Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/313: Unterschied zwischen den Versionen

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Noch tritt er zwar wiederum auf 1215, als der Kaiser Hamburg inne hatte, aber nicht lange Zeit, dann geht er ins Kloster Lockum, und endlich noch einmal sehen wir als siebzigjährigen Greis diesen unheimlichen Waldemar aus der Klostereinsamkeit hervorgehen, als der König Waldemar gefangen war 1224, noch Hoffnungen hegend, im Reiche Anhang zu gewinnen. Er erringt einige Vortheile in Norbalbingien, aber nicht auf die Dauer. Selbst der damalige Bremische Erzbischof Gerhard hatte ihn unterstützt, wohl aus Haß gegen Dänemark, gegen welches noch immer die Lostrennung der Nordischen Kirchen vom Bremer Stuhl, am allerwenigsten der Verlust Dithmarschens verschmerzt war. Er zog sich dadurch aber nur einen Verweis des Papstes zu, und der alte Waldemar mußte ins Kloster zurückkehren .<ref> Dahlmann. a. a. O. 380, 381.</ref> Er ist 1236 im April gestorben, obgleich die Angaben über Zeit und Ort seines Todes abweichen .<ref> Vergl. Staphorst I, 640, 641. Eine Chronik sagt: <tt>„Waldemarus Episcopus ab omnibus desertus Monachus Coenobii Evrechae in Brabantia factus non procul a Leodico A. MCCXXXVI exstinctus est.</tt> Eine andere hat 1235 und nennt als Todesort <tt>Lycke</tt>, noch eine andere <tt>Luch</tt>. Es mag eine Verwechslung von Lockum und Luyk (Lüttich, <tt>Leodicum</tt>) sein.</ref>
 
 
Was zu Bischof Waldemars Zeiten übrigens als ein Sieg der Kirche betrachtet werden konnte, war die Einführung des Zehnten in seinem Stift. Es war dies aber nur thunlich durch Zusammenwirken der weltlichen und geistlichen Macht, und die weltliche war es, die hier der geistlichen den Sieg verschaffte.
 
Als nach Waldemar II. Tode es mit der Königsgewalt immer mehr abwärts ging, da erhob allgemach die erstarkte Geistlichkeit das Haupt. Noch kurz vor Waldemars Ende 1241 hatten die Bischöfe einmüthig zur Ausarbeitung des Jütischen Lovbuchs geholfen, wodurch auch der Kirche ein Einfluß auf die inneren Staatsangelegenheiten zu Theil geworden, und manches der geistlichen Gerichtsbarkeit übergeben war. Vier Jahre später 1245 sehen wir die Bischöfe unter Vorsitz des Erzbischofs Uffo von Lund und in Gegenwart eines päpstlichen Gesandten Johannes von Placentia zu einem National-Concil in Odensee zusammengetreten, wo der Bann über alle und jede ausgesprochen ward, die auf irgend
 
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Aktuelle Version vom 6. April 2008, 10:06 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Noch tritt er zwar wiederum auf 1215, als der Kaiser Hamburg inne hatte, aber nicht lange Zeit, dann geht er ins Kloster Lockum, und endlich noch einmal sehen wir als siebzigjährigen Greis diesen unheimlichen Waldemar aus der Klostereinsamkeit hervorgehen, als der König Waldemar gefangen war 1224, noch Hoffnungen hegend, im Reiche Anhang zu gewinnen. Er erringt einige Vortheile in Norbalbingien, aber nicht auf die Dauer. Selbst der damalige Bremische Erzbischof Gerhard hatte ihn unterstützt, wohl aus Haß gegen Dänemark, gegen welches noch immer die Lostrennung der Nordischen Kirchen vom Bremer Stuhl, am allerwenigsten der Verlust Dithmarschens verschmerzt war. Er zog sich dadurch aber nur einen Verweis des Papstes zu, und der alte Waldemar mußte ins Kloster zurückkehren .[1] Er ist 1236 im April gestorben, obgleich die Angaben über Zeit und Ort seines Todes abweichen .[2]


Was zu Bischof Waldemars Zeiten übrigens als ein Sieg der Kirche betrachtet werden konnte, war die Einführung des Zehnten in seinem Stift. Es war dies aber nur thunlich durch Zusammenwirken der weltlichen und geistlichen Macht, und die weltliche war es, die hier der geistlichen den Sieg verschaffte.

Als nach Waldemar II. Tode es mit der Königsgewalt immer mehr abwärts ging, da erhob allgemach die erstarkte Geistlichkeit das Haupt. Noch kurz vor Waldemars Ende 1241 hatten die Bischöfe einmüthig zur Ausarbeitung des Jütischen Lovbuchs geholfen, wodurch auch der Kirche ein Einfluß auf die inneren Staatsangelegenheiten zu Theil geworden, und manches der geistlichen Gerichtsbarkeit übergeben war. Vier Jahre später 1245 sehen wir die Bischöfe unter Vorsitz des Erzbischofs Uffo von Lund und in Gegenwart eines päpstlichen Gesandten Johannes von Placentia zu einem National-Concil in Odensee zusammengetreten, wo der Bann über alle und jede ausgesprochen ward, die auf irgend


  1. Dahlmann. a. a. O. 380, 381.
  2. Vergl. Staphorst I, 640, 641. Eine Chronik sagt: „Waldemarus Episcopus ab omnibus desertus Monachus Coenobii Evrechae in Brabantia factus non procul a Leodico A. MCCXXXVI exstinctus est. Eine andere hat 1235 und nennt als Todesort Lycke, noch eine andere Luch. Es mag eine Verwechslung von Lockum und Luyk (Lüttich, Leodicum) sein.