Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/211: Unterschied zwischen den Versionen
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==== Abweichungen im Gebrauch und in den Formen der Ahnentafeln. ==== | |||
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{{NE}}Neben den in der Natur der Ahnentafeln begründeten Aufstellungen von vier, acht, sechzehn u. s. w. Ahnen gibt es eine Anzahl thatsächlich vorkommender Ahnenproben, die sich aus Gewohnheiten und Gesetzen verschiedener Länder, Institutionen und Gesellschaften gebildet haben ohne doch irgend einen vernünftigen Zusammenhang mit den realen Grundlagen der Ahnentafel der Menschen überhaupt zu besitzen. Bei einer großen Anzahl von Institutionen, bei welchen ehedem die Ahnenprobe im Sinne des Nachweises einer gewissen Zugehörigkeit zu einem Stande unweigerlich erfordert worden ist, fanden im Laufe der Zeit Ermäßigungen betreffs der Erprobung statt, wodurch sich ganz besondere Arten von Ahnenproben ausgebildet haben, die eigentlich mit der wirklichen Ahnentafel nur noch dem Namen nach verwandt sind. | |||
{{NE}}Bei manchen älteren erst in neuerer Zeit abgezweigten Institutionen wie dem königlich preußischen Johanniter-Orden ist die Ahnenprobe ganz erlassen worden; bei anderen wie dem königlich ungarischen St. Stephansorden ist sie zu einem dürren Schema von sechs adeligen direkten Vorfahren znsammengeschrumpft und erinnert in dieser Form eigentlich an die Anekdote vom ungarischen Globus. Bei den Sternkreuzordensdamen verlangt man den Nachweis von acht väterlichen aber nur von vier mütterlichen Ahnen. Ungenau ist dabei der Ausdruck einer Probe von 12 Ahnen, denn man kann wol 12 Ahnen statt 16 haben, wenn vier durch vorangehende Verwandtschaftsheiraten verlorengegangen sind, (siehe das nachfolgende 3. Capitel) aber niemals können acht Ahnen der Sechzehner- und vier Ahnen der Achterreihe zusammen zwölf Ahnen ergeben. Was in diesen Fällen stattfindet ist, richtig ausgedrückt, vielmehr die Nachsicht des Adelsnachweises der mütterlichen acht Ahnen, die sonst so gut wie die des Vaters nachgewiesen werden sollten. In Wirklichkeit kann niemandem ein Ahne nachgesehen werden, und es ist in der That wissenschaftlich verkehrt von einer Probe von zwölf Ahnen zu sprechen. Ebenso ist alles, was von sogenannten Ahnenproben des ungarischen Adels in direkten Ascendenzen unter Zugrundelegung bloß adeliger Väter gilt, kein Gegenstand |
Aktuelle Version vom 3. Januar 2013, 09:18 Uhr
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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Abweichungen im Gebrauch und in den Formen der Ahnentafeln.
Neben den in der Natur der Ahnentafeln begründeten Aufstellungen von vier, acht, sechzehn u. s. w. Ahnen gibt es eine Anzahl thatsächlich vorkommender Ahnenproben, die sich aus Gewohnheiten und Gesetzen verschiedener Länder, Institutionen und Gesellschaften gebildet haben ohne doch irgend einen vernünftigen Zusammenhang mit den realen Grundlagen der Ahnentafel der Menschen überhaupt zu besitzen. Bei einer großen Anzahl von Institutionen, bei welchen ehedem die Ahnenprobe im Sinne des Nachweises einer gewissen Zugehörigkeit zu einem Stande unweigerlich erfordert worden ist, fanden im Laufe der Zeit Ermäßigungen betreffs der Erprobung statt, wodurch sich ganz besondere Arten von Ahnenproben ausgebildet haben, die eigentlich mit der wirklichen Ahnentafel nur noch dem Namen nach verwandt sind.
Bei manchen älteren erst in neuerer Zeit abgezweigten Institutionen wie dem königlich preußischen Johanniter-Orden ist die Ahnenprobe ganz erlassen worden; bei anderen wie dem königlich ungarischen St. Stephansorden ist sie zu einem dürren Schema von sechs adeligen direkten Vorfahren znsammengeschrumpft und erinnert in dieser Form eigentlich an die Anekdote vom ungarischen Globus. Bei den Sternkreuzordensdamen verlangt man den Nachweis von acht väterlichen aber nur von vier mütterlichen Ahnen. Ungenau ist dabei der Ausdruck einer Probe von 12 Ahnen, denn man kann wol 12 Ahnen statt 16 haben, wenn vier durch vorangehende Verwandtschaftsheiraten verlorengegangen sind, (siehe das nachfolgende 3. Capitel) aber niemals können acht Ahnen der Sechzehner- und vier Ahnen der Achterreihe zusammen zwölf Ahnen ergeben. Was in diesen Fällen stattfindet ist, richtig ausgedrückt, vielmehr die Nachsicht des Adelsnachweises der mütterlichen acht Ahnen, die sonst so gut wie die des Vaters nachgewiesen werden sollten. In Wirklichkeit kann niemandem ein Ahne nachgesehen werden, und es ist in der That wissenschaftlich verkehrt von einer Probe von zwölf Ahnen zu sprechen. Ebenso ist alles, was von sogenannten Ahnenproben des ungarischen Adels in direkten Ascendenzen unter Zugrundelegung bloß adeliger Väter gilt, kein Gegenstand