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Bei dieser Pachtform erhält bzw. behält der Pächter einen bestimmten Betrag des Rohertrags des Grundstückes. Namengebend ist hier die Hälfte. Es gab aber auch Drittelspacht (Drittelsbau) und Viertelspacht. Dabei wird entweder ein ganzes Gut mit allem Zubehör dieser Art verpachtet, i.E. der Anwesenteilbau oder Hofteilbau, oder aber einzelne Äcker. Nicht selten hat der Pächter daneben Eigentum oder normales Pachtland, also gegen einen Geldwert gepachtetes Land. In manchen Fällen bestellt der Pächter aber auch mit seinem Gespann und Gerät das Gut des Verpächters, so dass es sich eigentlich um einen (befristeten) Arbeitsvertrag handelt, Arbeitsteilbau oder Fronbau genannt. | Bei dieser Pachtform erhält bzw. behält der Pächter einen bestimmten Betrag des Rohertrags des Grundstückes. Namengebend ist hier die Hälfte. Es gab aber auch Drittelspacht (Drittelsbau) und Viertelspacht. Dabei wird entweder ein ganzes Gut mit allem Zubehör dieser Art verpachtet, i.E. der Anwesenteilbau oder Hofteilbau, oder aber einzelne Äcker. Nicht selten hat der Pächter daneben Eigentum oder normales Pachtland, also gegen einen Geldwert gepachtetes Land. In manchen Fällen bestellt der Pächter aber auch mit seinem Gespann und Gerät das Gut des Verpächters, so dass es sich eigentlich um einen (befristeten) Arbeitsvertrag handelt, Arbeitsteilbau oder Fronbau <ref>von altdt. "fro" = Herr, Genitiv "fron" = des Herrn, also die Arbeit des bzw. für den Herrn; vgl. [[Frondienst]]</ref> genannt. | ||
In der Regel erhält bzw. behält der Halfe die eine Hälfte des Rohertrages, der Eigentümer die andere. Dies wurde regional verschieden als | In der Regel erhält bzw. behält der Halfe die eine Hälfte des Rohertrages, der Eigentümer die andere. Dies wurde regional verschieden als | ||
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Andere seltenere Deutungen interpretieren den Halfen als einen Bauer, der die Hälfte eines bestimmten Landstriches bewirtschaftete. | Andere seltenere Deutungen interpretieren den Halfen als einen Bauer, der die Hälfte eines bestimmten Landstriches bewirtschaftete. <ref>DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Internet: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ (07.07.2005)</ref> | ||
==Älteste Vorkommen== | ==Älteste Vorkommen== | ||
* 1291 wird in Schaffhausen "ein halber, der uf eines burgers wingarten sizzet" erwähnt. | * 1291 wird in Schaffhausen "ein halber, der uf eines burgers wingarten sizzet" erwähnt.<ref>Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291 Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S.</ref> | ||
==Variationen== | ==Variationen== | ||
Weitere Bezeichnungen gleichen Ursprungs: | Regional unterschiedlich heißt der Halb(e)(mann) ((Mittel-)Hochdeutsche Bezeichnung) auch Half(e)(mann) ((Mittel-)Niederdeutsche Bezeichnung). Weitere Bezeichnungen gleichen Ursprungs und anderer Sprachräume: | ||
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* Hallefe (Dialektform im Rheinland) <ref>[[Herbert Weffer|WEFFER, Herbert]], Von aach bes zwöllef, Ein Bönnsches Wörterbuch, Hrsg.: [[WGfF]] Bezirksgruppe Bonn, 2. Auflage, Bonn: 2000.</ref> | |||
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Häufig wurde der Halfe | Häufig wurde der Halfe nach dem Besitzer oder der Lage des gepachteten Hofes näher bezeichnet. | ||
