Hoheitszeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstraffe bis zu 3 Jahren bestraft. In Österreich nach § 299a StG und in der Schweiz nach Art. 270 StGB. | Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstraffe bis zu 3 Jahren bestraft. In Österreich nach § 299a StG und in der Schweiz nach Art. 270 StGB. | ||
Der Mißbrauch bestimmter Hoheitszeichen ist | |||
Der Mißbrauch bestimmter Hoheitszeichen ist ordnungswidrig (§ 124 OWiG). | |||
Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt. | Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt. |
Aktuelle Version vom 18. Februar 2006, 18:39 Uhr
Ein Hoheitszeichen ist ein optisches Symbole staatlicher Autorität, z.B. Fahnen, Flaggen und Wappen.
Rechtliches
Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstraffe bis zu 3 Jahren bestraft. In Österreich nach § 299a StG und in der Schweiz nach Art. 270 StGB.
Der Mißbrauch bestimmter Hoheitszeichen ist ordnungswidrig (§ 124 OWiG).
Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt.