Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/376: Unterschied zwischen den Versionen
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des Deutz'schen Hauses das Recht des Begräbnisses in der Kirche eingeräumt. Im Falle die weltliche Behörde die Beerdigung in der Kirche allgemein untersage, solle Jenen eine Stelle auf dem Kirchhofe angewiesen werden.<ref>Annalen des historischen Vereins, loc. cit. 241.</ref> | |||
Ein Grabstein, worauf das Bild eines Ritters in Lebensgröße eingemeißelt war, trug die Inschrift: Der edele und ehrenveste Goddart von Deutz. Die letzte vom Deutz'schen Stamme, Anna Maria, verehelichte von Hammerstein, wurde 1688 in die väterliche Gruft beigesetzt, wie auf dem dort angebrachten Schilde zu sehen war. | |||
Trotz den Verträgen dauerten die Reibungen der beiden Confessioenen fort. Eheliche Verbindungen mit Reformirten konnten nicht ausbleiben. Bereits 1686 am 29. Mai sah sich die geistliche Behörde zu Köln veranlaßt, unter Strafe von 25 Goldgulden die gemischten Ehen zu verbieten, es sei denn, daß alle Kinder in der katholischen Religion erzogen würden und die sichere Hoffnung der Bekehrung vorhanden wäre. | |||
Eine Strafe von 10 Goldgulden sollte den treffen, der einen Andersgläubigen als Pathen nähme, oder der Taufe von solchen beiwohne. Derselben Strafe sollte der Pastor unterliegen, falls er Copulationen ohne jene Bürgschaften vornähme, oder unter genannten Umständen taufe.<ref>Notzizen im Kirchenarchive</ref> | |||
Um 1685 hatten die Reformirten an ihre Kirche, Klomp genannt, einen Glockenthurm gebaut. Auf ein Memorial des Amtmannes Winand Ikonius Fölkers erfolgte ein Rescript des Churfürsten Max Heinrich: "Da wegen des Glockenthurmes im Vergleiche von 1665 und 1670 nichts festgesetzt und die Reformirten sich der Glocken in der alten Kirche zu bedienen haben, so wird befohlen, den zum Gebrauche der Glocken errichteten Thurm alsbald niederzulegen und keine andern Familien, als die früher ansässigen zu dulden und diejenigen, welche sich eingeschlichen, in Monatsfrist zu entfernen." | |||
Wegen öffentlichen Arbeiten an den Feiertagen der Katholiken wurden Reformirte gebrüchtet. Vogt Schiller verurtheilte 1757 dieserhalb drei reformirte Einwohner zur Entrichtung einer Wachsstrafe an den Pastor Mathelin. Auf Beschwerde beim Amtmanne Hoffmann erklärte dieser sie zwar straffällig, verbot ihnen jedoch den Wachs an den Pastor zu zahlen, weil nur ihm die Bestrafung zustehe.<ref>Acten im Kirchenarchive.</ref> | |||
Neben den eigenen Religions-Befehdungen lastete der Krieg, besonders der dreißigjährige, schwer auf Wevelinghoven. Auch hier waren es die Hessen-Weimarer, welche besonders nach der Niederlage der Kaiserlichen | |||
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des Deutz'schen Hauses das Recht des Begräbnisses in der Kirche eingeräumt. Im Falle die weltliche Behörde die Beerdigung in der Kirche allgemein untersage, solle Jenen eine Stelle auf dem Kirchhofe angewiesen werden.[1]
Ein Grabstein, worauf das Bild eines Ritters in Lebensgröße eingemeißelt war, trug die Inschrift: Der edele und ehrenveste Goddart von Deutz. Die letzte vom Deutz'schen Stamme, Anna Maria, verehelichte von Hammerstein, wurde 1688 in die väterliche Gruft beigesetzt, wie auf dem dort angebrachten Schilde zu sehen war.
Trotz den Verträgen dauerten die Reibungen der beiden Confessioenen fort. Eheliche Verbindungen mit Reformirten konnten nicht ausbleiben. Bereits 1686 am 29. Mai sah sich die geistliche Behörde zu Köln veranlaßt, unter Strafe von 25 Goldgulden die gemischten Ehen zu verbieten, es sei denn, daß alle Kinder in der katholischen Religion erzogen würden und die sichere Hoffnung der Bekehrung vorhanden wäre.
Eine Strafe von 10 Goldgulden sollte den treffen, der einen Andersgläubigen als Pathen nähme, oder der Taufe von solchen beiwohne. Derselben Strafe sollte der Pastor unterliegen, falls er Copulationen ohne jene Bürgschaften vornähme, oder unter genannten Umständen taufe.[2]
Um 1685 hatten die Reformirten an ihre Kirche, Klomp genannt, einen Glockenthurm gebaut. Auf ein Memorial des Amtmannes Winand Ikonius Fölkers erfolgte ein Rescript des Churfürsten Max Heinrich: "Da wegen des Glockenthurmes im Vergleiche von 1665 und 1670 nichts festgesetzt und die Reformirten sich der Glocken in der alten Kirche zu bedienen haben, so wird befohlen, den zum Gebrauche der Glocken errichteten Thurm alsbald niederzulegen und keine andern Familien, als die früher ansässigen zu dulden und diejenigen, welche sich eingeschlichen, in Monatsfrist zu entfernen."
Wegen öffentlichen Arbeiten an den Feiertagen der Katholiken wurden Reformirte gebrüchtet. Vogt Schiller verurtheilte 1757 dieserhalb drei reformirte Einwohner zur Entrichtung einer Wachsstrafe an den Pastor Mathelin. Auf Beschwerde beim Amtmanne Hoffmann erklärte dieser sie zwar straffällig, verbot ihnen jedoch den Wachs an den Pastor zu zahlen, weil nur ihm die Bestrafung zustehe.[3]
Neben den eigenen Religions-Befehdungen lastete der Krieg, besonders der dreißigjährige, schwer auf Wevelinghoven. Auch hier waren es die Hessen-Weimarer, welche besonders nach der Niederlage der Kaiserlichen