Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/160: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Indem wir uns nun anschicken dem äußeren Abstammungsbeweise unsere besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, hat man sich zunächst einer Schwierigkeit zu erinnern, die daraus entsteht, daß der regelrechte Urkundenbeweis für Zeugung und Geburt verhältnismäßig spät in der Quellenlitteratur des Rechts und der Geschichte aufkommt und daß die Genealogie, je höher sie in obere Generationen steigt, desto weniger in der Lage ist, sich auf solche Zeugnisse zu stützen, die einen amtlichen Character zu tragen pflegen. Indem man daher genötigt ist die historische Ueberlieferung im weitesten Umfange des Gebrauchs in die genealogische Forschung hereinzuziehen, bedarf es einer Reihe von Erwägungen, die sich zunächst auf die allgemeinen kulturellen und litterarischen Verhältnisse vorangehender Zeiten und dann weiters auf die besonderen geschichtlichen Hilfswissenschaften beziehen werden.
 
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=== I. Allgemeine Erwägungen. ===
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{{NE}}Die lediglich referierenden und erzählenden Quellen für den Ursprung und Fortgang der Familien bedürfen in Betreff ihrer Glaubwürdigkeit einer fast schärferen Beurtheilung, als die meisten anderen Überlieferungen, weil die persönlichen Interessen bei Aufstellung von Stammbäumen eine allzu große Rolle spielen und die bewußte, oder unbewußte Lüge hiebei in den Dienst des moralischen und nicht selten auch des materiellen Vortheils tritt. Schon Gatterer mahnt daher in seiner bescheiden verständigen Weise „zur Vorsicht bei der Feststellung des Ursprungs einer Familie.“ Und indem er auf die enormen Fabeleien aufmerksam macht, denen sich Gelehrte und Laien gerade in der Genealogie mit Vorliebe hingegeben haben, weiß er auch schon die Mittel erschöpfend anzugeben, um die erfundenen Stammbäume auch sofort zu erkennen. Er unterscheidet vier Epochen von genealogischen

Aktuelle Version vom 10. Dezember 2012, 09:40 Uhr

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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häreditärer Eigenschaften und Familienbesonderheiten ein wesentliches Mittel der Kontrolle aller äußeren Zeugnisse und Überlieferungen aufdecken und solchergestalt dem urkundlichen Filiationsbeweis noch ein besonderes Merkmal und eine wesentliche Stärkung geben.

      Indem wir uns nun anschicken dem äußeren Abstammungsbeweise unsere besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, hat man sich zunächst einer Schwierigkeit zu erinnern, die daraus entsteht, daß der regelrechte Urkundenbeweis für Zeugung und Geburt verhältnismäßig spät in der Quellenlitteratur des Rechts und der Geschichte aufkommt und daß die Genealogie, je höher sie in obere Generationen steigt, desto weniger in der Lage ist, sich auf solche Zeugnisse zu stützen, die einen amtlichen Character zu tragen pflegen. Indem man daher genötigt ist die historische Ueberlieferung im weitesten Umfange des Gebrauchs in die genealogische Forschung hereinzuziehen, bedarf es einer Reihe von Erwägungen, die sich zunächst auf die allgemeinen kulturellen und litterarischen Verhältnisse vorangehender Zeiten und dann weiters auf die besonderen geschichtlichen Hilfswissenschaften beziehen werden.


I. Allgemeine Erwägungen.


      Die lediglich referierenden und erzählenden Quellen für den Ursprung und Fortgang der Familien bedürfen in Betreff ihrer Glaubwürdigkeit einer fast schärferen Beurtheilung, als die meisten anderen Überlieferungen, weil die persönlichen Interessen bei Aufstellung von Stammbäumen eine allzu große Rolle spielen und die bewußte, oder unbewußte Lüge hiebei in den Dienst des moralischen und nicht selten auch des materiellen Vortheils tritt. Schon Gatterer mahnt daher in seiner bescheiden verständigen Weise „zur Vorsicht bei der Feststellung des Ursprungs einer Familie.“ Und indem er auf die enormen Fabeleien aufmerksam macht, denen sich Gelehrte und Laien gerade in der Genealogie mit Vorliebe hingegeben haben, weiß er auch schon die Mittel erschöpfend anzugeben, um die erfundenen Stammbäume auch sofort zu erkennen. Er unterscheidet vier Epochen von genealogischen