Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/176: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DekanatGrevenbroich1883|175|189|177| | {{DekanatGrevenbroich1883|175|189|177|unkorrigiert}} | ||
lassen,<ref><tt>Inclusi</tt> oder <tt>Inclusae</tt> wurden die Mitglieder der Klöster genannt, welche einer Klausur unterworfen waren. Insbesondere hießen so die Bewohnerinnen kleiner Convente, welche als Clusen bezeichnet wurden, an deren Spitze eine Moder oder Meistersse stand. Einige, die sich mit der Ordensregel nicht beruhigten und ein noch strengeres Leben führten, schlossen sich von dem Convente in eine Zelle ab, die mit der Kirche durch eine Oeffnung in Verbindung stand und die sie nie verließen. An ein Einmauern im gewöhnlichen Sinne ist also hier nicht zu denken. Siehe Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, II 284 ff.</ref> in seinen Schutz, gestattet ihnen auch während des Interdicts, jedoch ohne Glockengeläute und bei verschlossenen Thüren, von dem Pfarrer von Hemmerden die Sacramente zu empfangen, und droht Jedem, der sie stört, mit Strafe und dem Kirchenbann. <tt>Nussiae, die s. Lamberti</tt>. | |||
1461 verkaufen Henken Heytchen und seine Kinder einen Morgen Land und ein Bongert bei Hemmerden an Johann von Leilaken und seine Frau Stina, welche den Ort an die geistlichen Schwestern in der Klause zu Hemmerden überlassen. | |||
1467 übertragen Tewes und Wilhelm Beogens der Klause und dem Gotteshause zu Hemmerden zwei Morgen Land im Glehner Felde. | |||
1484 verschenkt Eva, Bernemanns Tochter, ihr ganzes Vermögen bei Capellen den Nonnen in der Klause zu Hemmerden. | |||
1489 am 23. October verkauft Daem von der Balen, genannt von Elfgen, der Klause zu Hemmerden sechszehn Morgen Land, lehnpflichtig an Dyck. In demselben Jahre am 30. December genehmigt Johann von Oldenar, Prior in Grevenbroich, den Verkauf von Land, den Wilhelmiten zuständig, an das Kloster zu Hemmerden. | |||
1499 weist Graf Peter Salm Druytchen Sassen mit ihren Ansprüchen auf zwei Morgen Land ab und erkennt diese der Klause zu. Derselbe erläßt auch 1499 eine scharfe Verfügung, daß die Pastoren von Hemmerden oder ihre Officianten das Kloster, weil sie dessen Bewohnern mancherlei Schaden und Unbilden zugefügt hätten, nur in den äußersten Nothfällen betreten und kein Essen und Trinken daraus begehren dürften. Aus dieser Verfügung geht auch hervor, daß dort ein Pater für die geistlichen Bedürfnisse der Schwestern thätig war. Der Truchessische Krieg machte auch hier das Elend voll. Das Kloster ward bis auf den Grund verbrannt. Zwar hatten die noch übrigen zwei Schwestern durch Versetzung zweier Morgen Landes wieder eine Behausung auf dem alten Platz errichten könne, aber keinen Zuwachs von Personen erhalten. Sie waren beide abgelebt und sahen sich 1610 genöthigt, sich nach St. Niclas zurückzuziehen. Dort wurde ihnen das Siechhaus zur Wohnung angewiesen. Noch in demselben Jahre 1610 starb die älteste Schwester, Mechtildis von Viersen, und wurde in der Klosterkirche begraben, die andere, Maria von Widdeshoven, lebte noch bis 1618, wo auch sie | |||
---- | |||
<references/> |
Aktuelle Version vom 24. April 2008, 06:29 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [175] |
Nächste Seite>>> [177] |
Datei:Erzdioecese Koeln 1883.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
lassen,[1] in seinen Schutz, gestattet ihnen auch während des Interdicts, jedoch ohne Glockengeläute und bei verschlossenen Thüren, von dem Pfarrer von Hemmerden die Sacramente zu empfangen, und droht Jedem, der sie stört, mit Strafe und dem Kirchenbann. Nussiae, die s. Lamberti.
1461 verkaufen Henken Heytchen und seine Kinder einen Morgen Land und ein Bongert bei Hemmerden an Johann von Leilaken und seine Frau Stina, welche den Ort an die geistlichen Schwestern in der Klause zu Hemmerden überlassen.
1467 übertragen Tewes und Wilhelm Beogens der Klause und dem Gotteshause zu Hemmerden zwei Morgen Land im Glehner Felde.
1484 verschenkt Eva, Bernemanns Tochter, ihr ganzes Vermögen bei Capellen den Nonnen in der Klause zu Hemmerden.
1489 am 23. October verkauft Daem von der Balen, genannt von Elfgen, der Klause zu Hemmerden sechszehn Morgen Land, lehnpflichtig an Dyck. In demselben Jahre am 30. December genehmigt Johann von Oldenar, Prior in Grevenbroich, den Verkauf von Land, den Wilhelmiten zuständig, an das Kloster zu Hemmerden.
1499 weist Graf Peter Salm Druytchen Sassen mit ihren Ansprüchen auf zwei Morgen Land ab und erkennt diese der Klause zu. Derselbe erläßt auch 1499 eine scharfe Verfügung, daß die Pastoren von Hemmerden oder ihre Officianten das Kloster, weil sie dessen Bewohnern mancherlei Schaden und Unbilden zugefügt hätten, nur in den äußersten Nothfällen betreten und kein Essen und Trinken daraus begehren dürften. Aus dieser Verfügung geht auch hervor, daß dort ein Pater für die geistlichen Bedürfnisse der Schwestern thätig war. Der Truchessische Krieg machte auch hier das Elend voll. Das Kloster ward bis auf den Grund verbrannt. Zwar hatten die noch übrigen zwei Schwestern durch Versetzung zweier Morgen Landes wieder eine Behausung auf dem alten Platz errichten könne, aber keinen Zuwachs von Personen erhalten. Sie waren beide abgelebt und sahen sich 1610 genöthigt, sich nach St. Niclas zurückzuziehen. Dort wurde ihnen das Siechhaus zur Wohnung angewiesen. Noch in demselben Jahre 1610 starb die älteste Schwester, Mechtildis von Viersen, und wurde in der Klosterkirche begraben, die andere, Maria von Widdeshoven, lebte noch bis 1618, wo auch sie
- ↑ Inclusi oder Inclusae wurden die Mitglieder der Klöster genannt, welche einer Klausur unterworfen waren. Insbesondere hießen so die Bewohnerinnen kleiner Convente, welche als Clusen bezeichnet wurden, an deren Spitze eine Moder oder Meistersse stand. Einige, die sich mit der Ordensregel nicht beruhigten und ein noch strengeres Leben führten, schlossen sich von dem Convente in eine Zelle ab, die mit der Kirche durch eine Oeffnung in Verbindung stand und die sie nie verließen. An ein Einmauern im gewöhnlichen Sinne ist also hier nicht zu denken. Siehe Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, II 284 ff.