Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/028: Unterschied zwischen den Versionen

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Propsteien mehr, die an einzelne Domherren verliehen waren, nämlich die an der Widau (<tt>praepositura in Withaa</tt>), Böcking-Harde, Horsbüll- oder Widing-Harde und Sylt; die in Eiderstedt, die drei Lande befassend; und die in Barwith-Syssel, wozu Haderslev-Harde, Thyrstrup-Harde und der Schleswigsche Antheil von Gram-Harde gehörten. Eigentliche Aemter ohne Prälatenwürden waren die eines Thesaurarius<ref>Der Thesaurarius hatte nicht unbeträchtliche Einkünfte, namentlich den Zehnten im Kirchspiel Borbye, Lanstengüter zu Wippendorf in Angeln, Ländereien in Langenhorn, zu Oeffkebüll — 60 Demat —, auch die Kirche daselbst, ferner Güter in Klixbüll. Dafür war er verpflichtet an alle Kirchen der Schleswiger Diöcese Wein zum Altargebrauch zu liefern. — <tt>pro confectione sanguinis Christi</tt>. Es blieb nach der Reformation noch diese Verpflichtung für die Domkirche, bis 1641 der damalige Thesaurarius sich durch Abtretung der dazu ausgelegten 3 ½ Bohl in Osteröffkebüll davon befreite.</ref> und Structuarius<ref>Der <tt>Structuarius</tt> heißt auch Baumeister z. B. Andreas Junge 1482.</ref>. Der älteste Domherr hieß <tt>Senior Capituli</tt>. In späterer Zeit waren drei Lectoren angestellt.
 
Das Hamburger Domcapitel war bereits vor der Mitte des zwölften Jahrhunderts wieder hergestellt vom Erzbischof Adeibero, also zwischen 1123 und 1149, wie aus einem erneuerten Bestätigungsbriefe des Erzbischofs Hartwig vom Jahre 1160<ref>Dieser Bestätigungsbrief ist abgedruckt bei Staphorst I, 571, 572. Es ist hierbei, wie bei dem zunächst Folgenden, jetzt auch Lappenbergs Hamburg. Urkundenbuch zu Rathe zu ziehen.</ref> zu ersehen. In einer Urkunde des Adelbero, die ohne Datum ist, aber in das Jahr 1142 gesetzt wird<ref>Staphorst I. 544.</ref> betreffend die Ueberlassung der Kirche zu Meldorf an die Hamburger Canonici, welche hier noch <tt>Fratres de Hammaburg</tt> genannt werden, kommt schon Hartwig als Propst der Hamburger Kirche vor. Die Prälaten des Capitels waren der Propst, der Decan, der Scholasticus, der Thesaurarius und der Cantor. Die innere Einrichtung des Capitels ist aus den bei Staphorst I, 453 ff. abgedruckten <tt>Consuetudines ecclesiae Hamburgensis</tt> zu ersehen. Diese sind, wie aus einer darin vorkommenden
Jahreszahl, 1328, erhellt, aus nicht ganz früher Zeit. 1222 bestand das Capitel aus dem Propst, Decan und 8 Domherren mit Einschluß des Scholasticus (Staph. I, 649). - Die eigenthümliche
 
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Aktuelle Version vom 27. Mai 2008, 07:40 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Propsteien mehr, die an einzelne Domherren verliehen waren, nämlich die an der Widau (praepositura in Withaa), Böcking-Harde, Horsbüll- oder Widing-Harde und Sylt; die in Eiderstedt, die drei Lande befassend; und die in Barwith-Syssel, wozu Haderslev-Harde, Thyrstrup-Harde und der Schleswigsche Antheil von Gram-Harde gehörten. Eigentliche Aemter ohne Prälatenwürden waren die eines Thesaurarius[1] und Structuarius[2]. Der älteste Domherr hieß Senior Capituli. In späterer Zeit waren drei Lectoren angestellt.

Das Hamburger Domcapitel war bereits vor der Mitte des zwölften Jahrhunderts wieder hergestellt vom Erzbischof Adeibero, also zwischen 1123 und 1149, wie aus einem erneuerten Bestätigungsbriefe des Erzbischofs Hartwig vom Jahre 1160[3] zu ersehen. In einer Urkunde des Adelbero, die ohne Datum ist, aber in das Jahr 1142 gesetzt wird[4] betreffend die Ueberlassung der Kirche zu Meldorf an die Hamburger Canonici, welche hier noch Fratres de Hammaburg genannt werden, kommt schon Hartwig als Propst der Hamburger Kirche vor. Die Prälaten des Capitels waren der Propst, der Decan, der Scholasticus, der Thesaurarius und der Cantor. Die innere Einrichtung des Capitels ist aus den bei Staphorst I, 453 ff. abgedruckten Consuetudines ecclesiae Hamburgensis zu ersehen. Diese sind, wie aus einer darin vorkommenden Jahreszahl, 1328, erhellt, aus nicht ganz früher Zeit. 1222 bestand das Capitel aus dem Propst, Decan und 8 Domherren mit Einschluß des Scholasticus (Staph. I, 649). - Die eigenthümliche


  1. Der Thesaurarius hatte nicht unbeträchtliche Einkünfte, namentlich den Zehnten im Kirchspiel Borbye, Lanstengüter zu Wippendorf in Angeln, Ländereien in Langenhorn, zu Oeffkebüll — 60 Demat —, auch die Kirche daselbst, ferner Güter in Klixbüll. Dafür war er verpflichtet an alle Kirchen der Schleswiger Diöcese Wein zum Altargebrauch zu liefern. — pro confectione sanguinis Christi. Es blieb nach der Reformation noch diese Verpflichtung für die Domkirche, bis 1641 der damalige Thesaurarius sich durch Abtretung der dazu ausgelegten 3 ½ Bohl in Osteröffkebüll davon befreite.
  2. Der Structuarius heißt auch Baumeister z. B. Andreas Junge 1482.
  3. Dieser Bestätigungsbrief ist abgedruckt bei Staphorst I, 571, 572. Es ist hierbei, wie bei dem zunächst Folgenden, jetzt auch Lappenbergs Hamburg. Urkundenbuch zu Rathe zu ziehen.
  4. Staphorst I. 544.