Die Probstei in Wort und Bild/060: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachkommen die Früchte ihres Fleißes genießen würden. Wenigstens erklärt die Einwanderung niederländischer Kolonisten diesen großen Vorzug der Probsteier leichter und natürlicher, als wenn man auch annehmen wollte, daß der Bischof von Lübeck, und nachher das Kloster zu Preetz, unter welche, wie ich bald zeigen werde, diese Gegend sehr frühe kam, ihn vielleicht den zurückgebliebenen Wenden späterhin eingeräumt hatten.
 
Von dem Gewohnheitsrechte der Probsteier, nach welchem ein Immobile nach dem Tode des Besitzers auf den jüngsten Sohn, und in Ermangelung dessen auf dieälteste Tochter vererbt wird, habe ich in den Schriften über die niederländischen Kolonien keine Spur finden können.
 
Der freie Besitz der Bauerngüter mit Beibehaltung des Obereigentums für den Eigentumsherrn. Die Niederländer verabscheuten die Leibeigenschaft, und reservierten in jedem Kontrakte ihre Freiheit. Dies erhellt aus mehreren Urkunden. Sie bedungen es sich aus, ihre Ländereien zu nutzen, wie sie wollten, und sie veräußern zu dürfen,welches ihnen jedesmal durch Vertrag (pactione) oder Uebereinkunft (conventione) zugestanden ward. Doch gaben sie teils Bekenngeld (recognitionem), teils übernahmen sie die Verpflichtung, sie dem Eigentumsherrn zuerst zum Verkauf anzubieten. Ebenso besitzen die Probsteier ihre Hufen völlig frei, doch müssen sie bei jeder Ueberlassung, bei jedem Verkauf, die Bewilligung der klösterlichen Obrigkeit suchen, und dieselbe durch die obrigkeitliche Konfirmation sanktionieren lassen. Zwar ließe sich auch der freie Besitz der Hufen daraus erklären, daß diese Gegend so bald unter das lübeckische Bistum kam, da das kanonische Recht auch keine Leibeigenschaft duldet; allein auch diese Prärogative erklärt eine niederländische Kolonie natürlicher.
 
Die Abgaben, welche die niederländischen Kolonisten an Zins und Zehnten entrichteten, haben Aehnlichkeit mit den Abgaben der Probsteier.
 
Die Nationaltracht, und überhaupt alle Nationaleigentümlichkeiten der Probsteier sind weit erklärbarer, wenn man annimmt, daß die Eingewanderten ihre Beibehaltung zur Bedingung gemacht haben, die man ihnen, weil man ihre Ansiedelung wünschte und sie hereingerufen hatte, einräumen mußte. Es ist doch immer schwer zu glauben, daß die Besieger der Wenden den Unterjochten die Beibehaltung solcher durch ihren Einfluß auf Denkungsart und Gesinnungen nicht unwichtigen Eigentümlichkeiten gestattet haben werden. Das gewaltsame Bestreben der Sieger, die Sprache der Wenden auszurotten, läßt vielmehr erwarten, daß sie nach eben den Grundsätzen auch gegen jedes äußere Abzeichen, welches mit der Erinnerung an ihre verlorene Selbständigkeit auch den Haß gegen ihre Unterjocher fortpflanzen könnte, verfahren haben.
 
Die Sprache der Probsteier unterscheidet sich sowohl im Dialekt, als in Ausdrücken, Wörtern, Redensarten und Sprichwörtern auffallend von der Sprache ihrer Nachbarn, wie ich unten in der Sammlung der Idiotismen ihrer Sprache beweisen werde. Zwar glaube ich nicht, daß diese uns mit Sicherheit auf die Stammsprache leiten werden, da höchst wahrscheinlich die alte sächsische, holsteinische und holländische Sprache nur unterschiedene Mundarten einer und derselben Stammsprache sind; allein auf jeden Fall sind doch diese Idiotismen ein Grund mehr, die Einwanderung einer fremden Kolonie zu verraten. Endlich verstärken
 
die Familiennamen einzelner Probsteier die Vermutung ihrer Abstammung von einer niederländischen Kolonie. Erweislich sind die Namen Schneekloth und Schlapkohl niederländischen Ursprungs, aber auch nur diese, so viel ich habe erfahren können, denn die hiesigen Familiennamen sind sehr gemischten Ursprungs; die Familie Lübking stammt aus Westfalen, die Jessiens aus Sachsen, die Vehrigs oder Vereggs aus Schweden, die sehr alten Lage und Wiese habe ich auch in Mecklenburg, und letzteren sogar bei Arnkiel als wendischen Namen gefunden. Indeß ist von einigem dieser Familien ihre spätere Ansiedelung erwiesen.

