Grübels Gemeindelexikon des Deutschen Reiches/III: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: {{Grübels Gemeindelexikon|II|003|IV|unvollständig}}) |
Arend (Diskussion • Beiträge) (korrigiert) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Grübels Gemeindelexikon|II|003|IV| | {{Grübels Gemeindelexikon|II|003|IV|korrigiert}} | ||
<center> | |||
<big>'''Vorwort'''</big> | |||
'''zur 1. Auflage'''</center> | |||
---- | |||
Der Vollzug der Reichsgesetze und Allerhöchsten Verordnungen hatte für die verschiedenen Landes-Stellen und Behörden, Gerichte, Anwälte und Gemeindeämter einen immer mehr um sich greifenden Korrespondenzverkehr im Gebiet des deutschen Reiches zur Folge. | |||
Es wurde hierbei oft beklagt, daß es an einer übersichtlichen ''billigen'' Zusammenstellung der sämtlichen selbstständigen Orte des Deutschen Reiches unter Angabe der einschlägigen Gerichte und Verwaltungsämter mangelt. | |||
Als Verfasser verschiedener statistischer Werke bekannt, wurde mir mehrmals nahegelegt, der Zusammenstellung eines solchen Ortslexikons mich zu unterziehen. | |||
Ich trat hierauf vor längerer Zeit dieser Arbeit näher. Nach vielen Mühen und Opfern ist es mir gelungen, das vorliegende Elaborat hergestellt zu sehen, in welchem auch die mit dem Emnde des Jahres 1887 in mehreren preußischen Provinzen durchgeführten neuen Kreiseintheilungen (Landrathsämter) volle Berücksichtigung gefunden haben. | |||
Indem ich das neue Gemeindelexikon hiermit der Öffentlichkeit übergebe, trage ich das Bewußtsein in mir, ein Nachschlagebuch geschaffen zu haben, welches für den schriftlichen amtlichen Verkehr im Gebiete des Deutschen Reiches eine erhebliche Lücke ausfüllen und als sachdiensamer Behelf sich bewähren dürfte. | |||
''Ansbach'', 1888. | |||
'''Der Verfasser.''' |
Aktuelle Version vom 6. Oktober 2007, 09:14 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Grübels Gemeindelexikon des Deutschen Reiches | |
Inhalt | |
Abkürzungen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z | |
<<<Vorherige Seite [II] |
Nächste Seite>>> [IV] |
Datei:Gruebels Gemeindelexikon des Deutschen Reiches.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Vorwort
Der Vollzug der Reichsgesetze und Allerhöchsten Verordnungen hatte für die verschiedenen Landes-Stellen und Behörden, Gerichte, Anwälte und Gemeindeämter einen immer mehr um sich greifenden Korrespondenzverkehr im Gebiet des deutschen Reiches zur Folge.
Es wurde hierbei oft beklagt, daß es an einer übersichtlichen billigen Zusammenstellung der sämtlichen selbstständigen Orte des Deutschen Reiches unter Angabe der einschlägigen Gerichte und Verwaltungsämter mangelt.
Als Verfasser verschiedener statistischer Werke bekannt, wurde mir mehrmals nahegelegt, der Zusammenstellung eines solchen Ortslexikons mich zu unterziehen.
Ich trat hierauf vor längerer Zeit dieser Arbeit näher. Nach vielen Mühen und Opfern ist es mir gelungen, das vorliegende Elaborat hergestellt zu sehen, in welchem auch die mit dem Emnde des Jahres 1887 in mehreren preußischen Provinzen durchgeführten neuen Kreiseintheilungen (Landrathsämter) volle Berücksichtigung gefunden haben.
Indem ich das neue Gemeindelexikon hiermit der Öffentlichkeit übergebe, trage ich das Bewußtsein in mir, ein Nachschlagebuch geschaffen zu haben, welches für den schriftlichen amtlichen Verkehr im Gebiete des Deutschen Reiches eine erhebliche Lücke ausfüllen und als sachdiensamer Behelf sich bewähren dürfte.
Ansbach, 1888.
Der Verfasser.