Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/279: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Versionen) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DekanatGrevenbroich1883|278| | {{DekanatGrevenbroich1883|278|292|280|unkorrigiert}} | ||
<tt>pro reparatione</tt> dotiren wollen … verbinden uns auch hiemit, die etwa erforderliche <tt>reparation</tt> wie auch wein und wachs bis zu zwanzig Jahren aus dem Unserigen zu besorgen, damit die mittlerweile verfallenen Interessen auf's neue ausgethan und der <tt>fundus in duplum accesciren</tt> könne." | |||
Auch in der Folge hat das Haus Salm=Reifferscheid=Dyck die Unterhaltung der Kapelle und des Gottesdienstes, insofern die Fond nicht hinreichten, bestritten. So verordnete die verwittwete Gräfin zu Salm=Dyck als Vormünderin und Regentin am 22. Juni 1792 in Betracht des schlechten Zustandes der Revenuen, worin die Neuenhovener Kapelle sich befinde: "den ersten Sonntag, wenn die Octav anfängt, sowie den Sonntag drauf beim Schlusse derselben, soll jeder Geistliche, so da Beicht sitzt und sonst zum Dienste erforderlich ist, für Essen und Trinken haben aus den Revenuen der Kapelle 50 Stüber. Die andern Werktage zwischen der Octav ist gar nicht daran zu zweifeln, daß jeder fromme Geistliche sich bestreben werde, die Andacht unentgeltlich fortzusetzen und der ganzen Gemeinde ein gutes Beispiel zu geben mit Beicht hören und Messe lesen und die Leute zur Andacht anzufeuern und aufzumuntern." | |||
1848 ward die Kapelle bedeutend erweitert.<ref>Pfarrarchiv zu Bedburdyck.</ref> | |||
Das Verhältniß derselben zum fürstlichen Hause Dyck dauerte bis 1849. Durch notariellen Act vom 2. April 1849 erklärte der Fürst und Altgraf Joseph Salm, daß das zwischen seinem Hause und der Kapelle zu Neuenhoven seit undenklichen Zeiten bestandene Verhältniß, demgemäß sein Haus die jährlichen Unterhaltungskosten der Kapelle und des Gottesdienstes subsidiarisch bestreite, nunmehr, wo die Kapelle im verflossnen Jahre erweitert und mit einem neuen Thurme versehen wroden sei, zu welchen Bauten er 500 Thalter beigetragen habe, für die Zukunft nicht wohl mehr bestehen bleiben könne, und er daher eine vollständige Auseinandersetzung in allen Beziehungen und Richtungen zwischen seinem Hause und der Kapelle bewirken wolle. Um diese nun aber auch zugleich in dem Sinne und dem Geiste, in welchem sein Haus stets gegen die Kapelle gehandelt habe, zu vollführen, habe er sich zu Folgendem entschlossen: | |||
1) Der Kirchenvorstand zu Bedburdyck tritt vom 1. Januar dieses Jahres ab in Beziehung auf die Bestreitung der Bau=, Unterhaltungs= und Reparaturkosten, welche die Kapelle zu Neuenhoven erfordert, sowie der Kosten des Gottesdienstes in derselben in dasselbe Verhältniß, in welchem seither das Rentamt zur Dyck gegen die Kapelle gestanden hat. | |||
2) Seine Durchlaucht der Fürst verpflichten sich dagegen, für sich und seine Nachfolger alljährlich am 1. September auf dem Rentamte zu | |||
---- | |||
<references/> |
Aktuelle Version vom 25. Juni 2008, 09:50 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [278] |
Nächste Seite>>> [280] |
Datei:Erzdioecese Koeln 1883.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
pro reparatione dotiren wollen … verbinden uns auch hiemit, die etwa erforderliche reparation wie auch wein und wachs bis zu zwanzig Jahren aus dem Unserigen zu besorgen, damit die mittlerweile verfallenen Interessen auf's neue ausgethan und der fundus in duplum accesciren könne."
Auch in der Folge hat das Haus Salm=Reifferscheid=Dyck die Unterhaltung der Kapelle und des Gottesdienstes, insofern die Fond nicht hinreichten, bestritten. So verordnete die verwittwete Gräfin zu Salm=Dyck als Vormünderin und Regentin am 22. Juni 1792 in Betracht des schlechten Zustandes der Revenuen, worin die Neuenhovener Kapelle sich befinde: "den ersten Sonntag, wenn die Octav anfängt, sowie den Sonntag drauf beim Schlusse derselben, soll jeder Geistliche, so da Beicht sitzt und sonst zum Dienste erforderlich ist, für Essen und Trinken haben aus den Revenuen der Kapelle 50 Stüber. Die andern Werktage zwischen der Octav ist gar nicht daran zu zweifeln, daß jeder fromme Geistliche sich bestreben werde, die Andacht unentgeltlich fortzusetzen und der ganzen Gemeinde ein gutes Beispiel zu geben mit Beicht hören und Messe lesen und die Leute zur Andacht anzufeuern und aufzumuntern."
1848 ward die Kapelle bedeutend erweitert.[1]
Das Verhältniß derselben zum fürstlichen Hause Dyck dauerte bis 1849. Durch notariellen Act vom 2. April 1849 erklärte der Fürst und Altgraf Joseph Salm, daß das zwischen seinem Hause und der Kapelle zu Neuenhoven seit undenklichen Zeiten bestandene Verhältniß, demgemäß sein Haus die jährlichen Unterhaltungskosten der Kapelle und des Gottesdienstes subsidiarisch bestreite, nunmehr, wo die Kapelle im verflossnen Jahre erweitert und mit einem neuen Thurme versehen wroden sei, zu welchen Bauten er 500 Thalter beigetragen habe, für die Zukunft nicht wohl mehr bestehen bleiben könne, und er daher eine vollständige Auseinandersetzung in allen Beziehungen und Richtungen zwischen seinem Hause und der Kapelle bewirken wolle. Um diese nun aber auch zugleich in dem Sinne und dem Geiste, in welchem sein Haus stets gegen die Kapelle gehandelt habe, zu vollführen, habe er sich zu Folgendem entschlossen:
1) Der Kirchenvorstand zu Bedburdyck tritt vom 1. Januar dieses Jahres ab in Beziehung auf die Bestreitung der Bau=, Unterhaltungs= und Reparaturkosten, welche die Kapelle zu Neuenhoven erfordert, sowie der Kosten des Gottesdienstes in derselben in dasselbe Verhältniß, in welchem seither das Rentamt zur Dyck gegen die Kapelle gestanden hat.
2) Seine Durchlaucht der Fürst verpflichten sich dagegen, für sich und seine Nachfolger alljährlich am 1. September auf dem Rentamte zu
- ↑ Pfarrarchiv zu Bedburdyck.