Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien/03: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien|02|03|04|unvollständig}}
{{Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien|Inhalt|03|04|korrigiert}}
 
<center>
=== Die deutschen Kolonisten in Bessarabien. ===
</center>
{{NE}} Für einen Mann, der nur kurze Zeit unter den bessarabischen Deutschen wohnt und nicht im vertrautesten Umgange mit ihnen steht, ist es, auch bei der sorgfältigsten Nachforschung schwer, ja fast unmöglich, eine wahre und gründliche Beschreibung aller ihrer leiblichen, insonderheit ihrer geistlichen Zustände und Erlebnisse während der Zeit ihres dortigen Aufenthalts zu bieten; daher auch alle bisherigen Mittheilungen über dieselben theils oberflächlich, theils einseitig, theils unrichtig waren. Schreiber dieses hat fast ununterbrochen über 40 Jahre in ihrer Mitte verlebt, steht über 30 Jahre in ihrem Amt und Dienst, ist von den meisten Vorkommenheiten unter ihnen selbst Augen- und Ohrenzeuge, und hält es daher für seine Pflicht, zur Förderung der Wahrheit ihre ''lehr-'' und ''warnungs''reiche Geschichte von der Einwanderung bis zum Jahre 1861 möglichst treu zu bieten.
 
=== 1. Ansiedlung und äußere Not. ===
{{NE}} Im Jahre 1813 erließ die hohe Regierung Rußlands unter Sr. Majestät dem gottseligen Kaiser Alexander I. eine Aufforderung an die Deutschen in Polen zu einer freiwilligen Auswanderung nach Rußland, um durch eine deutsche Kolonisation in den südlichen Theilen des Reiches den Acker-, Obst-, Wein- und Seidenbau zu heben, und verkündigte den Einwanderern folgende Privilegien:
 
{{NE}} 1. Die russische Regierung empfängt die auswandernden Kolonisten des Herzogthums Warschau unter ihrem besondern Schutz, und überläßt ihnen die Rechte, alle Bequemlichkeiten, die Vorrechte und den Schutz der Gesetze, welche den russischen Eingeborenen vorgeschrieben sind, zu genießen.

Aktuelle Version vom 21. Dezember 2013, 08:58 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[Inhalt]
Nächste Seite>>>
[04]
Datei:Die Deutschen Kolonisten in Bessarabien.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Die deutschen Kolonisten in Bessarabien.

       Für einen Mann, der nur kurze Zeit unter den bessarabischen Deutschen wohnt und nicht im vertrautesten Umgange mit ihnen steht, ist es, auch bei der sorgfältigsten Nachforschung schwer, ja fast unmöglich, eine wahre und gründliche Beschreibung aller ihrer leiblichen, insonderheit ihrer geistlichen Zustände und Erlebnisse während der Zeit ihres dortigen Aufenthalts zu bieten; daher auch alle bisherigen Mittheilungen über dieselben theils oberflächlich, theils einseitig, theils unrichtig waren. Schreiber dieses hat fast ununterbrochen über 40 Jahre in ihrer Mitte verlebt, steht über 30 Jahre in ihrem Amt und Dienst, ist von den meisten Vorkommenheiten unter ihnen selbst Augen- und Ohrenzeuge, und hält es daher für seine Pflicht, zur Förderung der Wahrheit ihre lehr- und warnungsreiche Geschichte von der Einwanderung bis zum Jahre 1861 möglichst treu zu bieten.

1. Ansiedlung und äußere Not.

       Im Jahre 1813 erließ die hohe Regierung Rußlands unter Sr. Majestät dem gottseligen Kaiser Alexander I. eine Aufforderung an die Deutschen in Polen zu einer freiwilligen Auswanderung nach Rußland, um durch eine deutsche Kolonisation in den südlichen Theilen des Reiches den Acker-, Obst-, Wein- und Seidenbau zu heben, und verkündigte den Einwanderern folgende Privilegien:

       1. Die russische Regierung empfängt die auswandernden Kolonisten des Herzogthums Warschau unter ihrem besondern Schutz, und überläßt ihnen die Rechte, alle Bequemlichkeiten, die Vorrechte und den Schutz der Gesetze, welche den russischen Eingeborenen vorgeschrieben sind, zu genießen.