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* Burghalfe (Der, der den Hof des Burgherrn bewirtschaftete.) [ | * Burghalfe (Der, der den Hof des Burgherrn bewirtschaftete.) <ref name=kbAlfter>Beispiele aus dem Kirchenbuch [[Alfter]]</ref> <ref name=Dietz>[[Josef Dietz|DIETZ, Josef]]; [[Norbert Zerlett|ZERLETT, Norbert]](1967): ''900 Jahre Alfter 1067-1967''. ''Festschrift''. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote</ref> | ||
* Commhalfe/Kommhalfe (Pächter/Bewirtschafter des Kommhofes in Düren-Gürzenich) [ | * Commhalfe/Kommhalfe (Pächter/Bewirtschafter des Kommhofes in Düren-Gürzenich) <ref>HAKE, Ferdy, Gürzenich und seine Geschichte, Gürzenich, 1987. - S. 311f.: "'''Die Komm''' ist seit 1553 beurkundet und wird 1770 als gräflicher Hof bezeichnet. Als '''Commhalfen''' werden in den Kirchenbüchern genannt: Luther RICHARDS am 17.12.1705, Michael GETZ beim Tode am 23.8.1722, Johann HILBRAND beim Tode am 23.12.1736, seine Frau Katharina GRAß beim Tode am 1.5.1745. In den Akten des Katasteramtes wird der '''Commerhoff''' im Jahre 1808 nur noch bestehend aus Scheune, Garten und Obstgarten genannt. Der Ackerer Caspar KAYSER aus Düren wird als Besitzer erwähnt. Dieser war vermählt mit Maria Anna WEBER, Tochter des Casimir Anton WEBER und der Petronella LEERS (Pächter der Burg Binsfeld). [...] Leider wurde das im Jahre 1729 erbaute giebelständige Wohnhaus, das teils aus Fachwerk, teils aus Bruchsteinen errichtet war, im Jahre 1973 abgebrochen."</ref> | ||
* Diensthalfe (Der, der den Diensthof des Grundherrn bewirtschaftete.) | * Diensthalfe (Der, der den Diensthof des Grundherrn bewirtschaftete.) <ref name=kbAlfter /> <ref name=Dietz /> | ||
==Abgeleitete Familiennamen== | ==Abgeleitete Familiennamen== | ||
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* [[Halfmann (Familienname)|Halfmann]] | * [[Halfmann (Familienname)|Halfmann]] | ||
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==weiterführende Literatur== | ==weiterführende Literatur== | ||
* SCHUMACHER, Wilhelm, 400 [Vierhundert] Jahre Hoefe und Halfen in Muellendorf, fast eine Familiengeschichte, Siegburg, 1985. | |||
* GATZEN, Wilhelm, Beiträge zur Geschichte von Halfen- und Adelsfamilien in Kurköln und im Herzogtum Jülich, Köln, 1974. | |||
*[http://www.wgff.net/download/Borisch_Halfenfamilien.pdf BORISCH, Monika, Halfenfamilien in Brühl und Umgebung bis ca. 1750, Aachen 2007] ''(Juni 2014)'' | |||
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2014, 12:08 Uhr
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Bedeutung
Der Halfe ist ein Pächter mit besonderem Pachtvertrag.
Bei dieser Pachtform erhält bzw. behält der Pächter einen bestimmten Betrag des Rohertrags des Grundstückes. Namengebend ist hier die Hälfte. Es gab aber auch Drittelspacht (Drittelsbau) und Viertelspacht. Dabei wird entweder ein ganzes Gut mit allem Zubehör dieser Art verpachtet, i.E. der Anwesenteilbau oder Hofteilbau, oder aber einzelne Äcker. Nicht selten hat der Pächter daneben Eigentum oder normales Pachtland, also gegen einen Geldwert gepachtetes Land. In manchen Fällen bestellt der Pächter aber auch mit seinem Gespann und Gerät das Gut des Verpächters, so dass es sich eigentlich um einen (befristeten) Arbeitsvertrag handelt, Arbeitsteilbau oder Fronbau [1] genannt.
