Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/052: Unterschied zwischen den Versionen
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Amtstreue der sächsischen Geistlichkeit im grossen Ganzen ein schönes Zeugnis aus. Es war für jeden eine Ehrensache, ein gut geführtes Kirchenbuch aufweisen zu können. Die Hingebung, mit welcher manche Geistliche verlorene oder verbrannte Kirchenbücher oft mehrere Menschenalter rückwärts aus mündlichen und schriftlichen Quellen nachträglich wiederherstellten, die Ausdauer, mit der sie Duplikate fertigten, alphabetische Register anlegten, die Tauf-, Trau- und Sterbefälle familienweise ordneten, verdient geradezu Bewunderung. So hatten die Behörden keine Veranlassung, neue Verordnungen zu erlassen. Nur hören wir von einem Reskript vom 17. Januar 1744, welches den Pfarrern vorschrieb, am Schlusse jedes Jahres General- und Speziallisten der Geborenen, Getrauten und Gestorbenen anzufertigen und an den Kirchenrat einzusenden. In welchem Umfange diesem Befehl entsprochen ward, lässt sich nicht mehr ergründen. | |||
Inzwischen war eine neue Zeit gekommen, die Aufklärung, das Jahrhundert der Vernunft. Die neue Zeit verlangte und schuf neue Massregeln auch in Bezug auf kirchliche Einrichtungen. Naturgemäss war bei der Führung der Kirchenbücher dem Einzelnen die Freiheit gelassen, bei den Einträgen nach seinem individuellen Geschmack oder nach seiner persönlichen Liebhaberei zu verfahren. Eine genaue Anweisung über die Einträge fehlte. Lapidare Kürze wechselt denn thatsächlich mit epischer Breite. Manche Pfarrer schrieben die Einträge lateinisch. Expektorationen in Versen und Prosa füllten die Seiten. Diese Ungleichartigkeit ward längst als ein Mangel empfunden. Andere Mängel, vermeintliche und wirkliche, traten hinzu. Nun pflegten die Stände des Landes von jeher auf den Landtagen ihre Gravamina anzubringen. Auf dem Landtage von 1793 reichten sie unter dem 23. Juni ein „Gravamen über bessere Einrichtung der Kirchenbücher"<ref>Hauptstaatsarchiv Dresden. Loc. 1900. Kirchenratsakten, die bessere Einrichtung der Kirchenbücher im Lande betr. 1799 ff. und Loc. 6089. Die kirchlichen Zeugnisse ingl. die bessere Einrichtung der Kirchenbücher betr. 1781 ff.</ref> ein. Es <noinclude> | |||
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Aktuelle Version vom 18. November 2008, 08:57 Uhr
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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901) | |
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Ev.-Luth. Pfarren beginnend mit: A B C D E F G H I-J K L M N O P Q R S T U V W Z | |
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Abkürzungen der Ephorien: A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. = Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F. = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. = Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau. |
Amtstreue der sächsischen Geistlichkeit im grossen Ganzen ein schönes Zeugnis aus. Es war für jeden eine Ehrensache, ein gut geführtes Kirchenbuch aufweisen zu können. Die Hingebung, mit welcher manche Geistliche verlorene oder verbrannte Kirchenbücher oft mehrere Menschenalter rückwärts aus mündlichen und schriftlichen Quellen nachträglich wiederherstellten, die Ausdauer, mit der sie Duplikate fertigten, alphabetische Register anlegten, die Tauf-, Trau- und Sterbefälle familienweise ordneten, verdient geradezu Bewunderung. So hatten die Behörden keine Veranlassung, neue Verordnungen zu erlassen. Nur hören wir von einem Reskript vom 17. Januar 1744, welches den Pfarrern vorschrieb, am Schlusse jedes Jahres General- und Speziallisten der Geborenen, Getrauten und Gestorbenen anzufertigen und an den Kirchenrat einzusenden. In welchem Umfange diesem Befehl entsprochen ward, lässt sich nicht mehr ergründen.
Inzwischen war eine neue Zeit gekommen, die Aufklärung, das Jahrhundert der Vernunft. Die neue Zeit verlangte und schuf neue Massregeln auch in Bezug auf kirchliche Einrichtungen. Naturgemäss war bei der Führung der Kirchenbücher dem Einzelnen die Freiheit gelassen, bei den Einträgen nach seinem individuellen Geschmack oder nach seiner persönlichen Liebhaberei zu verfahren. Eine genaue Anweisung über die Einträge fehlte. Lapidare Kürze wechselt denn thatsächlich mit epischer Breite. Manche Pfarrer schrieben die Einträge lateinisch. Expektorationen in Versen und Prosa füllten die Seiten. Diese Ungleichartigkeit ward längst als ein Mangel empfunden. Andere Mängel, vermeintliche und wirkliche, traten hinzu. Nun pflegten die Stände des Landes von jeher auf den Landtagen ihre Gravamina anzubringen. Auf dem Landtage von 1793 reichten sie unter dem 23. Juni ein „Gravamen über bessere Einrichtung der Kirchenbücher"[1] ein. Es
- ↑ Hauptstaatsarchiv Dresden. Loc. 1900. Kirchenratsakten, die bessere Einrichtung der Kirchenbücher im Lande betr. 1799 ff. und Loc. 6089. Die kirchlichen Zeugnisse ingl. die bessere Einrichtung der Kirchenbücher betr. 1781 ff.