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Die erste Spur eines solchen hier belegenen erzbischöflichen Besitzes finden wir in der Nachricht, daß Adelbert 1063 auf dem Süllenberge bei Blankenese eine Festung angelegt und daselbst ein Kloster einzurichten sich vorgenommen habe, wiewohl dies wegen Einspruch des Grafen nicht zu Stande kam. Ob der Besitz dieses Platzes etwa mit der 1062 geschehenen Erwerbung der Grafschaft des Markgrafen Udo zusammenhänge, ist zweifelhaft. Unter jener Grafschaft versteht man Stade<ref>S. Staphorst, Hamb. Kirchengesch. I, 422, 423.</ref>. Soviel aber ist gewiß, daß allerdings die Grafschaft Stade sich an beiden Seiten der Elbe erstreckte, und daß aus der Erwerbung derselben die erzbischöfiichen Rechte sowohl über die Haseldorfer Marsch, als über Dithmarschen ihren Ursprung haben. | |||
Die Haseldorfer Marsch<ref>Vgl. Kuß über die Landeshoheit der vormaligen Bremischen Erzbischöfe über die Haseldorfer Marsch, in den Prov. Ber. 1824, Heft 1, S. 91-104. Michelsen: Die Haseldorfer Marsch im Mittelalter, im Archiv für Staats- u. Kirchengesch. Bd. I, S. 1-86.</ref>, oder wie sie noch wohl früher hieß, Bishorster Marsch, liegt langgestreckt an der Elbe von etwas unterhalb Wedel bis zum Rhinstrom, wenn man sie nach ihrem alten Umfange betrachtet. Die Pinnau und Krückau haben hier ihre Mündungen; die Gestalt des Landes aber mag vormals eine ganz andere gewesen sein als jetzt, wie dies bei allen Marschgegenden der Fall ist. Jedenfalls reichte das Land weiter hinaus, und die Elbe war schmaler als jetzt, dahingegen war die Gegend von Binnenseen und Strömen mehr druchbrochen. Ein früher Anbau dieses Terrains wäre anzunehmen, wenn es mit der Jahreszahl 1100 in einem Documente seine Richtigkeit hat, worin des Kirchspiels Asfleth erwähnt wird, was aber aus manchen Gründen zu bezweifeln ist<ref>In Joachim Niehusens Inventar bei Staphorst I, S. 507. <tt>Nr. 660: Bulla Archiepiscopi Hamburg. super decima duarum villarum</tt> Uppenfleth <tt>et</tt> Bropen <tt>ad ecclesiam in</tt> Asflete <tt>pertinentibus de dato 1100.</tt> Staphorst schreibt S. 452 die Urkunde ohne Weiteres dem Erzbischof Liemarus zu; es erheben sich dagegen aber Bedenken. Das Heranziehen von Holländern zur Bebauung der Marschen geschah erst vom Erzbischof Friederich etwas später, 1106. Dann scheint Bishorst die alte Pfarrkirche dieses Distrikts gewesen zu sein, und für Asfleth eine Kirche schon 1100 anzunehmen, ist etwas früh; zumal in Zeiten, wo, wie wir wissen, alles Christenthum im überelbischen Lande so gut als erloschen war, bis Cruco's Herrschaft aufhörte.</ref>. | |||
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Aktuelle Version vom 7. September 2008, 08:05 Uhr
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Die erste Spur eines solchen hier belegenen erzbischöflichen Besitzes finden wir in der Nachricht, daß Adelbert 1063 auf dem Süllenberge bei Blankenese eine Festung angelegt und daselbst ein Kloster einzurichten sich vorgenommen habe, wiewohl dies wegen Einspruch des Grafen nicht zu Stande kam. Ob der Besitz dieses Platzes etwa mit der 1062 geschehenen Erwerbung der Grafschaft des Markgrafen Udo zusammenhänge, ist zweifelhaft. Unter jener Grafschaft versteht man Stade[1]. Soviel aber ist gewiß, daß allerdings die Grafschaft Stade sich an beiden Seiten der Elbe erstreckte, und daß aus der Erwerbung derselben die erzbischöfiichen Rechte sowohl über die Haseldorfer Marsch, als über Dithmarschen ihren Ursprung haben.
Die Haseldorfer Marsch[2], oder wie sie noch wohl früher hieß, Bishorster Marsch, liegt langgestreckt an der Elbe von etwas unterhalb Wedel bis zum Rhinstrom, wenn man sie nach ihrem alten Umfange betrachtet. Die Pinnau und Krückau haben hier ihre Mündungen; die Gestalt des Landes aber mag vormals eine ganz andere gewesen sein als jetzt, wie dies bei allen Marschgegenden der Fall ist. Jedenfalls reichte das Land weiter hinaus, und die Elbe war schmaler als jetzt, dahingegen war die Gegend von Binnenseen und Strömen mehr druchbrochen. Ein früher Anbau dieses Terrains wäre anzunehmen, wenn es mit der Jahreszahl 1100 in einem Documente seine Richtigkeit hat, worin des Kirchspiels Asfleth erwähnt wird, was aber aus manchen Gründen zu bezweifeln ist[3].
- ↑ S. Staphorst, Hamb. Kirchengesch. I, 422, 423.
- ↑ Vgl. Kuß über die Landeshoheit der vormaligen Bremischen Erzbischöfe über die Haseldorfer Marsch, in den Prov. Ber. 1824, Heft 1, S. 91-104. Michelsen: Die Haseldorfer Marsch im Mittelalter, im Archiv für Staats- u. Kirchengesch. Bd. I, S. 1-86.
- ↑ In Joachim Niehusens Inventar bei Staphorst I, S. 507. Nr. 660: Bulla Archiepiscopi Hamburg. super decima duarum villarum Uppenfleth et Bropen ad ecclesiam in Asflete pertinentibus de dato 1100. Staphorst schreibt S. 452 die Urkunde ohne Weiteres dem Erzbischof Liemarus zu; es erheben sich dagegen aber Bedenken. Das Heranziehen von Holländern zur Bebauung der Marschen geschah erst vom Erzbischof Friederich etwas später, 1106. Dann scheint Bishorst die alte Pfarrkirche dieses Distrikts gewesen zu sein, und für Asfleth eine Kirche schon 1100 anzunehmen, ist etwas früh; zumal in Zeiten, wo, wie wir wissen, alles Christenthum im überelbischen Lande so gut als erloschen war, bis Cruco's Herrschaft aufhörte.