Kekule-Nummer: Unterschied zwischen den Versionen

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1898 führte Stephan Kekulé von Stradonitz ein Numerierungssystem ein, die [[Kekulé-Zahlen]] (oder Kekulé Nummern), nach dem bis heute die [[Vorfahr]]en ([[Ahn]]en) eines [[Proband]]en üblicherweise nummeriert werden.
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1898 führte [[Stephan Kekule von Stradonitz]] ein Nummerierungssystem ein, die '''Kekule-Nummern''' (oder ''Kekule-Zahlen'', Kekule wird gelegentlich auch Kekulé geschrieben), nach dem bis heute die [[Vorfahr]]en ([[Ahn]]en, [[Aszendenz]]) eines [[Proband]]en üblicherweise nummeriert werden.


Der [[Proband]] erhält die Nummer 1, unabhängig von seinem Geschlecht.
Der [[Proband]] erhält die Nummer 1, unabhängig von seinem Geschlecht.
Die weiteren Nummern berechnet man so, dass jeder Vater einer Person den doppelten Wert erhält, jede Mutter einer Person den doppelten Wert plus 1 erhält.
Die weiteren Nummern berechnet man dadurch, dass jeder Vater einer Person den doppelten Wert erhält, jede Mutter einer Person den doppelten Wert plus 1 erhält.


Also erhält der Vater des Probanden die Nummer 2, die Mutter des Probanden die 3. Die Großeltern erhalten somit die Nummern 4 und 5 auf der väterlichen Seite und die Nummern 6 und 7 auf der mütterlichen Seite.
Also erhält der Vater des Probanden die Nummer 2, die Mutter des Probanden die 3. Die Großeltern erhalten somit die Nummern 4 und 5 auf der väterlichen Seite und die Nummern 6 und 7 auf der mütterlichen Seite.


Alle männlichen Vorfahren haben im Kekulé-System gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade.
Alle männlichen Vorfahren des Probanden haben im Kekule-Nummerierungssystem gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade.


Dem Probanden und den Vorfahren-[[Numerierung der Generationen|Generation]]en I bis IV sind somit folgende Zahlen zugeordnet:  
Dem Probanden und den Vorfahren-[[Nummerierung der Generationen|Generation]]en I bis IV sind somit folgende Zahlen zugeordnet:  




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  Generation IV    16  17  18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  31
  Generation IV    16  17  18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  31


Siehe auch: [[Numerierung der Generationen]]
Siehe auch: [[Nummerierung der Generationen]]
 
Wird das Ordnungssystem von Vater oder Mutter auf die Nachkommen umgestellt, rutscht der Vater von 1 auf 2, die Mutter von 1 auf 3. Die neuen Ordnungsnummern lassen sich dann nach folgender Berechnung ermitteln.
 
beim    Vater Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Vaterbezogen)/LOG(2))) + Nr_Vaterbezogen  und
 
bei der Mutter Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Mutterbezogen)/LOG(2)))*2 + Nr_Mutterbezogen
 
;Literatur
: [[Über eine zweckmäßige Bezifferung der Ahnen (Kekule von Stradonitz)]]
: [http://www.genetalogie.de/artikel/html/dual/dualzahlsystem.html  Die Ahnennummerierung nach Kekule und das Dualzahlensystem]
: [http://goethe-genealogie.de/uebersichten/dualer-stammbaum.html  Der duale Kekule-Nummern-"Stammbaum" an Beispielen aus Goethes Ahnentafel]
 


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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 19:16 Uhr

Disambiguation notice Kekule ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kekule.


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1898 führte Stephan Kekule von Stradonitz ein Nummerierungssystem ein, die Kekule-Nummern (oder Kekule-Zahlen, Kekule wird gelegentlich auch Kekulé geschrieben), nach dem bis heute die Vorfahren (Ahnen, Aszendenz) eines Probanden üblicherweise nummeriert werden.

Der Proband erhält die Nummer 1, unabhängig von seinem Geschlecht. Die weiteren Nummern berechnet man dadurch, dass jeder Vater einer Person den doppelten Wert erhält, jede Mutter einer Person den doppelten Wert plus 1 erhält.

Also erhält der Vater des Probanden die Nummer 2, die Mutter des Probanden die 3. Die Großeltern erhalten somit die Nummern 4 und 5 auf der väterlichen Seite und die Nummern 6 und 7 auf der mütterlichen Seite.

Alle männlichen Vorfahren des Probanden haben im Kekule-Nummerierungssystem gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade.

Dem Probanden und den Vorfahren-Generationen I bis IV sind somit folgende Zahlen zugeordnet:


Generation 0 (Proband)                          1
                                 _______________|_______________
                                |                               |
Generation I (Eltern)           2                               3
                         _______|_______                 _______|_______
                        |               |               |               |
Generation II           4               5               6               7
                     ___|___         ___|___         ___|___         ___|___
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Generation III      8       9      10      11      12      13      14      15
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Generation IV    16  17  18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  31

Siehe auch: Nummerierung der Generationen

Wird das Ordnungssystem von Vater oder Mutter auf die Nachkommen umgestellt, rutscht der Vater von 1 auf 2, die Mutter von 1 auf 3. Die neuen Ordnungsnummern lassen sich dann nach folgender Berechnung ermitteln.

beim Vater Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Vaterbezogen)/LOG(2))) + Nr_Vaterbezogen und

bei der Mutter Nr(für Kind) = 2^(GANZZAHL(LOG(Nr_Mutterbezogen)/LOG(2)))*2 + Nr_Mutterbezogen

Literatur
Über eine zweckmäßige Bezifferung der Ahnen (Kekule von Stradonitz)
Die Ahnennummerierung nach Kekule und das Dualzahlensystem
Der duale Kekule-Nummern-"Stammbaum" an Beispielen aus Goethes Ahnentafel