Kommunikantenliste: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei den Katholiken wurde und wird das [[Sakrament]] der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet. Die Erstkommunikanten wurden mancherorts in einem speziellen Verzeichnis, der '''Kommunikantenliste''' festgehalten. Manche dieser Verzeichnisse geben darüber hinaus Auskunft über die Taufpaten, die oft der nahen Verwandtschaft entstammten, wie z.B. noch lebende Großeltern und/oder Geschwister der Eltern. Die Kommunikantenlisten wurden teilweise in den Kirchenbüchern mitgeführt. | |||
- | Ähnlich wurde übrigens beim Sakrament der Firmung verfahren, welches durch den Regionalbischof oder Archidiakon in der lokalen Pfarrkirche in mehrjährigen Abständen gespendet wurde. | ||
Der Begriff "Kommunikantenliste" erscheint in seiner Bedeutung jedoch heterogen. So firmieren unter der Bezeichnung [[Catalogus communicantium]] (lat.: Verzeichnis der Kommunikanten, Kommunikantenliste) im [[Fürstbistum Münster]] auch [[Kopfsteuerliste]]n. | |||
== Regionale Beobachtungen == | |||
In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann zumeist mit einer Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum [[Catalogus communicantium]], zum [[Status animarum]] und zu [[Firmliste]]n. | |||
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Aktuelle Version vom 15. September 2023, 10:01 Uhr
Begriffserläuterung
Bei den Katholiken wurde und wird das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet. Die Erstkommunikanten wurden mancherorts in einem speziellen Verzeichnis, der Kommunikantenliste festgehalten. Manche dieser Verzeichnisse geben darüber hinaus Auskunft über die Taufpaten, die oft der nahen Verwandtschaft entstammten, wie z.B. noch lebende Großeltern und/oder Geschwister der Eltern. Die Kommunikantenlisten wurden teilweise in den Kirchenbüchern mitgeführt.
Ähnlich wurde übrigens beim Sakrament der Firmung verfahren, welches durch den Regionalbischof oder Archidiakon in der lokalen Pfarrkirche in mehrjährigen Abständen gespendet wurde.
Der Begriff "Kommunikantenliste" erscheint in seiner Bedeutung jedoch heterogen. So firmieren unter der Bezeichnung Catalogus communicantium (lat.: Verzeichnis der Kommunikanten, Kommunikantenliste) im Fürstbistum Münster auch Kopfsteuerlisten.
Regionale Beobachtungen
In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. In Westfalen ist dann zumeist mit einer Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium, zum Status animarum und zu Firmlisten.
Webseiten
Artikel Erstkommunion. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.