Hauslagerbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Zeit zwischen 1841 und 1843 wurden in Preussen in den Ämtern und den zugehörigen Gemeinden sogenannte Haus-Lagerbücher eingeführt, welche mit den [[Kantonrolle|Kantonsrollen]] korrospondierten. | In der Zeit zwischen 1841 und 1843 wurden in Preussen in den Ämtern und den zugehörigen Gemeinden sogenannte Haus-Lagerbücher eingeführt, welche mit den [[Kantonrolle|Kantonsrollen]] korrospondierten und hervorragend die älteren Register im Bereich der [[Kataster (Taxation)]] ergänzen können. | ||
Die Haus-Lagerbücher des [[Amt Hervest-Dorsten|Amtes Hervest-Dorsten]] von 1843 ([[Dorsten-Stadtarchiv|Archiv der Stadt Dorsten]]) sind vorgedruckte Amtsbücher und enthalten im Tabellenformat folgende Informationen über die jeweiligen Hausbewohner des Kirchspiels und der Amtsgemeinde in Listenform: | Die Haus-Lagerbücher des [[Amt Hervest-Dorsten|Amtes Hervest-Dorsten]] von 1843 ([[Dorsten-Stadtarchiv|Archiv der Stadt Dorsten]]) sind vorgedruckte Amtsbücher und enthalten im Tabellenformat folgende Informationen über die jeweiligen Hausbewohner des Kirchspiels und der Amtsgemeinde in Listenform: | ||
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Aktuelle Version vom 13. September 2009, 08:51 Uhr
Einführung
In der Zeit zwischen 1841 und 1843 wurden in Preussen in den Ämtern und den zugehörigen Gemeinden sogenannte Haus-Lagerbücher eingeführt, welche mit den Kantonsrollen korrospondierten und hervorragend die älteren Register im Bereich der Kataster (Taxation) ergänzen können.
Die Haus-Lagerbücher des Amtes Hervest-Dorsten von 1843 (Archiv der Stadt Dorsten) sind vorgedruckte Amtsbücher und enthalten im Tabellenformat folgende Informationen über die jeweiligen Hausbewohner des Kirchspiels und der Amtsgemeinde in Listenform:
Listenform
- Bauerschaft
- Hausnummer
- Name und Geburtsort, falls er vom Wohnort verschieden
- Stand und Gewerbe
- Geburtszeit (ansonsten Taufzeit, wenn nicht vorhanden)
- Militärverhältnis
- Steuern, monatlich
- Nr. des Registers im Zu- und Abgang
- Anmerkungen (z.B.: Umzug in- und außerhalb der Gemeinde, Todesdatum, Abheiraten mit Adresse)
Eignung zum Vergleich
Gewöhnlich erfolgen Familienrekonstruktionen durch Genealogen in der Zeit vor der Führung der Zivil- und Personenstandsregister allgemein über Kirchenbücher. Populationslisten, Kantonrollen und andere staatliche Quellen bieten mit ihren aufgezeichneten zeitlichen Familienprofilen die ersten flächendeckenden vergleichenden Kontrollmöglichkeiten zur Familienrekonstruktion aus Kirchenbüchern. Diese Kontrollen sind besonders in den Gegenden notwendig, wo das Phänomen der Namensanklebung zur lokalen Tradition gehörte.