Aktuelle Version vom 18. November 2008, 16:12 Uhr

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Nachkommen die Früchte ihres Fleißes genießen würden. Wenigstens erklärt die Einwanderung niederländischer Kolonisten diesen großen Vorzug der Probsteier leichter und natürlicher, als wenn man auch annehmen wollte, daß der Bischof von Lübeck, und nachher das Kloster zu Preetz, unter welche, wie ich bald zeigen werde, diese Gegend sehr frühe kam, ihn vielleicht den zurückgebliebenen Wenden späterhin eingeräumt hatten.

Von dem Gewohnheitsrechte der Probsteier, nach welchem ein Immobile nach dem Tode des Besitzers auf den jüngsten Sohn, und in Ermangelung dessen auf dieälteste Tochter vererbt wird, habe ich in den Schriften über die niederländischen Kolonien keine Spur finden können.

Der freie Besitz der Bauerngüter mit Beibehaltung des Obereigentums für den Eigentumsherrn. Die Niederländer verabscheuten die Leibeigenschaft, und reservierten in jedem Kontrakte ihre Freiheit. Dies erhellt aus mehreren Urkunden. Sie bedungen es sich aus, ihre Ländereien zu nutzen, wie sie wollten, und sie veräußern zu dürfen,welches ihnen jedesmal durch Vertrag (pactione) oder Uebereinkunft (conventione) zugestanden ward. Doch gaben sie teils Bekenngeld (recognitionem), teils übernahmen sie die Verpflichtung, sie dem Eigentumsherrn zuerst zum Verkauf anzubieten. Ebenso besitzen die Probsteier ihre Hufen völlig frei, doch müssen sie bei jeder Ueberlassung, bei jedem Verkauf, die Bewilligung der klösterlichen Obrigkeit suchen, und dieselbe durch die obrigkeitliche Konfirmation sanktionieren lassen. Zwar ließe sich auch der freie Besitz der Hufen daraus erklären, daß diese Gegend so bald unter das lübeckische Bistum kam, da das kanonische Recht auch keine Leibeigenschaft duldet; allein auch diese Prärogative erklärt eine niederländische Kolonie natürlicher.

Die Abgaben, welche die niederländischen Kolonisten an Zins und Zehnten entrichteten, haben Aehnlichkeit mit den Abgaben der Probsteier.

Die Nationaltracht, und überhaupt alle Nationaleigentümlichkeiten der Probsteier sind weit erklärbarer, wenn man annimmt, daß die Eingewanderten ihre Beibehaltung zur Bedingung gemacht haben, die man ihnen, weil man ihre Ansiedelung wünschte und sie hereingerufen hatte, einräumen mußte. Es ist doch immer schwer zu glauben, daß die Besieger der Wenden den Unterjochten die Beibehaltung solcher durch ihren Einfluß auf Denkungsart und Gesinnungen nicht unwichtigen Eigentümlichkeiten gestattet haben werden. Das gewaltsame Bestreben der Sieger, die Sprache der Wenden auszurotten, läßt vielmehr erwarten, daß sie nach eben den Grundsätzen auch gegen jedes äußere Abzeichen, welches mit der Erinnerung an ihre verlorene Selbständigkeit auch den Haß gegen ihre Unterjocher fortpflanzen könnte, verfahren haben.

Die Sprache der Probsteier unterscheidet sich sowohl im Dialekt, als in Ausdrücken, Wörtern, Redensarten und Sprichwörtern auffallend von der Sprache ihrer Nachbarn, wie ich unten in der Sammlung der Idiotismen ihrer Sprache beweisen werde. Zwar glaube ich nicht, daß diese uns mit Sicherheit auf die Stammsprache leiten werden, da höchst wahrscheinlich die alte sächsische, holsteinische und holländische Sprache nur unterschiedene Mundarten einer und derselben Stammsprache sind; allein auf jeden Fall sind doch diese Idiotismen ein Grund mehr, die Einwanderung einer fremden Kolonie zu verraten. Endlich verstärken

die Familiennamen einzelner Probsteier die Vermutung ihrer Abstammung von einer niederländischen Kolonie. Erweislich sind die Namen Schneekloth und Schlapkohl niederländischen Ursprungs, aber auch nur diese, so viel ich habe erfahren können, denn die hiesigen Familiennamen sind sehr gemischten Ursprungs; die Familie Lübking stammt aus Westfalen, die Jessiens aus Sachsen, die Vehrigs oder Vereggs aus Schweden, die sehr alten Lage und Wiese habe ich auch in Mecklenburg, und letzteren sogar bei Arnkiel als wendischen Namen gefunden. Indeß ist von einigem dieser Familien ihre spätere Ansiedelung erwiesen.