Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/045: Unterschied zwischen den Versionen
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erscheint um eben diese Zeit als Kirchherr zu Brecklum, ums Jahr 1467 aber schon ein anderer, Laurentius Callisen. Daher wird die Angabe 1470, welche sich auch findet, unrichtig sein. Anno 1500 werden im Memorienbuche der Flensburger Marienkirche noch die <tt>Tutores</tt> (Kirchgeschwornen) <tt>capellae S. Nicolai in Brested</tt> erwähnt. 1539 ward verhandelt über des Kirchherrn zu Bredstedt Födung (Lebensunterhalt), und es wird hinzugefügt „denn de Kerke nich lang en Kirchspiel-Kerke gewest ist.“ Die Erhebung zu einer Kirchspielskirche ist also jedenfalls zu Anfange des sechszehnten Jahrhunderts geschehen, der Sage nach zu den Zeiten des Hardesvogts Poppe Boyen, welcher 1509 und 1517 vorkommt, und die Trennung von Brecklum soll deswegen vom Könige bewilligt sein eben wohl auf Antrag dieses Hardesvogts, weil ein Kind, das man von Bredstedt nach Brecklum zur Taufe bringen wollte, unterwegs gestorben war. Da nun ein altes Verzeichniß der Bredstedter Kirchherren mit Johannes Petri 1510 anfängt, so wird anzunehmen sein, die Trennung sei damals geschehen. — Die angeführten Nachrichten, die freilich aus späteren Zeiten sind, zeigen wenigstens, in welcher Weise es auch früher bei Abtrennung von Capellen hergegangen sein mag. Wir haben hier Beispiele, wo der Kirchherr selbst das Pfarramt an den Capellen behielt, sich aber vorbehielt, durch einen Vicarius oder persönlichen Stellvertreter („personel Capellan“, wie es in Dänemark noch heißt, unser <tt>Adjunctus pro persona</tt>) den Gottesdienst besorgen zu lassen. Es erklären sich hieraus auch die Annexe, welche man insgemein Filialkirchen zu nennen pflegt, die im Schleswigschen nicht selten, im Holsteinischen jetzt gar nicht mehr vorkommen, wo ein Pfarrer zwei Kirchen zu versehen hat<ref>Langebeck VII, 503.</ref>. In manchen Fällen mögen es wirklich Tochterkirchen gewesen sein, doch ist nicht immer mit Sicherheit aus den jetzigen Verhältnissen auf die ursprünglichen der Schluß zu machen, da mitunter der Wohnsitz des Pfarrers verlegt ist z. B. von Struxdorf, einer alten Hauptkirche, nach Thumbye, das eine Capelle war; ferner in manchen Fällen die Annexe blos durch Combinirung zweier Capellen entstanden sind, wenn nämlich Eine nicht zum Unterhalt eines Geistlichen genügte, und selbst aus verschiedenen Distrikten oder Urkirchspielen hat man wohl der örtlichen Verhältnisse wegen Kirchen oder Capellen zusammengelegt z. B. | |||
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Aktuelle Version vom 29. Mai 2008, 08:30 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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erscheint um eben diese Zeit als Kirchherr zu Brecklum, ums Jahr 1467 aber schon ein anderer, Laurentius Callisen. Daher wird die Angabe 1470, welche sich auch findet, unrichtig sein. Anno 1500 werden im Memorienbuche der Flensburger Marienkirche noch die Tutores (Kirchgeschwornen) capellae S. Nicolai in Brested erwähnt. 1539 ward verhandelt über des Kirchherrn zu Bredstedt Födung (Lebensunterhalt), und es wird hinzugefügt „denn de Kerke nich lang en Kirchspiel-Kerke gewest ist.“ Die Erhebung zu einer Kirchspielskirche ist also jedenfalls zu Anfange des sechszehnten Jahrhunderts geschehen, der Sage nach zu den Zeiten des Hardesvogts Poppe Boyen, welcher 1509 und 1517 vorkommt, und die Trennung von Brecklum soll deswegen vom Könige bewilligt sein eben wohl auf Antrag dieses Hardesvogts, weil ein Kind, das man von Bredstedt nach Brecklum zur Taufe bringen wollte, unterwegs gestorben war. Da nun ein altes Verzeichniß der Bredstedter Kirchherren mit Johannes Petri 1510 anfängt, so wird anzunehmen sein, die Trennung sei damals geschehen. — Die angeführten Nachrichten, die freilich aus späteren Zeiten sind, zeigen wenigstens, in welcher Weise es auch früher bei Abtrennung von Capellen hergegangen sein mag. Wir haben hier Beispiele, wo der Kirchherr selbst das Pfarramt an den Capellen behielt, sich aber vorbehielt, durch einen Vicarius oder persönlichen Stellvertreter („personel Capellan“, wie es in Dänemark noch heißt, unser Adjunctus pro persona) den Gottesdienst besorgen zu lassen. Es erklären sich hieraus auch die Annexe, welche man insgemein Filialkirchen zu nennen pflegt, die im Schleswigschen nicht selten, im Holsteinischen jetzt gar nicht mehr vorkommen, wo ein Pfarrer zwei Kirchen zu versehen hat[1]. In manchen Fällen mögen es wirklich Tochterkirchen gewesen sein, doch ist nicht immer mit Sicherheit aus den jetzigen Verhältnissen auf die ursprünglichen der Schluß zu machen, da mitunter der Wohnsitz des Pfarrers verlegt ist z. B. von Struxdorf, einer alten Hauptkirche, nach Thumbye, das eine Capelle war; ferner in manchen Fällen die Annexe blos durch Combinirung zweier Capellen entstanden sind, wenn nämlich Eine nicht zum Unterhalt eines Geistlichen genügte, und selbst aus verschiedenen Distrikten oder Urkirchspielen hat man wohl der örtlichen Verhältnisse wegen Kirchen oder Capellen zusammengelegt z. B.
- ↑ Langebeck VII, 503.