Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/147: Unterschied zwischen den Versionen
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verlangte er, daß der Krug im Dorf rechtzeitig Feierabend machte, und sorgte durch persönliches Erscheinen dafür, daß sein Wille respektiert wurde. Die Gemeindemitglieder fügten sich denn auch; die jungen Leute aus der Nachbarschaft erbitterte sein energisches Auftreten jedoch aufs äußerste, und sie versammelten sich eines Abends zahlreich im Kruge in der festen Absicht, dem Störenfried zu trotzen. Als Böcler sich dann freilich, nachdem er mit Geschrei und Gelächter empfangen war, zu seiner ganzen Höhe aufrichtete, die mitgebrachte Hetzpeitsche schwang und den Widersetzlichen blitzenden Auges ein „Hinaus!“ zudonnerte, da stob der Schwarm eiligst auseinander. Sie verklagten ihn aber beim Gericht, und die Junker drangen nun in den Großherzog, er möge den Pastor wegen seines ganz ungehörigen Benehmens endlich einmal zur Rechenschaft ziehen. Dieser entschied: „Toller Kerl, infamer Kerl, müssen ein Exempel statuieren. Soll ein Jahr lang nicht auf die Kanzel, wird dann wohl zahm werden!“ Das Urteil wurde Böcler verkündigt und gleichzeitig die Vertretung durch die umwohnenden Pastoren angeordnet. Am nächsten Sonntag traf der dazu bestimmte Amtsbruder denn auch pünktlich ein und begab sich, vom Küster geleitet, in die Kirche. Auf dem Kirchhofe war die ganze Gemeinde versammelt; sie standen schweigend zwischen den Gräbern, und niemand rührte sich, dem fremden Pastor zu folgen. Dieser schickte den Küster hinaus, um die Leute aufzufordern, ins Gotteshaus zu kommen, doch umsonst. So blieb ihm schließlich nichts übrig, als unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu fahren. Als er fort war, trat Böcler auf den Kirchhof und hielt von einem Grabhügel aus den Leuten seine Predigt. Am Sonntage darauf kam kein Pastor mehr, und Böcler predigte ruhig wieder in der Kirche. Der Großherzog aber, als er die Meldung davon erhielt, begnügte sich mit einem Achselzucken: mit dem Kerl sei ja doch nichts zu machen! | |||
{{NE}}1824–1860. {{Sperrschrift|Wehner}}, Dav. Eckhard Dietrich, geb. zu Rövershagen 1787 Nov. 8, Sohn des P. Christian Ludwig, R. in Tessin 1814. P. 1824 Febr. 1, emerit. 1860 Nov. 25, † zu Rostock 1872 Jan. 8 im 85. J. – Verh. 1816 Okt. 4 Amalie Soph. Margar. Suderow, geb. zu Neukalen 1794 Dez. 4, Tochter des Präpos. Georg Peter Christian, † zu Rostock 1861 Sept. 9 im 67. J. Sohn in Kladrum; Schwiegersohn Jantzen-Beidendorf. | |||
{{NE}}1860–1869. {{Sperrschrift|Pfaff}}, Hermann Heinr. Friedrich, geb. zu Steinau in Hannover 1821 Juli 2, Sohn des zu Göttingen 1793 Juli 7 geborenen Pastors, späteren Superintendenten zu Altenbruch in Hannover Hermann (und der Friedrike Bertholdi, geb. zu Bremen 1799 Mai 16), vorher KonR. in Doberan 1852, R. in Dargun 1855. P. 1860 Okt. 14, Amtsantritt Nov. 25, † 1869 Sept. 21 im 49. J. – Verh. 1854 April 28 Pauline Grohmann, geb. zu Ludwigslust 1831 Aug. 17, Tochter des Forstkassiers Carl zu Schwerin, Schwester |
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verlangte er, daß der Krug im Dorf rechtzeitig Feierabend machte, und sorgte durch persönliches Erscheinen dafür, daß sein Wille respektiert wurde. Die Gemeindemitglieder fügten sich denn auch; die jungen Leute aus der Nachbarschaft erbitterte sein energisches Auftreten jedoch aufs äußerste, und sie versammelten sich eines Abends zahlreich im Kruge in der festen Absicht, dem Störenfried zu trotzen. Als Böcler sich dann freilich, nachdem er mit Geschrei und Gelächter empfangen war, zu seiner ganzen Höhe aufrichtete, die mitgebrachte Hetzpeitsche schwang und den Widersetzlichen blitzenden Auges ein „Hinaus!“ zudonnerte, da stob der Schwarm eiligst auseinander. Sie verklagten ihn aber beim Gericht, und die Junker drangen nun in den Großherzog, er möge den Pastor wegen seines ganz ungehörigen Benehmens endlich einmal zur Rechenschaft ziehen. Dieser entschied: „Toller Kerl, infamer Kerl, müssen ein Exempel statuieren. Soll ein Jahr lang nicht auf die Kanzel, wird dann wohl zahm werden!“ Das Urteil wurde Böcler verkündigt und gleichzeitig die Vertretung durch die umwohnenden Pastoren angeordnet. Am nächsten Sonntag traf der dazu bestimmte Amtsbruder denn auch pünktlich ein und begab sich, vom Küster geleitet, in die Kirche. Auf dem Kirchhofe war die ganze Gemeinde versammelt; sie standen schweigend zwischen den Gräbern, und niemand rührte sich, dem fremden Pastor zu folgen. Dieser schickte den Küster hinaus, um die Leute aufzufordern, ins Gotteshaus zu kommen, doch umsonst. So blieb ihm schließlich nichts übrig, als unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu fahren. Als er fort war, trat Böcler auf den Kirchhof und hielt von einem Grabhügel aus den Leuten seine Predigt. Am Sonntage darauf kam kein Pastor mehr, und Böcler predigte ruhig wieder in der Kirche. Der Großherzog aber, als er die Meldung davon erhielt, begnügte sich mit einem Achselzucken: mit dem Kerl sei ja doch nichts zu machen!
1824–1860. Wehner, Dav. Eckhard Dietrich, geb. zu Rövershagen 1787 Nov. 8, Sohn des P. Christian Ludwig, R. in Tessin 1814. P. 1824 Febr. 1, emerit. 1860 Nov. 25, † zu Rostock 1872 Jan. 8 im 85. J. – Verh. 1816 Okt. 4 Amalie Soph. Margar. Suderow, geb. zu Neukalen 1794 Dez. 4, Tochter des Präpos. Georg Peter Christian, † zu Rostock 1861 Sept. 9 im 67. J. Sohn in Kladrum; Schwiegersohn Jantzen-Beidendorf.
1860–1869. Pfaff, Hermann Heinr. Friedrich, geb. zu Steinau in Hannover 1821 Juli 2, Sohn des zu Göttingen 1793 Juli 7 geborenen Pastors, späteren Superintendenten zu Altenbruch in Hannover Hermann (und der Friedrike Bertholdi, geb. zu Bremen 1799 Mai 16), vorher KonR. in Doberan 1852, R. in Dargun 1855. P. 1860 Okt. 14, Amtsantritt Nov. 25, † 1869 Sept. 21 im 49. J. – Verh. 1854 April 28 Pauline Grohmann, geb. zu Ludwigslust 1831 Aug. 17, Tochter des Forstkassiers Carl zu Schwerin, Schwester