In der Regel erhält bzw. behält der Halfe die eine Hälfte des Rohertrages, der Eigentümer die andere. Dies wurde regional verschieden als
- Teilbau
- Halbbau
- Halbkörnerwirtschaft
- Halbpacht
- Halbscheidwirtschaft
- Halbteilwirtschaft
- Halbwinnerwirtschaft
- Halfenbau
- Halfenwirtschaft
- cultura dimidia
- bail à métaierie
- métayage {a mis friuts}
- medianeria
- mezzadria
- mezzeria
bezeichnet. [2]
Andere seltenere Deutungen interpretieren den Halfen als einen Bauer, der die Hälfte eines bestimmten Landstriches bewirtschaftete. [3]
Älteste Vorkommen
- 1291 wird in Schaffhausen "ein halber, der uf eines burgers wingarten sizzet" erwähnt.[4]
Variationen
Regional unterschiedlich heißt der Halb(e)(mann) ((Mittel-)Hochdeutsche Bezeichnung) auch Half(e)(mann) ((Mittel-)Niederdeutsche Bezeichnung). Weitere Bezeichnungen gleichen Ursprungs und anderer Sprachräume:
- Halbe
- Halbmann
- Halb(part)pächter
- Halbwinner
- Hallefe (Dialektform im Rheinland) [5]
- Halfmann
- Hälftner
- Halfwinner
- Halfwinre
- Halbbauer
- Halbleute
- Halfleute
- métayer
- medianero
- metatiere
- Polownik
- Teilbauer
Spezialfälle
Häufig wurde der Halfe nach dem Besitzer oder der Lage des gepachteten Hofes näher bezeichnet.
Beispiele hierfür sind:
- Abtshalfe
- Burghalfe (Der, der den Hof des Burgherrn bewirtschaftete.) [6] [7]
- Commhalfe/Kommhalfe (Pächter/Bewirtschafter des Kommhofes in Düren-Gürzenich) [8]
- Diensthalfe (Der, der den Diensthof des Grundherrn bewirtschaftete.) [6] [7]
Abgeleitete Familiennamen
Die Bezeichnung Halfe und deren Ableitungen führten auch zur Bildung von Familiennamen.
Beispiele hierfür sind
Benutzte Quellen/Literatur
- ↑ von altdt. "fro" = Herr, Genitiv "fron" = des Herrn, also die Arbeit des bzw. für den Herrn; vgl. Frondienst
- ↑ HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987.
- ↑ DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Internet: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ (07.07.2005)
- ↑ Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291 Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S.
- ↑ WEFFER, Herbert, Von aach bes zwöllef, Ein Bönnsches Wörterbuch, Hrsg.: WGfF Bezirksgruppe Bonn, 2. Auflage, Bonn: 2000.
- ↑ 6,0 6,1 Beispiele aus dem Kirchenbuch Alfter
- ↑ 7,0 7,1 DIETZ, Josef; ZERLETT, Norbert(1967): 900 Jahre Alfter 1067-1967. Festschrift. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote
- ↑ HAKE, Ferdy, Gürzenich und seine Geschichte, Gürzenich, 1987. - S. 311f.: "Die Komm ist seit 1553 beurkundet und wird 1770 als gräflicher Hof bezeichnet. Als Commhalfen werden in den Kirchenbüchern genannt: Luther RICHARDS am 17.12.1705, Michael GETZ beim Tode am 23.8.1722, Johann HILBRAND beim Tode am 23.12.1736, seine Frau Katharina GRAß beim Tode am 1.5.1745. In den Akten des Katasteramtes wird der Commerhoff im Jahre 1808 nur noch bestehend aus Scheune, Garten und Obstgarten genannt. Der Ackerer Caspar KAYSER aus Düren wird als Besitzer erwähnt. Dieser war vermählt mit Maria Anna WEBER, Tochter des Casimir Anton WEBER und der Petronella LEERS (Pächter der Burg Binsfeld). [...] Leider wurde das im Jahre 1729 erbaute giebelständige Wohnhaus, das teils aus Fachwerk, teils aus Bruchsteinen errichtet war, im Jahre 1973 abgebrochen."
weiterführende Literatur
- SCHUMACHER, Wilhelm, 400 [Vierhundert] Jahre Hoefe und Halfen in Muellendorf, fast eine Familiengeschichte, Siegburg, 1985.
- GATZEN, Wilhelm, Beiträge zur Geschichte von Halfen- und Adelsfamilien in Kurköln und im Herzogtum Jülich, Köln, 1974.
- BORISCH, Monika, Halfenfamilien in Brühl und Umgebung bis ca. 1750, Aachen 2007 (Juni 2014)