Selbsthöriger: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Selbsthöriger''' wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Siehe auch: [[Colonus]], [[Conductor]] | |||
Ein Selbsthöriger wurde im Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]] |