Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/12: Unterschied zwischen den Versionen

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|Einzelne Kolonie
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Die Kolonial-Verwaltung ist die ursprüngliche. Jede Gemeine hat ihr Schulzen-Amt, besteht aus Mitgliedern der Gemeinde, dem Schulzen, 2 Beisitzern und einem Schriftführer. Die Acten werden alle in deutscher Sprache abgefaßt; nur sehr wichtige Documente, die an die russische Behörden gehen, erhalten eine russische Übersetzung. Alle Kolonien sind in drei Gebiete getheilt, die ihre Kanzleien in Malojarosslawetz II. , Klöstitz und Sarata haben. Das Gebiets-Amt besteht in 3 von den Gemeinden aus ihrer Mitte durch Stimmenmehrheit auf 2 Jahre gewählten und vom Comite bestätigten geschworenen Männern, dem Oberschulzen, 2 Amtsbeisitzern und einem Schriftführer (Gebietsschreiber). In Kolonial-Angelegenheiten correspondirt das Schulzen-Amt mit dem Gebiets-Amte, das Gebiets-Amt mit dem Fürsorge-Kontor in Odessa und dieses mit dem Ministerium; Staats- und Kriminal-Angelegenheiten aber gehen vom Gebiets-Amte vermittelst des Inspectors an das Akkermaner Land- und Kriminal-Gericht. Die Beamten-
{{NE}} Die Kolonial-Verwaltung ist die ursprüngliche. Jede Gemeinde
hat ihr Schulzen-Amt, besteht aus Mitgliedern der  
Gemeinde, dem Schulzen, 2 Beisitzern und einem Schriftführer.  
Die Acten werden alle in deutscher Sprache abgefaßt; nur  
sehr wichtige Documente, die an die russische Behörden gehen, erhalten  
eine russische Übersetzung. Alle Kolonien sind in drei  
Gebiete getheilt, die ihre Kanzleien in Malojarosslawetz II.,  
Klöstitz und Sarata haben. Das Gebiets-Amt besteht in 3 von  
den Gemeinden aus ihrer Mitte durch Stimmenmehrheit auf  
2 Jahre gewählten und vom Comite bestätigten geschworenen  
Männern, dem Oberschulzen, 2 Amtsbeisitzern und einem  
Schriftführer (Gebietsschreiber). In Kolonial-Angelegenheiten  
correspondirt das Schulzen-Amt mit dem Gebiets-Amte, das  
Gebiets-Amt mit dem Fürsorge-Kontor in Odessa und dieses  
mit dem Ministerium; Staats- und Kriminal-Angelegenheiten  
aber gehen vom Gebiets-Amte vermittelst des Inspectors an  
das Akkermaner Land- und Kriminal-Gericht. Die Beamten-Gehalte

Aktuelle Version vom 21. Dezember 2013, 06:53 Uhr

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Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien
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Töplitz 1123 Seelen
Dennewitz 651 "
Plotzk 425 "
Klöstitzer Gebiet
Klöstitz 1334 "
Leipzig 1305 "
Borodino 1371 "
Beresina 1402 "
Paris 1349 "
Alt-Arcis 969 "
Neu-Arcis 473 "
Brienne 1194 "
Friedensthal 1028 "
Hoffnungsthal 770 "
Sarater Gebiet
Sarata 880 "
Gnadenthal 760 "
Lichtenthal 658 "
Einzelne Kolonie
Chabag (Schaba) 307 "
Summa: 25.050 Seelen.

       Die Kolonial-Verwaltung ist die ursprüngliche. Jede Gemeinde hat ihr Schulzen-Amt, besteht aus Mitgliedern der Gemeinde, dem Schulzen, 2 Beisitzern und einem Schriftführer. Die Acten werden alle in deutscher Sprache abgefaßt; nur sehr wichtige Documente, die an die russische Behörden gehen, erhalten eine russische Übersetzung. Alle Kolonien sind in drei Gebiete getheilt, die ihre Kanzleien in Malojarosslawetz II., Klöstitz und Sarata haben. Das Gebiets-Amt besteht in 3 von den Gemeinden aus ihrer Mitte durch Stimmenmehrheit auf 2 Jahre gewählten und vom Comite bestätigten geschworenen Männern, dem Oberschulzen, 2 Amtsbeisitzern und einem Schriftführer (Gebietsschreiber). In Kolonial-Angelegenheiten correspondirt das Schulzen-Amt mit dem Gebiets-Amte, das Gebiets-Amt mit dem Fürsorge-Kontor in Odessa und dieses mit dem Ministerium; Staats- und Kriminal-Angelegenheiten aber gehen vom Gebiets-Amte vermittelst des Inspectors an das Akkermaner Land- und Kriminal-Gericht. Die Beamten-Gehalte