Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/034: Unterschied zwischen den Versionen

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3. Altare s. Nicolai.
<big>3. <tt>Altare s. Nicolai.</tt></big>


"Es ist zu Bedbur ein Altar s. Nicolai. Rector est pastoris sacellanus in absentia et infirmitate. Hat jährlich 31 Malter Roggen. Nunquam officium divinum iuxta fundationem perficitur." So heißt es im Visitations-Protokolle. Dieses beneficium simplex ist sehr alt. 1547 conserirt Johann Graf Salm den Nicolas-Altar dem Pastor Heinrich Schiller<ref>Siehe Anhang, 6.</ref>.
"Es ist zu Bedbur ein Altar <tt>s. Nicolai. Rector est pastoris sacellanus in absentia et infirmitate</tt>. Hat jährlich 31 Malter Roggen. <tt>Nunquam officium divinum iuxta fundationem perficitur</tt>." So heißt es im Visitations-Protokolle. Dieses beneficium simplex ist sehr alt. 1547 conserirt Johann Graf Salm den Nicolas-Altar dem Pastor {{Sperrschrift|Heinrich Schiller}}.<ref>Siehe [http://wiki-de.genealogy.net/Geschichte_der_Pfarreien_des_Dekanates_Grevenbroich/411 Anhang, 6.]</ref>


Sein Vorgänger hieß Tillmann Wevel.  
Sein Vorgänger hieß {{Sperrschrift|Tillmann Wevel}}.  


1647 ist Werner Hirren Vicarius des Nicolai-Altares. Er ging zur Pastorat in Gierath über, wo er geboren war, versah dieselbe 44 Jahre und starb 1702 am 23. October.
1647 ist {{Sperrschrift|Werner Hirren}} Vicarius des Nicolai-Altares. Er ging zur Pastorat in Gierath über, wo er geboren war, versah dieselbe 44 Jahre und starb 1702 am 23. October.


Sein Nachfolger in Bedburdyck war Petrus Hilgers.  
Sein Nachfolger in Bedburdyck war {{Sperrschrift|Petrus Hilgers}}.  


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Aktuelle Version vom 18. Juli 2008, 19:19 Uhr

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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und fürstlichen Hauses Salm-Reifferscheid-Dyck anerkannt worden sind, dieses dagegen sich verpflichtete:

a) wie bis dahin alljährlich am Catharina-Feste am Catharina-Altar zu Bedburdyck ein Hochamt halten und nach dem Gottesdienste die übliche Spende unter die Armen, welche dem Gottesdienste beiwohnen, vertheilen zu lassen;

b) den Bewohnern der Nachbarschaft zu gestatten, an Sonn- und Feiertagen dem Gottesdienste in der Hofkapelle beizuwohnen. Herr Pastor Aretz erklärte, daß er an der Abschließung dieser Uebereinkunft als Pfarrherr persönlich Theil genommen habe; die übrigen Comparenten versicherten, daß solche in der Notorietät beruhe und auch bis heute immer exequirt worden sei.

Fürst Joseph Salm-Dyck acceptirte dieses Anerkenntniß und ertheilte die Versicherung, daß, wie bis hierhin, auch zukünftig sein Haus die oben erwähnten Verpflichtungen pünktlich werde erfüllen lassen. Seine Durchlaucht haben sich jedoch hierbei für sich und ihre Nachkommen die Befugniß vorbehalten, diese nämlichen Erbpächte resp. Loskaufspreise der Kirche zu Bedburdyck überweisen zu mögen, wenn etwa in der Folge die Hofkapelle zur Dyck oder der Gottesdienst in derselben eingehen sollte, wo alsdann die Kirche die Erfüllung der vorerwähnten Verbindlichkeiten übernehmen muß, welche Erklärung und Versicherung der anwesende Kirchenrath bestens acceptirte.

Unterzeichnet: J. Fürst und Altgraf zu Salm-Dyck. Aretz, Pfarrer. J. Baumeister. H. Holtz. J.H.Sartorius. A, Baumeister. W. Breuer. J. W. Sartorius.


3. Altare s. Nicolai.

"Es ist zu Bedbur ein Altar s. Nicolai. Rector est pastoris sacellanus in absentia et infirmitate. Hat jährlich 31 Malter Roggen. Nunquam officium divinum iuxta fundationem perficitur." So heißt es im Visitations-Protokolle. Dieses beneficium simplex ist sehr alt. 1547 conserirt Johann Graf Salm den Nicolas-Altar dem Pastor Heinrich Schiller.[1]

Sein Vorgänger hieß Tillmann Wevel.

1647 ist Werner Hirren Vicarius des Nicolai-Altares. Er ging zur Pastorat in Gierath über, wo er geboren war, versah dieselbe 44 Jahre und starb 1702 am 23. October.

Sein Nachfolger in Bedburdyck war Petrus Hilgers.


  1. Siehe Anhang, 6.