbe erstreckte sich über die Stadt Hadersleben und über die Aemter Hadersleben und Törning; doch waren die Kirchen, welche von Altersher unter dem Bischof von Ripen gestanden hatten, demselben schon 1543 vor der Theilung wieder zugestellt. In der Stadt Hadersleben waren zwei Hofprediger, an der Marien-Kirche ein Pastor, ein Archidiaconus (seit 1556) und ein Diaconus (seit 1576). Letzterer ward auch als Prediger an dem Hospital angestellt, das Herzog Johann 1569 stiftete. Zum Amte Hadersleben gehörten: | |||
:a. die Haderslebener Harde mit 10 Kirchen: Alt-Hadersleben, Hopdrup, Wilstrup, Starup, Grarup, Halk, Oesbye, Wonsbek, Aastrup und Moltrup.<br> | |||
:b. die Thyrstrup-Harde mit 16 Kirchen: Bjerning, Fjelstrup, Thyrstrup, Hjerndrup, Aller, Taps, Heils, Weistrup, Stendrup, Bjert, Wonsyld, Dalbye, Oeddis, Stepping, Frörup, Seest. Die Kirche Seest aber ward 1566 an Jütland abgetreten. |
Aktuelle Version vom 20. Juli 2008, 09:20 Uhr
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mit der Stadt und dem Amte, das Amt Törning, Stadt und Amt Tondern mit Osterland-Föhr, Lügum-Kloster, Nordstrand, Rendsburg, wozu die drei vom Amte Gottorf getrennten Dörfer Borgstedt, Lembek und Campen gelegt wurden; Fehmern und das bisherige Kloster Bordesholm.
Prälaten und Ritterschaft blieben, wie vorhin schon bemerkt, ungetheilt. Bei solcher Zertheilung kam es nun freilich überaus häufig vor, daß verschiedene Herren in demselben Kirchspiele Unterthanen hatten, weil längst nicht mehr die weltliche und geistliche Eintheilung mit einander übereinstimmten; indessen es stellte sich bald hinsichtlich des Kirchenregiments der Grundsatz fest, daß es entscheidend werde, auf wessen Grunde die Kirche lag. Unzählige Mißhelligkeiten und Unzuträglichkeiten sind davon die Folge gewesen. Eine andere üble Folge davon war die, daß diejenigen Kirchen, die auf dem den Prälaten und der Ritterschaft zuständigen Grunde lagen, von der Ordnung, welche in den Gebieten der Fürsten getroffen wurde, mit Ausnahme weniger, ausgeschlossen blieben, ja selbst in einigen sich die Reformation verzögerte.
Wir wollen nun eine Uebersicht der kirchlichen Einrichtungen geben, wie dieselben sich in Folge der Landestheilung gestalteten.
- I. In dem Antheil des Herzogs Johann bestanden bereits
- 1. eine Propstei oder Superintendentur zu Hadersleben.
Dieselbe erstreckte sich über die Stadt Hadersleben und über die Aemter Hadersleben und Törning; doch waren die Kirchen, welche von Altersher unter dem Bischof von Ripen gestanden hatten, demselben schon 1543 vor der Theilung wieder zugestellt. In der Stadt Hadersleben waren zwei Hofprediger, an der Marien-Kirche ein Pastor, ein Archidiaconus (seit 1556) und ein Diaconus (seit 1576). Letzterer ward auch als Prediger an dem Hospital angestellt, das Herzog Johann 1569 stiftete. Zum Amte Hadersleben gehörten:
- a. die Haderslebener Harde mit 10 Kirchen: Alt-Hadersleben, Hopdrup, Wilstrup, Starup, Grarup, Halk, Oesbye, Wonsbek, Aastrup und Moltrup.
- b. die Thyrstrup-Harde mit 16 Kirchen: Bjerning, Fjelstrup, Thyrstrup, Hjerndrup, Aller, Taps, Heils, Weistrup, Stendrup, Bjert, Wonsyld, Dalbye, Oeddis, Stepping, Frörup, Seest. Die Kirche Seest aber ward 1566 an Jütland abgetreten.