Magdeburg/Adressbuch 1817/Vorrede: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Vorrede ===
 
Nicht ohne Schüchternheit übergebe ich dem Publikum
hier den ersten Versuch des bereits vor einigen
Jahren angekündigten allgemeinen Magdeburgischen
Addreßbuches, dessen frühere Erscheinung
durch die, dieser Unternehmung vorher nicht günstigen
Zeitumstände, verhindert wurde. – Ohne die vielen
Schwierigkeiten, welche sich besonders mir, als Ausländer,
dabei entgegenstellten, zu verkennen, konnte nur
der Wunsch und die Aufforderung des Verlegers, meines
vieljährigen geschätzten Freundes, so wie die Vorliebe,
welche ich für Magdeburg hege, mich bestimmen,
diese Arbeit zu übernehmen. Wie ich nun diese für
mich doppelt schwierige Aufgabe im Allgemeinen gelöset,
muß ich der Beurtheilung billiger Sachverständigen
überlassen.
 
Wohl weiß ich – und Niemand kann dies vielleicht
mehr fühlen als ich – wie weit dieser erste Versuch
eines allgemeinen systematisch geordneten, für alle
Stände berechneten, Addreßbuchs noch von der Vollkommenheit
entfernt ist, die man von einem solchen
Werke zu erwarten und zu fordern pflegt; allein es
 
(Seite IV)
 
liegt in der Natur der Sache, daß ein solcher erster
Versuch, wobei erst die Bahn gebrochen und der
Grund gelegt werden muß, - auf welchen dann künftig
leichter fortgebauet und gebessert werden kann –
nicht vollkommen und fehlerfrei seyn kann; und wer
die, selbst bei dem besten Willen und dem unverdrossensten
Fleiße doch nicht ganz aus dem Wege zu räumenden
und zu besiegenden, unvermeidlichen Hindernisse
und Schwierigkeiten kennt, womit man bei einer
solchen Arbeit, ohne gehörige Unterstützung von Seiten
des dabei zunächst interessirten Publicums und bei
dem Abgang so mancher andrer Hülfsmittel zu Controllirung
und Constatirunge der Richtigkeit so vieler
Addressen – zu kämpfen hat, der wird wohl so billig
seyn, diesmal noch nichts Vollkommenes und Fehlerfreies
zu erwarten.
 
Nur ein verhältnismäßig sehr kleiner Theil der
hiesigen Einwohner hat, der wiederholten öffentlichen
Aufforderungen und Bitten von Seiten des Verlegers
ohnerachtet, seine Addressen eingeliefert, und selbst unter
diesen wenigen waren manche nicht ganz richtig, nicht
vollständig und genau bestimmt. Dasselbe gilt
auch von mehrern eingegangenen Listen, daher einiges,
z. B. das zum Oberlandes-Gericht gehörige Königl.
Inquisitoriat ec. so wie die von der Königl. Regierung
ressortirenden Baubeamte ec. am nicht gehörigen
Orte nachgetragen werden mußte. Mehrere andere
Notizen gingen zu spät und zum Theil erst während
des bereits angefangenen und schon weit vorgerückten
Drucks ein, die daher eben so wenig gehörig geordnet
und rangirt werden konnten, wie z. B. das Personal
der Königl. Berghandlung u. m. a.
 
(Seite V)
. . .

Aktuelle Version vom 17. September 2008, 16:56 Uhr