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===<center>Allgemeine Uebersicht dieses Zeitraumes.</center>=== | |||
Nach dem territorialen Charakter der Kirchenverfassung, welche durch die lutherische Reformation bei uns eingeführt ward, ist es zuvörderst nöthig, indem wir die Schwelle der Reformationsgeschichte betreten, einen aufmerksamen Blick auf unsere damaligen staatlichen Landesverhältnisse zu richten. | |||
Zu der Zeit, als die ersten Reformationsbewegungen sich in unserm Lande zeigten, war dasselbe mehrfach getheilt, und diese Landestheilung<ref>Vgl. A. L. I. Michelsen, Ueber die ehemaligen Landestheilungen in Schleswig-Holstein unter dem Oldenburgischen Hause. Kiel 1839.</ref> ist für die Gestaltung der Kirche von dem entschiedensten Einflusse gewesen. | |||
Die Lande Schleswig, Holstein und Stormarn waren, seitdem 1490, 10. August König Johann und sein Bruder Herzog Friederich sich auseinander gesetzt hatten, in zwei Antheile zerlegt, den Segeberger (Königlichen) und Gottorfer (Herzoglichen). Zu dem erstgenannten Antheil gehörten Segeberg, Flensburg, Nordstrand, Rendsburg, wovon aber das Kirchspiel Neumünster abgetrennt war, Sonderburg mit Aerroe, Apenrade, Fehmern, Nordburg, Hanerau, Haseldorf. Der Gottorfische Antheil umfaßte Gottorf mit der Stadt Schleswig und dem Amte, mit Eiderstedt, dem Kirchspiel Kampen<ref>Es ist dies die jetzige Hohner-Harde mit Inbegriff der später zum Amte Rendsburg gelegten Dörfer nordwärts von der Eider.</ref>, Eckernförde, Rundtoft-Lehn<ref>Rundtoft-Lehn war verpfändet für 10,000 Mark Lübsch; vgl. Michelsen, „Die ältere Geschichte des adeligen Gutes Rundhof in Angeln“, im Archiv für Staats- und Kirchengesch. I, 1.</ref>; ferner Tondern, Hadersleben, Kiel, Trittau, Steinburg mit Itzehoe, Schloß Tiele (wozu Stapelholm gehörte), Plön mit dem Kirchspiel Neumünster und | |||
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Aktuelle Version vom 9. Februar 2010, 16:02 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 4. Band | |
3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
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I.
Allgemeine Uebersicht dieses Zeitraumes.
Nach dem territorialen Charakter der Kirchenverfassung, welche durch die lutherische Reformation bei uns eingeführt ward, ist es zuvörderst nöthig, indem wir die Schwelle der Reformationsgeschichte betreten, einen aufmerksamen Blick auf unsere damaligen staatlichen Landesverhältnisse zu richten.
Zu der Zeit, als die ersten Reformationsbewegungen sich in unserm Lande zeigten, war dasselbe mehrfach getheilt, und diese Landestheilung[1] ist für die Gestaltung der Kirche von dem entschiedensten Einflusse gewesen.
Die Lande Schleswig, Holstein und Stormarn waren, seitdem 1490, 10. August König Johann und sein Bruder Herzog Friederich sich auseinander gesetzt hatten, in zwei Antheile zerlegt, den Segeberger (Königlichen) und Gottorfer (Herzoglichen). Zu dem erstgenannten Antheil gehörten Segeberg, Flensburg, Nordstrand, Rendsburg, wovon aber das Kirchspiel Neumünster abgetrennt war, Sonderburg mit Aerroe, Apenrade, Fehmern, Nordburg, Hanerau, Haseldorf. Der Gottorfische Antheil umfaßte Gottorf mit der Stadt Schleswig und dem Amte, mit Eiderstedt, dem Kirchspiel Kampen[2], Eckernförde, Rundtoft-Lehn[3]; ferner Tondern, Hadersleben, Kiel, Trittau, Steinburg mit Itzehoe, Schloß Tiele (wozu Stapelholm gehörte), Plön mit dem Kirchspiel Neumünster und
- ↑ Vgl. A. L. I. Michelsen, Ueber die ehemaligen Landestheilungen in Schleswig-Holstein unter dem Oldenburgischen Hause. Kiel 1839.
- ↑ Es ist dies die jetzige Hohner-Harde mit Inbegriff der später zum Amte Rendsburg gelegten Dörfer nordwärts von der Eider.
- ↑ Rundtoft-Lehn war verpfändet für 10,000 Mark Lübsch; vgl. Michelsen, „Die ältere Geschichte des adeligen Gutes Rundhof in Angeln“, im Archiv für Staats- und Kirchengesch. I, 1.